Gefahrgutregelungen für den nationalen Versand
Gefahrgüter dürfen deutschlandweit versendet werden, sofern sie nach den "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" zugelassen sind.
DHL ist berechtigt, nicht zulässiges oder falsch verpacktes gefährliches Gut auszuladen, einzulagern, zurückzubefördern oder - soweit erforderlich - zu vernichten oder unschädlich zu machen, ohne dem Absender deshalb ersatzpflichtig zu werden. DHL kann vom Absender wegen dieser Maßnahmen eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Aufwand der Sonderbehandlung verlangen sowie ggfs. den entstandenen Schaden geltend machen.
Batterien
Lithium-Batterien dürfen unter den Bedingungen der Sondervorschrift 188 ADR versendet werden.
Die Verpackung muss so gestaltet sein, dass Beschädigungen, Kurzschlüsse und das unbeabsichtigte Einschalten von Geräten ausgeschlossen sind, etwa durch Polstermaterial oder geeignete Innenverpackungen. Beschädigte und defekte Batterien sind vom Versand ausgeschlossen.
Loose Batterien müssen stets gekennzeichnet werden. Ab drei Geräten mit eingebauten/eingesetzten Batterien ist eine Kennzeichnung nach 5.2.1.9 ADR erforderlich.
Gasflaschen und Spraydosen
Gasflaschen und Spraydosen (sog. "Druckgaspackungen") sind gemäß Sondervorschrift 190 ADR/RID (1. Satz) mit einem Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren zu versehen. Die Verpackung muss sicherstellen, dass die Druckgaspackungen nicht beschädigt und der Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren wirksam ist.
Entzündbare Druckgaspackungen (Spraydosen) dürfen maximal 1 Liter je Druckgaspackung fassen. Versandstücke mit Druckgaspackungen dürfen maximal 30 Kg wiegen.
Waffen und Munition
Der Versand von Waffen ist unter waffenrechtlichen Vorgaben nur mit einer Möglichkeit der Alters- und Identitätsprüfung des Empfängers erlaubt. Eine Prüfung der Identität des Empfängers ist zwingend erforderlich, um eine sichere Zustellung an den korrekten Empfänger zu gewährleisten. Für Privatkunden bieten wir einen entsprechende Alters- und Identitätsprüfung des Empfängers nicht an.
Der Versand von Munition und anderen explosiven Stoffen (der Klasse 1) ist vollständig ausgeschlossen.