Sendungen, die eine oder mehrere der unten aufgeführten Verpackungseigenschaften aufweisen, gelten als Sperrgut.
Verpackungsform
- runde Sendungen
- Sendungen mit dreieckigem Querschnitt
- Sendungen, bei denen Teile der Verpackung abstehen
- Sendungen, die unebene Auflageflächen haben und instabil sind
- mehrere Pakete zusammengeschnürt
- Säcke oder Taschen
- etc.
Verpackungsmaterial
- Kunststoffe
- Metall
- Holz / Holzwerkstoffe
- Stoff
- Folien
- Sendungen mit Gummibändern oder -umreifung
- etc.
Verpackungsbesonderheiten
- Sendungen mit Aufschriftfahnen
- Sendungen mit loser / lockerer Schnürung oder abstehende Tragegriffe, Tragegurte oder Trageriemen
- alle nicht vollständig verpackten bzw. unverpackten Gegenstände wie zum Beispiel: Kisten, Kanister, Autoteile, Eimer, Pflanzen, Stühle, Kinderwagen, Kleinmöbel, Korbwaren, Leitern, Urnen, Plastikboxen, Käfige, Fässer, Reifen
- etc.