Aufgrund von ausgesetzten Flügen sowie möglichen lokalen Restriktionen kann es derzeit in allen Ländern der Regionen, in denen der Service nicht ausgesetzt ist, zu Laufzeitverzögerungen kommen.
Australien
Der Export von persönlicher Schutzausrüstung wie Masken, Handschuhe und Hände-Desinfektionsmittel ist nur möglich für den Eigenbedarf oder an Verwandte oder für humanitäre Organisationen oder für australische Hersteller sowie für Personen, die diese geschäftlich exportiert hatten und bei Australian Goods and Services Tax registriert sind sowie eine Australian Business Number haben.
China
Aufgrund von Einschränkungen durch COVID-19-Maßnahmen erfolgt derzeit kein Service in den Regionen Kashgar (KASHI) und Kizilsu Kirgiz (KEZHOU) in Xinjiang.
Für den Export von medizinischen Waren in Zusammenhang mit COVID-19 wie Test Kits, Gesichtsmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Infrarotthermometer und Beatmungsgeräten benötigen Exporteure zusätzliche Dokumente zu Zollangaben. Eine Selbstauskunft sowie eine Kopie der Registrierung oder ein Screenshot der Registrierung auf der Webseite von China FDA (Food & Drug Administration) ist notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier auf der englischsprachigen Webseite. Außerdem müssen die medizinischen Waren den nationalen Qualitätsstandards entsprechen, welche der Zoll prüft. Chinesische Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre medizinischen Güter von China FDA zugelassen sind. Für medizinische Waren, die nicht bei China FDA registriert sind, muss der Exporteur prüfen, ob der Hersteller auf der "Weißen Liste medizinischer Waren der MOFCOM" steht. Ist dies der Fall, wird die Sendung akzeptiert. Der chinesische Exporteur muss die "Exporterklärung für medizinische Ausrüstung" beifügen. Sendungen von Privatperson an Privatperson sind bis zu einem Limit von 1000 RMB nicht davon betroffen. Alle medizinischen Warensendungen, die B2B oder B2C verschickt werden, müssen zusätzlich zu den üblichen Standardpapieren folgende Dokumente enthalten: Kopie des Firmennachweises für den Export von medizinischem Material, Registrierungsformular für die Herstellung von medizinischem Material, Screenshot der Registrierung des Herstellers/Produktes auf der Webseite von China FDA sowie das Etikett des Herstellers zur Qualitätssicherung für das Produkt. Die Kuriere werden Sendungsinhalt und Vollständigkeit der Papiere bei der Abholung überprüfen. Für nicht-medizinische Gesichtsmasken muss der Exporteur prüfen, ob der Hersteller auf der "Schwarzen Liste der chinesischen SAMR" steht. Ist dies der Fall, wird die Sendung nicht akzeptiert. Der Exporteur muss sicherstellen, dass der Hersteller auf der "Weißen Liste der MOFCOM Gesichtsmasken" steht. Der chinesische Exporteur und der Importeur müssen gemeinsam eine Erklärung für die Exportverzollung unterzeichnen.
Indien
Die Regierung hat die Ausgangssperre für das ganze Land bis zum 31. Januar verlängert. Vorgaben für den Geschäftsbetrieb werden von den Behörden der Bundesländer und Städte je nach Schwere der Pandemie vor Ort erlassen. Der Service für einzelne Postleitzahlen kann in den DHL Systemen DCT und MyDHL+ geprüft werden. Abholungen und Zustellungen außerhalb der freigegebenen Postleitzahlen sind nach wie vor bis auf Weiteres ausgesetzt. Zustellungen für Kunden, die nicht tätig oder während des Lockdowns nicht erreichbar sind, erfolgen erst nach Ende des Lockdowns.
Indonesien
Der Export von Gesichts-/Atemschutzmasken ist bis auf Weiteres verboten.
Osttimor
Der Service ist wiederhergestellt. Sendungen sind aber limitiert auf maximal 70 kg sowie maximal 32 kg pro Packstück und die maximalen Maße 80x80x80 cm.
Philippinen
Die Regierung hat einige Regionen und Städte in verschiedenen Abstufungen abgeriegelt. Service ist grundsätzlich möglich, erfolgt aber in den abgeriegelten Regionen nicht. Abholung und Zustellung erfolgen dort erst nach dem Lockdown.
Sri Lanka
Die Regierung hat in mehreren Städten einen Lockdown verhängt. Dort sind Abholung und Zustellung nur noch für registrierte Kunden möglich. Andere Sendungen bleiben im Service Center bis die Zustellung wieder möglich ist.
Taiwan
Für den Export von Gesichts-/Atemschutzmasken wird eine Erlaubnis des Wirtschaftsministeriums benötigt. Papiermasken sind davon ausgenommen.
Textile Masken ohne Filter können mit eidesstattlicher Erklärung exportiert werden.
Weitere Details und die eidesstattliche Erklärung finden Sie auf Englisch hier.
Staatsangehörige können mit Erlaubnis des Wirtschaftsministeriums alle zwei Monate bis zu 30 Gesichts-/Atemschutzmasken an Verwandte im Ausland (blutsverwandt, bis 2. Generation) schicken. Dafür ist vorher eine Onlineregistrierung zum Erhalt einer Versandnummer erforderlich. Mehr englischsprachige Informationen dazu hier.
Thailand
Der Export von Gesichts-/Atemschutzmasken muss vom Handelsministerium, Abteilung für Binnenhandel, genehmigt und die Genehmigung nachgewiesen werden.
Für den Import von medizinischer Ausrüstung wie Masken, Thermometer, Brillen, antibakteriellem Handgel, Diagnose-Sets für 2019-Novel Coronavirus wird eine Lizenz der FDA Thailand (Food & Drug Administration) benötigt, für die sich der Importeur persönlich beim Zollamt registrieren muss.
Medizinische Ausrüstung für den persönlichen Gebrauch bedarf einer eidesstattlichen Erklärung, dass diese nicht für den kommerziellen Gebrauch ist. Erlaubt sind chirurgische Masken/Einwegmasken für sechs Monate (180 Stück/Person) sowie zwei Thermometer.
Vietnam
Für den Import von Medizin/Medikamenten wird unabhängig von Menge oder Verwendungszweck eine Lizenz benötigt. Einzelpersonen können zu Handelszwecken keine Medizin importieren.