Seit dem 01.10.2013 enthält §17a UStDV neue gesetzliche Regelungen zum Belegnachweis, mit dem die "Warenverbringung" ins EU-Ausland zu dokumentieren ist. Dieser Nachweis ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer von Waren ins EU Ausland (liefernder Unternehmer) seine Rechnung an den Empfänger ohne Umsatzsteuer ausstellen darf.