LÄNDERINFORMATIONEN 

Hier finden Sie zollrelevante Informationen zu einer Auswahl an bestimmten Ländern und Regionen.

Gegen bestimmte Länder und Personen gibt es handelspolitische Maßnahmen in Form von Embargos. Bitte informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Behörden. Eine Übersicht über die bestehenden Embargos finden Sie auf den Seiten des Zolls oder des BAFA. Auch DHL Express ist rechtlich daran gebunden für seine Beförderungsleistung eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Export in ein Land mit einem Embargo immer und unabhängig vom Warenwert ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen müssen.

Seit 01. Januar 2017 gibt es den Status des Registrierten Ausführers, zu beantragen und zu verwalten über das System REX. Diesen gibt es zunächst im Allgemeinen Präferenzsystem APS, wobei die teilnehmenden Staaten sukzessive umgestellt werden, und im Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, sobald dieses anwendbar ist.

Die Erklärung zum Ursprung durch einen Registrierten Ausführer ersetzt den förmlichen Präferenznachweis bzw. die bisherige Ursprungserklärung auf der Rechnung. Dabei werden ein vorgeschriebener Wortlaut sowie die REX-Nummer auf der Rechnung angebracht. In der Zollanmeldung wird eine Erklärung zum Ursprung mit gesonderter Unterlagencodierung und der REX-Nummer angemeldet.

Sofern Ihre Lieferanten bereits Registrierte Ausführer sind, weisen Sie sie bitte darauf hin, immer die vollständige REX-Nummer anzugeben. Entgegen anfangs anderslauternder Informationen werden förmliche Präferenznachweise (Form A) für Sendungen bis 6.000 EUR aus Ländern, die bereits mit der Registrierung begonnen haben, nicht mehr akzeptiert (Fachmeldung zoll.de). Betroffen sind hiervon u.a. Indien und Pakistan, eine Liste aller Länder finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.zoll.de unter dem Suchbegriff "REX".

Die ägyptischen Zollbehörden werden zum 01. Januar 2023 eine Vorregistrierungsanwendung namens ACI - Advanced Cargo Information - für Luftfrachtsendungen implementieren.
Detaillierte Informationen können Sie auf der offiziellen Webseite der Nafeza finden.  

Wichtiger Hinweis: Express-Sendungen sind vom ACI-Voranmeldeprozess ausgenommen, wenn diese ein Gewicht von max. 50 kg und einen Wert von 2.000 USD nicht überschreiten.

Lithium-Ionen-Akkus unterliegen ab 2024 der CCC-Zertifizierung
Lithium-Ionen-Zellen und Akku-Packs unterliegen ab dem 01. August 2024 der CCC-Zertifizierungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt  dürfen diese nur noch mit gültiger CCC-Zertifizierung in Verkehr gebracht oder importiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Benötigte Daten für die Zollabfertigung
Seit 2021 werden erweiterte Daten für die Zollabfertigung in China benötigt.

Alle Details haben wir für Sie in einer Übersicht zu den regulatorischen Änderungen zusammengefasst.

Die Änderungen im Überblick:

Thema Zusammenfassung
Änderungen der Kategorie C
  • Chinesische Zollbehörden übernehmen die bestehenden Regelungen der Kategorie D (formelle Verzollung) auch für die Kategorie C (informelle Verzollung), d.h. für den Export und Import werden zusätzliche Datenelemente benötigt. 
Zusatz-informationen (für B2B)
  • Zusatzinformationen für Kategorie C (informelle Verzollung) werden für Exporte und Importe nach China erforderlich:
  • USCI Code (Einheitliche Sozialkreditkennung Chinas) - nur für B2B
  • Wareninformationen zu jeder Auftragsposition (z. B. Marke, Modell / Typ, VWZ, Material etc.) - bis zu 12 zusätzliche Informationen, abhängig vom HS-Code
DHL Express China Selbst-erklärungs-plattform
  • Chinesische Versender (Exporte in den Rest der Welt) und chinesische Empfänger (Importe nach China) wird dringend empfohlen, sich auf der DHL Express China Selbsterklärungsplattform zu registrieren, um notwendige Zusatzinformationen in chinesischer Sprache bereitzustellen, wenn von DHL Express zur Verzollung benötigt 
Gebühren und Steuern
  • Es gibt keine Änderungen der chinesischen Import/Export Gebühren und Steuern in den 4 Kategorien der chinesischen Verzollung (A, B, C, D).

