Für den Versand von DHL Päckchen und DHL Paketen in Zollrelationen (Länder außerhalb der EU) ist eine Zollinhaltserklärung CN 22/23 auszufüllen und mit Hilfe einer Versandtasche o.Ä. außen auf der Anschriftenseite zu befestigen.
- Im Falle der Nutzung der DHL Online Frankierung erfolgt die Befüllung einer CN 22/23 entsprechend Ihrer Angaben in der Erfassungsmaske automatisch. Die CN 22/23 erhalten Sie im Anschluss an den Kaufprozess gemeinsam mit dem Label, so dass Sie beides ausdrucken können.
- Sollten Sie Ihre Sendung in der Filiale freimachen wollen, so ist der Versandschein "DHL Paket und Päckchen WELT" handschriftlich auszufüllen. Detaillierte Hinweise zum korrekten Ausfüllen des Versandscheins „DHL Paket und Päckchen Welt“ erhalten Sie auf dessen Rückseite.
- Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit vom Zielland und der Frankierungsart unterschiedliche Sprachen für die Zollinhaltserklärung zugelassen sind. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Sprachen länderindividuell genutzt werden dürfen.
Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der länderindividuellen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die jeweils vom Empfänger eingezogen werden. In einigen Ländern werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Adress- und Zollangaben zu einer kostenpflichtigen Rücksendung führen können.
Hinweis:
In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig (mehr Informationen s.u.).