Zollwissen? Wir liefern!
Zoll-News, Tipps und Fachwissen – immer neu und brandaktuell auf dem LinkedIn Kanal von DHL Express Germany.
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Sie möchten Waren ins Ausland versenden? Dann ist es von großer Relevanz, ob das Zielland innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
Denn der Versand von Waren innerhalb der EU ist zollfrei, so dass keine Anmeldung beim Zoll nötig ist. Soll Ihre Sendung in ein Land exportiert werden, das nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehört oder ein EU-Ausnahmegebiet ist, ist sie grundsätzlich zollpflichtig.
Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Sendung beim Export reibungslos den Zoll passieren kann.
Sie haben Fragen zur Ausfuhranmeldung Ihrer Exporte & Importe, zu Rückwaren oder digitalen Zolldaten? Unsere Experten sind für Sie da!
Beim Export in ein Nicht-EU-Land müssen einer Warensendung durch den Versender bestimmte Dokumente beigefügt werden.
Diese richten sich nach Inhalt der Sendung, Warenwert und Zielland.
Alle Zolldaten und -dokumente müssen den Zollbehörden digital zur Verfügung gestellt werden. Wie das funktioniert, finden Sie in unserem Special zur digitalen Übertragung von Zolldaten.
Jede Ausfuhrsendung muss von bestimmten Dokumenten für die Exportzollabfertigung sowie den Angaben zum Beförderer begleitet werden.
Ausfuhrsendungen, deren Wert 1.000 EUR oder Gewicht 1.000 kg überschreitet, müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. DHL kann grundsätzlich nur Ausfuhranmeldungen im zweistufigen Verfahren verarbeiten, da seit ATLAS-AES-Release 3.0 nur hier über die sog. Master Reference Number (MRN, ehemals Movement Reference Number) eine strukturell einheitliche ID vergeben wird, die automatisiert und standardisiert verarbeitbar ist. Wir empfehlen, die elektronische Anmeldung grundsätzlich im zweistufigen Verfahren vorzunehmen.
Ausfuhrsendungen, deren Wert 1.000 EUR oder Gewicht 1.000 kg nicht überschreitet, können konkludent beim Zoll angemeldet werden.
Mit dem AES Ausfuhranmeldeservice (Automated Export Declaration Service) überlassen Sie DHL Express die Anmeldung Ihrer zollpflichtigen Exportsendungen beim Zoll im zweistufigen Ausfuhrverfahren. Wir melden Ihre Sendung über ATLAS an und erstellen das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Sie. Hier finden Sie mehr Informationen und alle relevanten Dokumente.
Zwischen der EU und zahlreichen Ländern existieren Präferenzabkommen, die eine zollfreie oder vergünstigte Einfuhr für bestimmte Waren ermöglichen, die in der EU hergestellt worden sind.
Für manche Waren werden vom Empfänger nicht-präferenzielle Ursprungszeugnisse benötigt, z. B. aufgrund von Einfuhrbeschränkungen oder zum Ursprungsnachweis bei Weiterverkauf.
Manche Waren unterliegen einer besonderen Überwachung bei der Ausfuhr und sind ggf. ausfuhrgenehmigungspflichtig oder nicht ausfuhrfähig.
Einige Gebiete in der EU gehören zwar zum politischen Gebiet, aber nicht zum zollrechtlichen und unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Nicht-EU-Länder.
Darüber hinaus gibt es Gebiete, die zum zollrechtlichen Gebiet der EU gehören, jedoch mehrwertsteuerrechtlich besonderen Bestimmungen unterliegen.
Beachten Sie mögliche Verbote und Beschränkungen, z. B. artengeschützte Tiere & Pflanzen, Betäubungsmittel, Waffen, die auch innerhalb der EU den Versand einschränken können.
Diese Gebiete gehören zum politischen Gebiet der EU, aber nicht zum zollrechtlichen. Möchten Sie Waren dorthin versenden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Versand in Nicht-EU-Länder.
Diese Gebiete gehören zum zollrechtlichen Gebiet der EU, unterliegen aber nicht den Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Daraus ergeben sich besondere Formalitäten. Die Waren müssen bei der Einfuhr in diese Gebiete versteuert werden.
Möchten Sie Waren dorthin versenden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Versand in Nicht-EU-Länder. Eine zollfreie Einfuhr ist immer möglich durch Vorlage eines Nachweises des Unionscharakters.
Um eine zollfreie Einfuhr in die EU-Ausnahmegebiete zu ermöglichen, die nicht zum mehrwertsteuerrechtlichen Gebiet gehören, muss durch ein Dokument nachgewiesen werden, dass es sich um Unionsware handelt. Das Dokument muss die Sendung begleiten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zolls.
Innerhalb der EU können alle Waren frei verkehren, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus Nicht-EU-Ländern eingeführt und zum freien Verkehr überlassen wurden.
Dies gilt jedoch nicht im Bezug auf die länderspezifischen Mehrwert- und Verbrauchsteuern, die Sie als Versender beachten müssen.
Beachten Sie mögliche Verbote und Beschränkungen, z. B. artengeschützte Tiere & Pflanzen, Betäubungsmittel, Waffen, die auch innerhalb der EU den Versand einschränken können.
Bis auf einige EU-Ausnahmegebiete unterliegen alle EU-Länder durch eine Richtlinie harmonisierten Vorschriften über die Mehrwertsteuer. Gewerblicher Handel unterliegt den nationalen Gesetzen über die Mehrwertsteuer.
Alle EU-Länder unterliegen durch eine Richtlinie harmonisierten Vorschriften über die Verbrauchsteuer. Gewerblicher Handel, auch Versandhandel an Privatpersonen, unterliegt den nationalen Verbrauchsteuergesetzen.
Europa umfasst als Kontinent ca. 50 Länder, aber nur 27 gehören der Europäischen Union an. Alle europäischen Länder außerhalb der 27 EU-Staaten gelten als Nicht-EU-Länder.