Mit der ATLAS Teilnehmer Info 0393/2023 v. 02.01.2023 wurden alle ATLAS Teilnehmer (Einführer, Ausführer und Dienstleister) informiert, dass mit der Umstellung auf AES 3.0 weitere Datenfelder in Ausfuhranmeldungen verpflichtend werden.
Hier finden Sie die als Versender/Ausführer relevanten Auszüge, ergänzt um die von DHL Express erforderlichen Angaben.
ZU DEN EINZELNEN FELDERN:
Beförderer
Bisher war der Beförderer in dem Zusammenhang nicht verpflichtend anzugeben. Nun muss der Beförderer in der Ausfuhranmeldung wie folgt angegeben werden: DHL Express Germany GmbH / EORI DE2477343
Inländischer Verkehrszweig bis zur Grenze und Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels
Bisher waren keine Angaben zur Art und zum Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels in der Ausfuhranmeldung erforderlich.
Nun muss der Inländische Verkehrszweig bis zur Grenze im Falle des Transports mit DHL Express mit "3" (LKW) angegeben werden.
Das Kennzeichen des Fahrzeuges muss korrekt angegeben werden, wenn es bekannt ist. Da Ihnen als Versender/Ausführer das/die Kennzeichen der Fahrzeuge von DHL Express nie bekannt sein werden, greift die zweite Regelung: ....es kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
Verkehrszweig an der Grenze und Kennzeichen des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels
Bisher waren diese Angaben optional.
Nun muss der Verkehrszweig an der Grenze im DDI-Verkehr (Straßentransport international) durch DHL Express mit "3" (LKW) angegeben werden, beim TDI-Verkehr (Lufttransport international) ist der Verkehrszweig an der Grenze mit "4" (Flugzeug) anzugeben.
Das Kennzeichen des Fahrzeuges muss korrekt angegeben werden, wenn es bekannt ist. Da Ihnen als Versender/Ausführer das/die Kennzeichen der Fahrzeuge von DHL Express nicht bekannt sind, greift die zweite Regelung: ....es kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
ZUSAMMENFASSUNG:
- Beförderer in der Ausfuhranmeldung: DHL Express Germany GmbH / EORI DE2477343
- Inländischer Verkehrszweig bis zur Grenze: "3"
- Verkehrszweig an der Grenze (DDI): "3"
- Verkehrszweig an der Grenze (TDI): "4"