IHR KOMPETENTER PARTNER IM GEFAHRGUTVERSAND

Mit unserer jahrelangen Expertise im Gefahrgut-Versand sorgen unsere Spezialisten dafür, dass Ihre Express-Sendung sicher beim Empfänger ankommt.

Gefahrgut-Versand erfordert Experten-Know-How und eine sorgfältige Handhabung. DHL Express transportiert Ihre Sendungen nach folgenden Gefahrgutregelwerken:

  • GGBefG, GGVSEB und GGAV
  • ICAO-TI / IATA-DGR im weltweiten Lufttransport
  • ADR für nationale und grenzüberschreitende Straßentransporte
  • IMDG-Code für Seetransporte

Unsere Experten beraten Sie gerne

Sie möchten Ihre Gefahrgüter international Express versenden? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt aufnehmen

  • DHL Express transportiert generell keine Gefahrgüter der Klassen/Unterklassen 1, 2.3, 6.2 (außer UN3373) und Klasse 7.
  • Die Beförderung von Gefahrgut ist abhängig von der Art des verwendeten Produkts und des gewünschten Services, dem genutzten DHL-Netzwerk mit länderspezifischen, lokalen und operativen Einschränkungen.
  • Für den internationalen Express-Versand von Gefahrgut ist zusätzlich zu einer DHL Express Kundennummer der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich.
  • Der nationale Versand von Gefahrgut kann ohne zusätzliche Vereinbarung nach den "Regelungen für die Beförderungen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" von DHL Express erfolgen.
  • Gefahrgutsendungen müssen nach den relevanten und aktuellen nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften korrekt deklariert sein.
  • DHL Express ist bestrebt, Gefahrgut so schnell wie möglich zu transportieren. Aufgrund dessen akzeptieren wir nur Gefahrgüter mit vereinfachter Deklaration nach den ADR Kapiteln 1.1.3.4 und 1.1.3.9. Im Einzelnen sind dies Gefahrgüter mit Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften, mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter und Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühlmittel verwendet werden. Dies gilt auch für Gefahrgut nach ADR Kapitel 1.1.4.2 im Vor- und Nachlauf zum Flugverkehr!
  • Transport von Gefahrgütern ist dann riskant, wenn die Güter nicht richtig deklariert, verpackt und gekennzeichnet sind oder falsch behandelt werden.
  • Waren des täglichen Bedarfs wie Reinigungsmittel, Aerosole, alkoholhaltige Kosmetika oder Medizin und bestimmte elektronische Ausrüstungsgegenstände sind Gefahrgut. Hilfe zu korrekten Deklaration geben Ihnen die DHL Express Gefahrgutexperten unter dangerousgoodsgermany@dhl.com
  • Hersteller der oben genannten Produkte stellen Ihnen Sicherheitsdatenblätter (SDB, MSDS) mit Informationen zum Transport zur Verfügung. In der Sektion 14 dieser Dokumente finden sie Angaben zum Transport. Einige Gefahrgüter werden vom Regelwerk über Sonderbestimmungen von der Deklaration freigestellt, vermerken sie dies dann bitte beim Lufttransport im Frachtbrief etwa mit "not restricted as per special provision A...".
  • Enthalten Ihre Sendungen definitiv kein Gefahrgut, sollten Sie die Inhaltsangabe des Frachtbriefes mit dem Zusatz "not restricted" ergänzen.
  • Für den Versand von Lithium-Batterien finden sie im Bereich Download eine Präsentation zur korrekten Deklaration
  • Alle von den Regelwerken für den Versender geforderten Schulungen bzw. Unterweisungen müssen erfolgt sein.
  • Insbesondere für die Deklaration einer Sendung im Flugverkehr muss eine Schulung nach Personalkategorie 1 erfolgreich absolviert worden sein (Ausnahme für UN 3373, UN 3245 und Lithium-Batterien nach Sektion II der Verpackungsvorschriften). Eine Liste von Schulungsanbietern findet sich auf den Seiten des Luftfahrtbundesamts
  • Der Versender hat rechtlich die volle Verantwortung in Bezug auf die Klassifizierung, Identifizierung, Verpackung, Markierung und Kennzeichnung sowie für die korrekte Dokumentation einer Gefahrgutsendung.
  • Der Versender hat die Pflicht, die seitens DHL Express vorgegebenen Regelungen zu Produkten und Services, Mengenbegrenzungen und Netzwerk-Restriktionen einzuhalten.
  • Der Versender hat die Verpflichtung, kein "verstecktes Gefahrgut" in Umlauf zu bringen.  Zuwiderhandlungen sind von DHL Express als Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen und können bei Ahndung durch die Behörden mit Bußgeldern belegt werden.

Unser Kundendienst gibt Ihnen einen Überblick darüber, in welche Länder welche Art Gefahrgut versendet werden darf.