Bei Ihrem Versand vom DHL Paket International in Länder außerhalb der EU gibt es verschiedene Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Diese finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.
- Beim DHL Paket International handelt es sich um ein Einzelpaketprodukt für den weltweiten Paketversand an Privat- & Geschäftskunden. Das Bilden von Mehrpaketsendungen ist nicht möglich/zulässig.
- Es sind jedem einzelnen DHL Paket International individuelle, dem Inhalt des Packstückes entsprechende Zolldokumente [Zollinhaltserklärungen (CN23) und Handelsrechnung in 2-facher Ausfertigung] beizufügen sowie vor Sendungsübergabe die elektronischen sendungsbegleitenden EDI/PAN-Daten inklusive der Zollinformationen zu übermitteln. Diese Informationen bilden die Basis für die Verzollung, also die Erhebung von Einfuhrabgaben, und sind entsprechend in Englisch oder Landessprache des Zielgebietes anzugeben.
- Bei einem Warenwert > 1.000 EUR ist dem DHL Paket International zusätzlich ein Ausfuhrbegleitdokument beizufügen. Das Packstück ist physisch und in den EDI/PAN Daten als Sendung mit Ausfuhrdokument zu kennzeichnen. Als Zollausgangstelle ist grundsätzlich "DE003305" anzugeben.
- Die Zolldokumente müssen in einer Zolldokumententasche außen sicher am DHL Paket International befestigt werden
- Das Zusammenfassen von Waren aus verschiedenen Packstücken in einer Zollrechnung/einem Ausfuhrbegleitdokument ist NICHT zulässig!
- Die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellandes, in welches Sie versenden möchten, sind zu beachten. Wir empfehlen vor Versandstart den Kontakt zur Handelskammer des Ziellandes oder vergleichbaren Einrichtungen.
- Der Versand von unverzollten Waren aus einem Zolllager (T1) ist NICHT zulässig.
- Das DHL Paket International ist immer mit einer deutschen Absenderadresse (auf dem Label und entsprechend in den EDI/PAN-Daten) zu versenden.