Letzte Aktualisierung: 23.09.2025

Mit dem Service Postal Delivered Duty Paid (Postal DDP / PDDP) erreicht das DHL Paket International die Empfängerinnen und Empfänger in Zolldestinationen noch einfacher und kundenfreundlicher. Der hinzubuchbare Service "PDDP" ermöglicht, dass Sie alle Einfuhrabgaben für die Empfangsperson übernehmen. So entstehen bei der Verzollung keine Kosten, die Ihre Kundinnen und Kunden bei der Zustellung nachträglich bezahlen müssen.

So einfach funktioniert der Service PDDP

1 Bestellprozess

  • Kalkulation der voraussichtlichen Einfuhrabgaben durch Versender
  • Bezahlung der Einfuhrabgaben bereits im Check-Out-Prozess
2 Versandvorbereitung

  • Erstellung Paketlabel mit PDDP-Icon

  • In den EDI-Daten:

    • Kennzeichnung der einzelnen Sendungen als PDDP

    • Angabe der Warenzolltarifnummer / des HS-Codes und des Warenursprungslands je Warenposition

3 Bearbeitung & Transport

  • Abholung durch DHL
  • Transport der Sendung ins Zielland und Übergabe an die zustellende Postgesellschaft
4 Zollabwicklung

  • Zollanmeldung der Sendung zur Einfuhr auf den Namen der Empfangsperson
  • Auslage Einfuhrabgaben durch den Dienstleister, die sogenannten "Qualified Party"
5 Zustellung

  • Zustellung der Sendung an die Empfangsperson
  • Kein Zahlungsprozess der Einfuhrabgaben im Rahmen der Zustellung durch die Empfangsperson
6 Abrechnung

  • Weiterbelastung der ausgelegten Einfuhrabgaben zzgl. Gebühren der "Qualified Party" durch DHL an den Versender

Ihre Vorteile

  • Einfache Beauftragung: Sendungsindividuelle Auswahl des Service "Postal DDP". Der Service ist bei vielen Premium Partnern und Partnern bereits integriert und kann direkt aus den Partnerlösungen beauftragt werden. Hier finden Sie die Übersicht aller Premium Partner und Partner: DHL Partnersysteme - Softwarelösungen für Ihren E-Commerce | DHL
  • Attraktiver Preis: 2,00 EUR pro Sendung - egal in welches Land
  • Zustellung beim 1. Versuch: Optimierung der erfolgreichen Zustellquote, da die Empfängerinnen und Empfänger bei der Zustellung keine unerwartete Zahlung leisten müssen
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Beschleunigung des Zustellprozesses, da alle Gebühren bereits im Bestellvorgang durch Ihre Kundinnen und Kunden bezahlt wurden

Transparente Abrechnung der Servicegebühr und der Einfuhrabgaben

Was Sie tun müssen

Abrechnung voraussichtlicher Zölle im Bestellprozess

Da keine Einfuhrabgaben im Rahmen der Zustellung bei der Empfangsperson eingezogen werden, sollten diese vorab im Bestellprozess durch Sie kalkuliert und Ihren Kund:innen abgerechnet werden. Da DHL keine Zollberatung anbietet, können wir Sie bei der konkreten Berechnung der voraussichtlichen Einfuhrabgaben nicht unterstützen. Auf dem Markt gibt es aber viele Drittanbieter, die sogenannte "Landed Cost Calculator" Lösungen bzw. entsprechende API-Integrationen anbieten. Alternativ setzen unserer Erfahrung nach einige Versender auch pauschale Zuschläge auf Versand- oder Transportkosten an, um sicherzustellen, dass alle Einfuhrabgaben somit vorab durch den Käufer / die Käuferin geleistet werden und abgedeckt sind. 

Vollständige und korrekte Zolldaten

Die Übermittlung vollständiger und korrekter Zollinhaltsdaten je Sendung und je Warenposition ist die Voraussetzung zur Ausfuhr der Sendung und der erfolgreichen Durchführung des Services im Rahmen des Verzollungs- und Zustellprozesses. Zwingend erforderlich ist dabei auch die Angabe der Warenzolltarifnummer je Warenposition (6-/8-/10-stellige Warenzolltarifnummer). Bitte beachten Sie hierbei auch ziellandspezifische zusätzliche Anforderungen an die Zollinhaltsdaten Ihrer Sendungen.

