DHL Paket Deutschland befördert grundsätzlich keine Produkte, deren Beförderung und/ oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen. Für Ausnahmefälle gilt der Teil 2 der "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen."
Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die
- explosive
- gasförmige
- entzündbare
- ansteckungsgefährliche
- giftige
- ätzende
- umweltgefährdende
- radioaktive
oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.
Bitte beachten Sie, dass viele Produkte des täglichen Bedarfs im Transportrecht als Gefahrgut gelten, bei denen wir es nicht für möglich halten, weil wir ihre gefährlichen Eigenschaften häufig völlig falsch einschätzen. Zu diesen Gefahrgütern zählen zum Beispiel Haarsprays, Parfüms, Streichhölzer, Tischtennisbälle, Erfrischungstücher.
Für besonders hochwertige Produkte gelten beim Transport mit DHL Paket Deutschland besondere Wertgrenzen.