Zoll- und Ausfuhrinformationen

Beim Versand von Paketen und Päckchen in Länder außerhalb der EU sind verschiedene Bestimmungen zu beachten, die wir für Sie übersichtlich zusammengestellt haben.

Informationen zur Verzollung

  • Bitte beachten Sie unbedingt die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellands, in welches Sie versenden möchten.
  • Fügen Sie der Sendung beim Versand in Länder außerhalb der EU stets eine sorgfältig ausgefüllte Zollinhaltserklärung CN23 bzw. CN22 bei.
  • Prüfen Sie, ob zusätzlich auch eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist.

Versand innerhalb der EU

Beim internationalen Versand mit DHL (DHL PAKET, DHL PÄCKCHEN, DHL EUROPAKET und WELTPAKET) in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich.

Zum Herunterladen finden Sie hier eine Übersicht der Länder und Gebiete der EU 

Versand außerhalb der EU

Werden internationale Sendungen (DHL PAKET, DHL PÄCKCHEN oder WELTPAKET) in Länder außerhalb der EU versendet, ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN23 bzw. CN22) erforderlich. Diese muss immer eine Wertangabe enthalten, auch bei Geschenksendungen.
 
Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der (länderindividuellen) Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die vom Empfänger eingezogen werden. Zum Teil werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben.

In bestimmten Fällen benötigen Sie zusätzlich zur Zollinhaltserklärung eine Ausfuhranmeldung.

Weitere Informationen

für den privaten Paketversand

für den geschäftlichen Paketversand

Wichtige Hinweise zur Gewährleistung

   

Wichtige Informationen zur Ausfuhranmeldung

In bestimmten Fällen ist beim Versand von Paketen DHL Paket International und Weltpaket in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.

Eine Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn

  • die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Warenwert der einzelnen Sendung weniger als 1.000 Euro beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Sendungen 1.000 Euro überschreitet oder

  • die Sendung Waren enthält, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder anderen Beträgen oder die Erstattung von Abgaben vorgesehen ist oder beantragt wurde,

  • die Verboten oder Beschränkungen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder

  • sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.

Hinweis

Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden.

Wie kann eine Ausfuhranmeldung vorgenommen werden?

Ist eine schriftliche Ausfuhranmeldung möglich?

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