Ihr Paket überschreitet unsere Paket-Höchstmaße oder ist von besonderer Beschaffenheit?
Als Sperrgut gelten Sendungen bis max. 31,5 kg, die
- in Quaderform die Paketmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten,
- in Rollenform mehr als 5 kg wiegen oder in der Länge 120 cm bzw. im Durchmesser 15 cm überschreiten,
- weder quader- noch rollenförmig sind,
- abstehende Teile oder lose Umschnürungen aufweisen oder
- keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.
Für Sperrgut gelten besondere Auslieferungsbestimmungen.
Reisegepäckstücke gelten nur als Sperrgut, wenn sie die Höchstmaße 120 x 60 x 60 cm überschreiten. Verpackungsform und -material sind hierbei unerheblich.
Innerhalb der Paketmaße 120 x 60 x 60 cm und dem Pakethöchstgewicht von 31,5 kg sind Reisegepäckstücke deutschlandweit mit der DHL Paketmarke bis 31,5 kg freizumachen.
Höchstmaße Sperrgut
|
Preis in EUR
|
Quaderform: max. Länge 200 cm,
max. Gurtmaß (= Länge plus 2x Breite plus 2x Höhe) 360 cm
|
+20,00 (zusätzlich zum Paketpreis)*
|
Rollenform: max. Länge 200 cm,
max. Ø 60 cm, Länge plus gemessener Umfang zusammen max. 360 cm |