Kriterien Sperrgut

Sendungen, die eine oder mehrere der unten aufgeführten Verpackungseigenschaften aufweisen, gelten als Sperrgut.


Verpackungsform

  • runde Sendungen
  • Sendungen mit dreieckigem Querschnitt
  • Sendungen, bei denen Teile der Verpackung abstehen
  • Sendungen, die unebene Auflageflächen haben und instabil sind
  • mehrere Pakete zusammengeschnürt
  • Säcke oder Taschen
  • etc.

Verpackungsmaterial

  • Kunststoffe
  • Metall
  • Holz / Holzwerkstoffe
  • Stoff
  • Folien
  • Sendungen mit Gummibändern oder -umreifung
  • etc.

Verpackungsbesonderheiten

  • Sendungen mit Aufschriftfahnen
  • Sendungen mit loser / lockerer Schnürung oder abstehende Tragegriffe, Tragegurte oder Trageriemen
  • alle nicht vollständig verpackten bzw. unverpackten Gegenstände wie zum Beispiel: Kisten, Kanister, Autoteile, Eimer, Pflanzen, Stühle, Kinderwagen, Kleinmöbel, Korbwaren, Leitern, Urnen, Plastikboxen, Käfige, Fässer, Reifen
  • etc.