Zulässige Inhalte

Information über zulässige Inhalte von Päckchen und Paketen

DHL Deutschland befördert grundsätzlich keine Produkte, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen. Für Ausnahmefälle gelten die "Regelungen für die Beförderungen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen."

Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die

  • explosive
  • gasförmige
  • entzündbare
  • ansteckungsgefährliche
  • giftige
  • ätzende
  • umweltgefährdende
  • radioaktive

oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des ADR (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.

Bitte beachten Sie, dass viele Produkte des täglichen Bedarfs im Transportrecht als Gefahrgut gelten, bei denen wir es nicht für möglich halten, weil wir ihre gefährlichen Eigenschaften häufig völlig falsch einschätzen. Zu diesen Gefahrgütern zählen zum Beispiel Haarspray, Parfüm, Streichhölzer, Gasfeuerzeuge, Tischtennisbälle, Erfrischungstücher.

Für besonders hochwertige Produkte gelten beim Transport mit DHL Express Deutschland besondere Wertgrenzen.