Allgemeine Informationen für Ihren geschäftlichen Paketversand in Zolldestinationen mit DHL Paket International, DHL Europaket & Warenpost International

Erfolgreicher Versand in zollpflichtige Länder – das Wichtigste im Überblick

Wenn Sie Waren mit unseren Export-Produkten in Länder außerhalb der EU versenden, müssen bestimmte Zoll- und Versandvorgaben erfüllt werden. Hier erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Internationale Pakete werden immer als Einzelsendung verschickt. Das Zusammenfassen mehrerer Pakete zu einer einzigen Zoll- oder Versandeinheit ist im postalischen Versand nicht vorgesehen.

Für jedes einzelne Paket müssen die passenden Zolldokumente beigelegt werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Handelsrechnung (in zweifacher Ausführung) 

  • Zollinhaltserklärung (z.B. CN22 oder CN23) nur bei DHL Paket International und Warenpost International
  • Bei Bedarf: Präferenznachweis (in Form einer Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung oder als separates Dokument [z.B. EUR1]) ergänzen

Zusätzlich müssen elektronische Sendungs- und Zollinhaltsdaten vor Einlieferung übermittelt werden.

Die zollrelevanten Angaben dienen der zolltechnischen Abfertigung und müssen in Englisch oder Landessprache des Zielgebiets erfolgen. Die Anforderungen an Zollinhaltsdaten haben wir pro Produkt hier für Sie zusammengefasst.

Wichtig:

Die Informationen der Zollinhaltserklärung und Handelsrechnung beziehungsweise Rechnung für Zollzwecke bilden die Basis für die Importverzollung, also die Erhebung von länderindividuellen Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern), die grundsätzlich vom Empfänger des Packstückes eingezogen werden. Die Angaben sind in Englisch oder Landessprache des Zielgebietes zu machen.

Neben Zöllen und Steuern können Servicegebühren für die Zollgestellung durch den Zustelldienstleister erhoben werden. Weder auf die Höhe der Zölle und Steuern noch auf ggf. anfallende Servicegebühren hat DHL Paket Einfluss.

Für internationale Sendungen muss immer eine korrekte, deutsche Absenderadresse angegeben werden, sowohl auf dem Versandlabel als auch in den elektronischen Versanddaten.

Liegt der Warenwert über 1000 EUR wird zwingend ein zusätzliches Ausfuhrdokument benötigt. Das Paket muss sowohl physisch als auch elektronische als Sendung mit Ausfuhrbegleitdokument gekennzeichnet sein.

> Weitere Informationen finden Sie unten unter "Wichtige Informationen zur Ausfuhranmeldung"

Sämtliche erforderliche, zollrelevante Dokumente müssen in einer selbstklebenden Dokumententasche außen, sicher am Paket neben dem Label befestigt werden, damit sie für die Zollabfertigung zugänglich sind.

Jedes Land hat individuelle Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Der Versender ist für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich . Es wird daher empfohlen, sich vor Versand über die aktuellen Regelungen zu informieren, zum Beispiel über die Handelskammer des Ziellandes oder vergleichbare Institutionen. 

> Weiterführende Infos auf entsprechenden Websites finden Sie unter "Weitere Kontakte rund um Zoll und Ausfuhr

Bestimmte Waren (-gruppen) sind gemäß den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Versand ausgeschlossen. Dazu gehören typischerweise gefährliche, verbotene oder besonders schutzbedürftige Güter, sowie Waren, die den zollrechtlichen Status von Nicht-Unionsware haben (z. B. Ware im T1-Verfahren). Bitte prüfen Sie vor Versand, ob Ihre Waren versandfähig sind.

Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der vorgeschriebenen Zolldokumente sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen.

Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.

Wichtige Informationen zur Ausfuhranmeldung

In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket International in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.

Eine individuelle Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn

  • das Packstück Waren für kommerzielle Zwecke enthält, deren Gesamtwert 1.000 EUR überschreitet.
  • das Packstück Waren für kommerzielle Zwecke enthält, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Warenwert eines einzelnen Packstückes weniger als 1.000 EUR beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Packstücke 1.000 EUR überschreitet.
  • das Packstück Waren enthält, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen beantragt wurde.
  • die Waren Verboten, Beschränkungen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.

Hinweis
Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden,  z.B. über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder IAA Plus (IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr - Internetausfuhranmeldung Plus).

  1. Melden Sie die Ausfuhr Ihrer Waren im 2-stufigen, normalen Ausfuhrverfahren über das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder direkt als ATLAS-Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle an.
  2. Als Ausgangszollstelle für alle DHL Pakete International  im Postverkehr ist, unabhängig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 zu verwenden.
    • Ausnahme: Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla: ES002803
  3. Bitte drucken Sie sich für jedes Packstück ein eigenes, dem Inhalt des Packstücks entsprechendes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Das Zusammenfassen von Waren aus verschiedenen Packstücken in einem Ausfuhrbegleitdokument ist NICHT zulässig!
    • Sie erkennen das Ausfuhrbegleitdokument an der Movement Reference Number (MRN) inkl. MRN Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.
  4. Legen Sie das Ausfuhrbegleitdokument als oberstes Dokument in die selbstklebende, durchsichtige Zolldokumententasche ein und befestigen Sie diese außen am Packstück.
  5. Kleben Sie einen gelben Aufkleber mit dem Hinweis "Achtung! Ausfuhranmeldung" in die Nähe der Sendungsanschrift und kennzeichnen Sie das Packstück in Ihrem Versandlogistiksystem mit dem Hinweis „Sendung mit Ausfuhranmeldung.  Diese Kennzeichnungen sorgen dafür, dass Ihr DHL Paket International als Packstück mit Ausfuhrbegleitdokument erkannt, ausgeschleust und besonders behandelt wird.

    Den Aufkleber können Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen.

Bitte beachten Sie ...
dass Ihr DHL Paket International/Packstück nicht ordnungsgemäß ausgeführt und damit das Ausfuhrverfahren nicht elektronisch geschlossen werden kann, wenn das Ausfuhrbegleitdokument in das Packstück eingelegt oder getrennt vom Packstück übergeben  wird.

Wird bei der Übergabe an die Deutsche Post AG festgestellt, dass das erforderliche Ausfuhrbegleitdokument trotz Kennzeichnung fehlt, muss die Deutsche Post AG den Versand verweigern und die Sendung an den Einlieferer zurückgeben.

Seit dem 01.07.2009 ist ausschließlich die elektronische Ausfuhranmeldung möglich. Die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung der Exemplare 1-3 des Einheitspapiers ist seit 01.07.2009 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Ihre Ausfuhrsendung kann nur ordnungsgemäß abgefertigt und das Ausfuhrverfahren dafür elektronisch geschlossen werden, wenn Sie die nachstehenden Punkte im Merkblatt genau beachten. Die anschließend vom Zoll über ATLAS bereitgestellte elektronische Nachricht "Ausgangsbestätigung" dient Ihnen als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke.