Für den geschäftlichen Versand von DHL EUROPAKET und WELTPAKET sind folgende Zolldokumente notwendig:
Handelsrechnung
Die Handelsrechnung muss jeder kommerziellen Sendung in ein zollpflichtiges Land beigefügt werden. Sie dient als Abrechnungsgrundlage zwischen den Geschäftspartnern und fungiert als Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr im Exportland und als rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren. Sie ist Grundlage für die Verzollung zur Berechnung der Einfuhrabgaben.
Hinweis: Für die Handelsrechnung ist kein gesonderter Vordruck erforderlich. Sie darf nach Ausstellung nicht geändert werden (z. B. durch Übermalung oder Überschreibung).
Die Handelsrechnung muss folgende Angaben (in Landessprache oder englischer Sprache) enthalten:
- Frankaturart (= Lieferbedingungen)
- Genaue Beschreibung der Waren (inkl. Bezeichnung und Menge, Gesamtgewicht und Größe/Abmessungen), möglichst mit Zolltarifnummer
- Warenwert: Einzelpreis und Gesamtwert sowie ggf. separat die vereinbarten Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten.
- Angabe des Ursprungslandes der Waren
- Rechnungsnummer und Datum der Handelsrechnung
- Anschrift und ggf. Bankverbindung des Absenders (gehen üblicherweise aus dem Firmenbogen hervor); Telefon- und Faxnummern können hilfreich sein
- Vollständige Anschrift des Empfängers
- Warenwert sollte (muss nicht) in der Landeswährung angegeben sein
- Steuernummer/Umsatzsteueridentifikationsnummer des Absenders
- Name und Adresse des Herstellers, wenn die Waren nicht im Land des Absenders hergestellt werden
- Grund des Exports, z.B. Verkauf von Waren, Muster, Reparaturen etc.
- Originalunterschrift und -stempel inkl. Name des Absenders und seiner Position in der Firma
- Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
Die Handelsrechnung wird in die Versandtasche hinter die Paketkarte gelegt, die dann fest auf das Paket geklebt wird.
Proformarechnung
Bei kostenfreien Warensendungen kann eine Proformarechnung für Zollzwecke genutzt werden. Sie wird anstelle der Handelsrechnung in folgenden Beispielsfällen beigelegt:
- bei kostenlosen Muster- oder Geschenksendungen
- bei nur vorübergehendem Verbleib der Ware im Ausland
- bei kostenlosen Ersatzteilsendungen
Hinweis: Da die Proformarechnung im Einzelfall bei den Zollstellen skeptisch betrachtet werden kann, empfiehlt es sich, anstelle einer Proformarechnung eine Handelsrechnung mit dem Vermerk "Rechnung nur für Zollzwecke" (engl. "Value for customs purpose only") zu verwenden.
Präferenznachweis
Sofern im Bestimmungsland nicht bereits eine außertarifliche Zollfreiheit besteht, können EU-Erzeugnissen bei der Einfuhr begünstigte Zollsätze eingeräumt werden. Diese sind so beschaffen, dass der Zollsatz im Verhältnis zum normalen Drittlandszoll reduziert ist oder sogar Null beträgt. Als Präferenznachweis dient die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 oder eine Ursprungserklärung auf dem Handelspapier. Die Art des Nachweispapieres richtet sich nach dem Bestimmungsland und dem Warenwert.
- Präferenznachweis bis 6.000 EUR: Es genügt eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (Präferenznachweis)
- Präferenznachweis > 6.000 EUR: Präferenznachweis/ Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 anstelle der Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
Auskünfte über die aktuellen Präferenzbestimmungen erteilt das Zollamt.
Sofern eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung genügt, muss sie Folgendes enthalten:
- Datum
- Stempel
- Originalunterschrift des Exporteurs sowie
- den Wortlaut:
in Deutsch: "Der Ausführer der Waren, auf den sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind."
in Englisch: "The exporter of these products covered by this document declares that except where otherwise clearly indicated, these products are of ... (Namen des Ursprungslandes der Waren eintragen) preferential origin."