Es entfallen die für den freien Warenverkehr innerhalb der EU geltenden Regeln. Auch wenn entsprechend des Abkommens vom 24.12.2020 bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (z.B. durch Ursprungsnachweis / Präferenznachweis auf der Rechnung) keine Zölle erhoben werden, werden trotzdem Zollformalitäten für Warensendungen aus dem Vereinigten Königreich erforderlich sein. Neben je nach Warenart erforderlichen Dokumenten (z.B. Gesundheitszeugnisse bei Nahrungsmitteln) fallen ggf. auch Abgaben an (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und/oder Verbrauchssteuern auf bestimmte Produkte), wenn bestehende Freigrenzen überschritten werden.
Sendungen mit Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union werden von der Deutschen Post DHL zollrechtlich angemeldet und von den Zollbehörden geprüft. Werden für diese Sendungen durch den Zoll Abgaben erhoben, so werden diese Abgaben durch die Deutsche Post DHL direkt an den Zoll verauslagt. Bei Zustellung bzw. Übergabe der Sendung zieht die Deutsche Post DHL diese Abgaben dann vom Empfänger ein. Bitte beachten Sie dabei, dass die Deutsche Post DHL für die Verauslagung des Abgabebetrags ein Serviceentgelt in Höhe von derzeit EUR 6,00 (incl. 19% MWSt.) berechnet.
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