Zur Vermeidung von Verzögerungen während der Zollabfertigung beim Import nach Eswatini/Swasiland (SZ) vermeiden Sie bitte beim Versand die Verwendung einer "Proformarechnung". Die Verwendung von "Proformarechnungen" ist seitens der Zollbehörden nicht gestattet.

Seit 01. Juli 2021 entfällt im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets die Freigrenze für Waren bis 22,- EUR. Rechtlich gilt seit diesem Zeitpunkt, dass für alle Waren die in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr der EU abgefertigt werden sollen, eine förmliche Zollanmeldung abgegeben werden muss. 

Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets lässt die EU-Kommission eine vereinfachte Zollanmeldung mit einem reduziertem Datenkranz (SRDS = Super Reduced Data Set) zu. Im Zuge dessen wurde die vereinfachte Zollanmeldung auf einen Sachwert bis 150,- EUR erhöht und die Fachanwendung ATLAS IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) von den deutschen Zollbehörden entwickelt.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE ABFERTIGUNG IHRER SENDUNGEN DURCH DHL EXPRESS?

Alle Sendungen unter einem Sachwert <= 150 EUR werden zukünftig mit dem reduzierten Datensatz abgefertigt, wenn dies unter Berücksichtigung der Ausnahmen (z. B. Verbote und Beschränkungen, verbrauchssteuerpflichtige Waren, usw.) zulässig ist. 

Die nachfolgenden Verfahren sind für eine Abfertigung in ATLAS IMPOST mit reduzierten Datensatz nicht anwendbar:

  • Abgabenfreie Wiedereinfuhr von Rückwaren
  • Abgabenfreie Einfuhr von Mustersendungen
  • Andere Sonderverfahren/-vereinbarungen wie kundeneigene Frachtkostenlisten, DV1-Hinzurechnungen (z. B. Werkzeugkosten, Versicherungskosten, usw.), Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA/BTI)

Mit der Umstellung auf ATLAS IMPOST erhalten Sie zukünftig einen individuellen Steuerbescheid. 

Alle wichtigen Informationen haben wir auf einen Blick für Sie zusammengefasst.

Änderungen der EU-Zollbestimmungen 2021

Ab dem 01. August 2021 ist die Angabe der indonesischen Steueridentifikationsnummer (in Indonesien bekannt als NPWP - Nomor Pokok Wajib Pajak) oder Telefonnummer für alle Sendungen aus und nach Indonesien obligatorisch. 

Die Anforderungen an die Angabe der Identifikationsnummer wird für Unternehmen und Privatpersonen unterschiedlich gehandhabt: 

UNTERNEHMEN

Unternehmen müssen beim Export sowie Import die indonesische Steueridentifikationsnummer (NPWP) oder Telefonnummer angeben.

PRIVATPERSONEN

Privatpersonen sollten bei der Einfuhr/Ausfuhr als priorisierte Lösung ebenfalls die indonesische Steueridentifikationsnummer (NPWP) oder Telefonnummer oder eine der nachstehend aufgeführten Alternativen angeben:

  • Indonesische ID-Nummer (NIK - Nomor Induk Kependudukan) - für indonesische Staatsangehörige
  • Indonesischer Führerschein - für indonesische Staatsangehörige oder Ausländer
  • Passnummer (nur für Ausländer)

Embargo: VERORDNUNG (EG) Nr. 1210/2003 DES RATES vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden sollten Sendungen, deren Empfänger auf der o.g. Verordnung genannt sind,

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen (Denied Parties). Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

In den letzten Monaten haben wir einen erheblichen Rückgang der Sendungsmengen aus und in den Iran festgestellt, was zu wirtschaftlichen und operativen Herausforderungen in der Region geführt hat. Nach einer vorübergehenden Aussetzung aller Sendungen aus und in den Iran zum 5. November 2018 hat die DHL Group am 12. November 2018 die kommerzielle Entscheidung getroffen, die Aussetzung der Dienstleistungen mit Ausnahme von diplomatischen Sendungen und genehmigten humanitären Sendungen von vertrauenswürdigen Versendern beizubehalten (humanitäre Sendungen betreffen ausschließlich Lebensmittel, Medizinprodukte und Arzneimittel).

Grundlegende Postdienste in den und aus dem Iran werden gemäß unserer Verpflichtung als Anbieter von Universalpostdiensten gemäß dem Weltpostvertrag und gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen weiterhin erbracht.

