Ist DHL Gobal Forwarding (DGF) startklar?
DGF hat sich bereits für diese neue Anforderung gut aufgestellt. Unsere Systeme wurden angepasst und erhalten nun alle geforderten Informationen, die wir bei den Carriern einzureichen haben.
Wer ist für die ENS-Meldung verantwortlich?
Die Meldepflicht liegt bei unseren Carriern (Reedereien und Fluggesellschaften), die die relevanten Informationen fristgerecht im geforderten Umfang und in der benötigten Qualität zur Verfügung stellen. DGF hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Informationen zu den Carriern gelangen.
Was muss ein exportierendes DGF Büro vornehmen, um die Daten zu übermitteln?
Für Seefrachtsendungen muss das exportierende DGF Büro spätestens 72 Stunden vor der Verladung die relevanten Informationen den Carriern vorlegen. Für die Luftfracht ist uns bis heute kein geänderter Prozess bekannt. Bitte beachten Sie auch im Anhang B die genauen Zeitvorgaben pro Verkehrsträger.
Welche DGF Büros werden die Datenübermittlung an die Carrier vornehmen?
Die exportierenden Büros werden dies übernehmen.
Wer übergibt DGF die relevanten Daten?
Der Absender übergibt die relevanten Daten dem DGF Büro.
Welche Daten sind erforderlich?
Alle Daten, die im Anhang A aufgelistet sind.
Muss DGF die notwendigen Daten liefern?
Nein, die Daten werden von DGF über ein standardisiertes System an die großen Fluggesellschaften gesandt, damit wir sicherstellen, dass die von uns bereitgestellten Informationen, zusammen mit den Daten der Airlines, alle sicherheitsrelevanten Daten für die ENS-Meldung beinhalten, und somit die Anforderungen der Zollbehörden erfüllen.
Sind alle Herkunftsländer davon betroffen?
Ja, diese Regel gilt für alle Herkunftsländer rund um den Globus.
Sind auch alle Länder der Europäischen Union daran beteiligt?
Nein, mehr dazu finden Sie im Anhang C.
Was für eine Warenbezeichnung muss bei ICS verwendet werden?
Bestimmte Warenbezeichnungen werden von den Behörden nicht akzeptiert. Mehr dazu finden Sie im Anhang D für zulässige und unzulässige Warenbezeichnungen.
Was passiert im Falle einer Unregelmäßigkeit?
Nach Eingang der in der ENS enthaltenen Information unternimmt die erste Eingangszollstelle vor Ankunft der Waren in der EU eine Risikoanalyse. Stellt sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko fest, kann der Zoll ein Beschau veranlassen, der zeitaufwendig und eventuell auch kostenpflichtig sein wird, oder gar eine Nichtverladung veranlassen:
Risk Type A: Nicht verladen: Dies gilt nur für die Seefracht.
Risk Type B: Zollbeschau der verdächtigen Sendung im ersten EU-Eingangshafen/ -Flughafen
Risk Type C: Zollbeschau einer verdächtigen Sendung im Entladehafen/-Flughafen
Entstehen irgendwelche zusätzlichen Gebühren und Kosten?
DGF als auch die Carrier haben in die Anpassung der IT-Systeme zwecks der neuen EU-Regelungen investiert. Zusätzlich entsteht ein höherer Administrationsaufwand zur Einhaltung dieser Vorschriften in unserer Operation. Die Airlines und Reedereien planen die Einführung einer "Anmeldegebühr", die derzeit in jedem einzelnen Land anders berechnet wird. Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Kundenbetreuer, um dieses Thema zu diskutieren.
Welche Auswirkungen hat ICS auf den Exporteur?
Die wichtigste Prozessänderung ist die Tatsache, dass die relevanten Daten fristgerecht den Carriern vorgelegt werden müssen, um eine ordnungsgemäße Anmeldung gewährleisten zu können. Dies wird zu kürzeren Zeitfenstern führen. In Anbetracht dessen, dass die detaillierte Warenbezeichnung erforderlich sein wird, kann sich auch der Ablauf im Abgangsland ändern. Unsere Mitarbeiter stehen in einem engen Kontakt mit den Exporteuren, um bei der Umstellung einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Welche Auswirkungen hat ICS auf den Importeur?
Angesichts der kürzeren Zeitfenster kann sich die gesamte Durchlaufzeit erhöhen. Dasselbe gilt im Falle einer Beanstandung seitens der EU-Zollbehörde. Unsere Mitarbeiter sind im engen Kontakt mit den Importeuren, um bei Bedarf die geänderten Prozesse effizient zu halten.
Wie kann der Kunde DGF dabei unterstützen?
Alles basiert auf einer fristgerechten und exakten Dokumentation. Deshalb bitten wir Sie, als europäischer Importeur, zu gewährleisten, dass die neue Vorschrift bei allen Ihren internationalen Lieferanten bekannt gemacht wird und die Dokumentation sukzessive entsprechend angepasst wird.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen dazu habe?
Bitte kontaktieren Sie Ihren lokalen Kundenbetreuer. Er steht im engen Kontakt mit unserem globalen ICS-Expertenteam und kann Ihnen bei allen technischen und fachspezifischen Fragen helfen.
Was sind die nächsten Schritte?
DGF arbeitet derzeit zwecks Design, Aufbau und Implementierung einer IT-Lösung mit bedeutenden Zollsoftwareanbietern zusammen. Ziel ist es, alle notwendigen ICS-Daten nicht über den Carrier, sondern direkt an die Zollbehörden übermitteln zu können.