Belegnachweis

DHL Paket stellt Versendungsnachweise als Nachweis der Steuerbefreiung für B2B-Versand innerhalb der EU zur Verfügung.

Rechtliche Vorgaben

Ab 1. Januar 2014 sind die Neuregelungen in § 17a UStDV für Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - d. h. Lieferungen an Geschäftskunden in andere EU Mitgliedstaaten - anzuwenden. Neben der sog. Gelangensbestätigung (unterschriebene Empfangsbestätigung des Abnehmers) sind diverse andere Belege als Nachweis der Steuerbefreiung zugelassen, so z. B.:

I.    Spediteurbescheinigung (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b UStDV)

Dieser Beleg muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die Anschrift des beauftragten Logistikers
  • das Ausstellungsdatum
  • den Namen und die Anschrift des Lieferanten und des Auftraggebers
  • die Angabe der versendeten Waren
  • Empfänger/Bestimmungsort im EU-Ausland
  • den Monat der Zustellung
  • eine Versicherung des Logistikers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind.

II.    Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d UStDV)

In diesem Fall wird der Nachweis geführt durch:

  • eine Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Postsendung und
  • den Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.

Bereitstellung von Versendungsnachweisen durch DHL Paket

Um Ihnen den Nachweis der Versendung so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen ab November zwei neue Reports über Ihren Admin-User-Zugang in unserem DHL Geschäftskundenportal zur Verfügung.

DHL EUROPAKET

Für unser Exportprodukt DHL EUROPAKET erhalten Sie eine Übersicht über Ihre versendeten Pakete inklusive der Information über die Zustellung bei Ihrem Empfänger. Dieser Report enthält die vorgegebenen Angaben der oben beschriebenen  "Spediteurbescheinigung".

Wichtig ist, dass Sie als Versender der Waren in der Lage sein müssen, einen Zusammenhang zwischen den Paketen und Ihren Rechnungen herzustellen. Hierfür beinhaltet der Report die von Ihnen übermittelten Sendungsreferenznummern.

DHL Paket International

Für unser Produkt DHL Paket International erhalten Sie eine entsprechende Übersicht, in der die Übernahme zur Zustellung in das Zielland bestätigt wird. Diese Übersicht erfüllt die Vorgaben der o.b. "Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters".

Ebenso wie beim DHL EUROPAKET müssen Sie auch beim DHL Paket International über die Sendungsreferenznummern den Zusammenhang mit den Rechnungen herstellen.

DHL EUROPAKET und DHL Paket International Drittland

Außerdem werden wir Ihnen entsprechende Reports für Paketsendungen in Länder, die nicht zur EU gehören (Drittländer), zur Verfügung stellen. Für diese gelten geringfügig andere Voraussetzungen. Die Reports enthalten die erforderlichen Angaben einer "Spediteurbescheinigung Drittland" (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b UStDV).

Bitte beachten Sie:

Leider ist die Rechtslage bzgl. des Belegnachweises nicht eindeutig. Daher können die hier aufgeführten Informationen keine steuerrechtliche Beratung ersetzen und wir können auch nicht verbindlich gewährleisten, dass die vorgenannten Reports von allen Finanzbehörden akzeptiert werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihr zuständiges Finanzamt.

Download der Reports

Sie finden die Reports "Versendungsnachweis" als pdf-Datei und (optional) als Excelliste im DHL Geschäftskundenportal unter der Rubrik "Verfolgen / Reports herunterladen". Die Reports werden immer für den gesamten Vormonat ab dem 15. Tag des Folgemonats erzeugt. So erhalten Sie z. B. die Versendungsnachweise für den Monat Oktober ab dem 15. November 2013. Die Reports stehen Ihnen dann 30 Tage zum Download für Ihre interne Archivierung zur Verfügung. Eine rückwirkende Generierung von Versendungsnachweisen ist leider nicht möglich. Versendungsnachweise können nur für Pakete erstellt werden, für die Sie uns EDI-Sendungsdaten übergeben haben.

Zugang zum DHL Geschäftskundenportal

Kunden des DHL EUROPAKETs sowie Kunden des DHL Pakets International mit mehr als 250 exportierten WELTPAKETEN in 2013, die bereits über einen Zugang zum DHL Geschäftskundenportal verfügen, werden automatisch für die neuen Reports frei geschaltet. Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DHL. Dieser unterstützt Sie gerne bei der kurzfristigen Aufschaltung.

Das DHL Geschäftskundenportal bietet Ihnen noch zusätzliche Vorteile, um Ihren Paketversand noch bequemer zu gestalten.

  • Zentraler Zugriff auf Ihre DHL Services zur Versandvorbereitung, Abholung und Sendungsverfolgung
  • Einsicht und Verwaltung von Rechnungen
  • Bestellung von Versandmaterialien wie z.B. Paketmarken
  • Einrichten von individuellen Benutzerprofilen