Eircode PLZ System in Irland

Ab 02. Juli 2023 ist die Angabe der Postleitzahl (Eircode) für Sendungen in die Republik Irland für alle DHL Express Versandlösungen obligatorisch. Versender sollten sicherstellen, dass alle Verkaufspunkte und Auftragsverwaltungssysteme eine genaue Postleitzahl für die Republik Irland erfassen.

WAS IST DER "EIRCODE"?

Bei dem Eircode handelt es sich um ein zuverlässiges und modernes Postleitzahlensystem, bestehend aus einem 7-stelligen Code, der aus Buchstaben und Zahlen besteht. Im Gegensatz zu anderen Postleitzahlensystemen identifiziert dieser Code die Postanschrift einer bestimmten Immobilie und nicht eine Gruppe von Adressen innerhalb eines Gebiets.

Zum Postcode-Finder: https://www.eircode.ie/

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes, von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden.

Embargo: Verordnung (EU) Nr. 692/2014

Dokumentensendungen müssen eindeutig deklariert sein, sodass Art und Zweck des Dokumentes klar erkennbar sind.

Es ist verboten, bestimmte Güter und Technologien, die zur Verwendung in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen geeignet sind, an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol oder zur dortigen Verwendung zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes, von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden.

Embargo: Verordnung (EU) 2016/44 vom 18. Januar 2016 (vormals Verordnung (EU) Nr. 204/2011 vom 2. März 2011), Verordnung (EG) Nr. 3275/93 vom 29. November 1993, nationales Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Die elektronische Zollanmeldung muss die Angabe enthalten, ob die Waren unter die Gemeinsame Militärgüterliste (Liste der Rüstungsgüter, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) oder unter die Regularien der Verordnung (EU) 2016/44 fallen.

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Libyen ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL rechtlich mögliche Erleichterungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Embargo: Verordnung (EG) Nr. 329/2007 vom 27. März 2007 bzw. die hierzu ergangenen Änderungs- und Durchführungsverordnungen, zuletzt Änderungsverordnung (EU) 2016/682 vom 29. April 2016 sowie der Änderungsverordnung (EU) 2016/841 vom 27. Mai 2016, nationales Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden, sowie
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Die elektronische Zollanmeldung muss die Angabe enthalten, ob die Waren unter die Gemeinsame Militärgüterliste (Liste der Rüstungsgüter, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) oder unter die Regularien der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 fallen.

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Nordkorea ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL rechtlich mögliche Erleichterungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Da Norwegen kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, sind alle Warensendungen mit entsprechenden Warenbegleitdokumenten zu versenden. Beim Versand von Blanko-Formularen und technischen Zeichnungen ist ab einer Stückzahl von 16 der Versand nicht mehr als Produkt DOX (Dokumentenversand) möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen nach Norwegen auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: DK007900
Danish Customs (Told Koege)
Carlsensvej 8
DK-4600 Koege

Aufgrund der Lage in der Ukraine und der Sperrung des Luftraums haben wir die Annahme von DHL Express Sendungen nach Russland vorübergehend ausgesetzt.

Änderung Zollanforderungen für Versand nach Saudi Arabien

Die saudi-arabische Zollbehörde hat mit Wirkung zum 13. September 2015 die Bedingungen für den Warenimport verändert. Konkret bedeutet das, dass der Warenimporteur (Importer of Record) dem Zoll zur Legitimation bestimmte Dokumente vorlegen muss, sofern der Warenwert einen gewissen Betrag übersteigt.

Damit Ihre Express-Sendungen auch weiterhin reibungslos und ohne Zeitverzug den Empfänger erreichen, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Alle Warensendungen an Privatpersonen deren Wert 1.000 USD übersteigt, erfordern für die Zollfreigabe entweder die Vorlage eines gültigen saudi-arabischen Ausweises oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Iqama).
  • Alle Warensendungen an Firmen deren Wert 300 USD übersteigt, erfordern die Vorlage der Kopie eines gültigen und aktiven Handelsregisterauszugs (Commercial Registration/Trade License).

Sie können die reibungslose Verzollung Ihrer Waren-Sendungen unterstützen, indem Sie die Handelsregister- oder Ausweisnummer des Empfängers auf dem Frachtbrief und der Rechnung vermerken. Damit können Verzögerungen und die mögliche Rücksendung an den Absender vermieden werden.

Zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWR), zu der auch Deutschland gehört, und der Schweiz besteht seit vielen Jahren ein Abkommen, das unter bestimmten Voraussetzungen für einige Waren einen zollfreien Import in die Schweiz ermöglicht.