Servicebeauftragung in Abhängigkeit von Warenwertgrenzen

Der Service ist ziellandabhängig nur für Sendungen mit bestimmten Warenwerten verfügbar. Sofern der Service PDDP auch für Sendungen unterhalb oder oberhalb dieser Warenwertgrenzen beauftragt wird, wird zwar die Servicegebühr von 2 EUR durch DHL berechnet, der Service jedoch nicht durchgeführt. Im Falle der USA kann es darüber hinaus vor Ausfuhr der Sendung in die USA bereits zu Rücksendungen kommen.

Sendungsvorbereitung

Bitte berücksichtigen Sie, dass jede Einzelsendung entsprechend gekennzeichnet ist: Paketlabel mit PDDP-Icon, physische Anbringung der Zollinhaltserklärung (CN23) und der Handelsrechnung außen am Paket, Übermittlung des PDDP-Service-Feature-Codes in den sendungsbegleitenden EDI-Daten.

Verfügbare Zielländer

Zielland Besonderheiten
Norwegen
  • Nur für Pakete an Privatkunden
  • Nicht zulässig für Pakete, die VOEC unterliegen
  • Die Zollexklaven Svalbard, Bjørnøya und Hopen sind ausgeschlossen
Schweiz
  • Nicht anwendbar für verbrauchssteuerpflichtige Waren 
  • Die Destinationen Liechtenstein und Samnaun sind ausgeschlossen
Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland)
  • Warenwerte ab 135 GBP bis 900 GBP
Vereinige Staaten von Amerika (inkl. Puerto Rico)
  • Warenwerte bis einschließlich 800 USD
  • Verpflichtende Angabe des Warenursprungslandes und der Warenzolltarifnummer je Warenposition

Weiterführende Informationen zu den aktuellen US-Versandbestimmungen in die Vereinigten Staaten von Amerika

Die Waren werden bei Durchführung einer PDDP Verzollung auf die Empfangsperson verzollt.

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Die Abrechnung der PDDP-Servicegebühr erfolgt gemeinsam mit der Abrechnung des Paketentgelts und der übrigen Leistungen und Services. Die Abrechnung der Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren erfolgt mittels separater Rechnungsstellung. 

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Wir empfehlen, alle Zollangaben in der Währung des jeweiligen Ziellandes vorzunehmen. Die Abrechnung der Zoll- und Bearbeitungsgebühren erfolgt durch die Qualified Party ebenfalls in der Ziellandwährung. Diese Gebühren werden unserem Unternehmen in Rechnung gestellt und anschließend auf Basis des tagesaktuellen Wechselkurses zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in Euro an Sie weitergereicht.

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800 USD sind umgerechnet ca. 650 EUR. 135 GBP sind umgerechnet ca. 140 EUR. Aufgrund schwankender Wechselkurse bitten wir Sie Ihre Waren in Ziellandwährung zu deklarieren. 

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Wenn Sie eine Sendung mit dem Versandservice PDDP anmelden und der angegebene Warenwert die länderspezifische Höchstgrenze für PDDP überschreitet, wird die Sendung an Sie retourniert. In diesem Fall werden keine Zollabgaben fällig.

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  1. Der Service PDDP kann auf Sendungsebene dazugebucht werden und muss in der EDI-Nachricht übermittelt werden.
  2. Der Service wird mit den entsprechenden Produktschlüsseln übergeben.
  3. Die Erfassung der Warentarifnummern ist beim Service PDDP verpflichtend.
  4. Die Erfassung der Sendungsart ist in Verbindung mit dem Service PDDP verpflichtend und es ist nur der Wert 11 (Warensendung) zulässig.
  5. Das entsprechende PDDP-Logo muss auf dem Label angedruckt werden.
  6. Der Produkt Feature Code 128 (siehe aktuelle Barcodespezifikation) für den Service PDDP muss im Routing Code angegeben werden.
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