Informationen zur Vermeidung des Missbrauchs von DHL Kundennummern
DHL Express möchte Ihnen zukünftig einen noch besseren Schutz gegen Missbrauch Ihrer DHL Express Kundennummern durch unberechtigte Versender bieten. Hierzu hat DHL Express Deutschland eine neue, global festgelegte Regelung umgesetzt. Das Verfahren beinhaltet eine Reihe von Sicherheitsregeln zur Abholung Ihrer DHL Express Sendungen im In- und Ausland.
Folgende Regelungen bitten wir daher im Rahmen des Versands mit DHL Express zu beachten:
Abholung von DHL Import Services im Ausland
Für DHL Import Services Sendungen mit Ihrer 96er oder 95er Kundennummer kann zukünftig nur noch dann eine Abholung erfolgen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- der Versender ein Vertragskunde der DHL Express im Abgangsland ist
- der Versender eindeutig Ihren Firmennamen und das Land, in dem Ihre Firma sitzt, nennen kann
- der Versender mittels einer Routing Order nachweisen kann, dass er von Ihnen autorisiert wurde, mit Ihrer Kundennummer zu der gewünschten Empfangsadresse zu versenden
- der DHL Express Kundenservice mittels eines Rechercheauftrags den Transport innerhalb von 2 Tagen bei Ihnen autorisieren konnte
- der Versand und die Abholung von Ihnen mittels der eSolution DHL IMPORT EXPRESS ONLINE oder durch Sie persönlich beim DHL Express Kundenservice beauftragt wurde.
Zu 2.: Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Third Party (z.B. Versand von Frankreich nach Deutschland, Empfänger ungleich Vertragspartner in Deutschland) oder Third Country (z.B. Drittlandsversand von Frankreich nach England, Kunde in Deutschland zahlt) Verkehren dem Versender die notwendigen Daten zum Import Express Vertragspartner von DHL bekannt sein müssen. Die Punkte 1, 3, 4 und 5 gelten analog.
Zu 3.: Die Routing Order ist ein Dokument, dass den Versand zu einem bestimmten Empfänger autorisiert. Die Routing Order muss entweder durch den Inhaber der Kundennummer oder einen DHL Verkaufsmitarbeiter ausgestellt sein und auf Verlangen dem Kundendienst im Abgangsland per Faxnachricht oder dem abholenden Kurier zur Verfügung gestellt werden.
Keine Abholung an öffentlichen Plätzen
Eine Abholung an öffentlichen Plätzen, wie z.B. Treffpunkte an Flughäfen, Parkplätzen, Gaststätten, Tankstellen oder außerhalb von Firmengeländen etc. sind zukünftig nicht mehr möglich. Messe- und Kongressveranstaltungsorte sowie Hotels sind hiervon nicht betroffen.
Bitte informieren Sie insbesondere Ihre Versender im Ausland, die Rahmen der Import Services Third Party/Third Country Verkehre nutzen möchten über diese Regelungen. Routing Orders für Ihre Import Services Versender finden Sie hier.