Profitieren auch Sie von den Vergünstigungen. Alle Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Druckerzeugnisse, wie Zeitungen, Bücher oder Broschüren, mit einem Gewicht von mehr als einem Kilogramm müssen als zollpflichtige Warensendungen verschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen in die Schweiz auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: DE004055
Zollamt Weil am Rhein-Autobahn
Lustgartenstr.1
79576 Weil am Rhein

Regulatorische Änderungen in Singapur ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 verlangt die Finanzbehörde von Singapur  (Englisch auch IRAS - Inland Revenue Authority of Singapore) von E-Commerce Händlern (bezeichnet als ausländischer Anbieter), die an private Verbraucher in Singapur verkaufen und liefern, Folgendes:

  1. Beantragung einer Umsatzsteuernummer in Singapur für ausländische Anbieter.
  2. Erhebung der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige geringwertige Waren (bis zu SGD 400) am Ort des Erwerbs.
  3. Regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuererklärung und Bezahlung bei der Finanzbehörde von Singapur

Alle Informationen, wann die regulatorischen Änderungen für Sie als E-Commerce Händler gelten und was dies für Sie bedeutet finden Sie in den FAQs:

Embargo: Verordnung (EG) Nr. 147/2003 vom 27. Januar 2003, nationales Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Die elektronische Zollanmeldung muss die Angabe enthalten, ob die Waren unter die Gemeinsame Militärgüterliste (Liste der Rüstungsgüter, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) fallen.

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Somalia ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL rechtlich mögliche Erleichterungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Embargo: Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012, Verordnung (EU) Nr. 509/2012 vom 15. Juni 2012, Änderungsverordnung (EU) Nr. 1332/2013 vom 13. Dezember 2013

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden, sowie
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Syrien ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL die rechtlich möglichen Erleichterungen für Privatsendungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Ab dem 01. Juli 2022 verlangen die taiwanesischen Zollbehörden eine Vorregistrierung und eine Authentifizierung vor der Abfertigung für Einfuhrsendungen an Privatkunden-Empfänger (B2C) in Taiwan.

  • Die Änderung ist verpflichtend für alle Warensendungen an Business-to-Consumer (B2C) und Consumer-to-Consumer (C2C) nach Taiwan.
  • Ausgenommen davon sind Dokumentensendungen.
  • Alle Privatpersonen (Empfänger/Importeure), die Sendungen in Taiwan erhalten, müssen die "EZWAY-Zollanwendung" herunterladen und sich einmalig mit ihrer Mobiltelefonnummern registrieren.
  • Wenn Waren bestellt werden und ein DHL Express Versandlabel nach Taiwan erstellt wird, wird der Privatkunde in Taiwan von DHL Express (per SMS/E-Mail) und von der "EZWAY-Zollanwendung" benachrichtigt, sodass er seine Sendung anhand seiner eindeutigen DHL Express Sendungsnummer (über die EZWAY-Anwendung) vorab authentifizieren kann.
  • Dieser Vorgang wird "Real Name Authentication (RNA)" genannt und muss für jede Importsendung durchgeführt werden, um eine reibungslose Zollabfertigung der Waren zu gewährleisten

Eine englischsprachige Zusammenfassung inkl. QR-Code für den Download der EZWAY-App haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Zum 10. Juli 2023 hat das türkische Finanzministerium Änderungen an der Mehrwertsteuer (VAT) vorgenommen 

  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (%) für Business-to-Consumer (B2C)-Sendungen über 150 EUR und Business-to-Business (B2B)-Lieferungen über 22 EUR wurde von 8 % auf 10 % erhöht.
  • Der allgemeine MwSt.-Prozentsatz (%) für Business-to-Consumer (B2C)-Sendungen über 150 EUR und Business-to-Business (B2B)-Lieferungen über 22 EUR wurde von 18 % auf 20 % angehoben.
  • Der MwSt.-Prozentsatz (%) für Reinigungsprodukte (außer Zahnbürsten, Zahnpasten und Zahnseide) wird von 8 % auf 20 % erhöht.
  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (%) von 1 % bleibt unverändert.

Alle Details finden Sie hier auf einen Blick zusammengefasst (englische Sprache).

Wichtiger Hinweis zur Zollabwicklung:

Damit Ihre Sendung schnell und reibungslos den Zoll passiert, sollten Sie für diese Warensendungen eine detaillierte und vollständige Zollrechnung erstellen und direkt während der Sendungsbuchung an DHL Express übermitteln.

Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir auf einen Blick für Sie zusammengefasst:

Aufgrund der Lage in der Ukraine und der Sperrung des Luftraums haben wir die Annahme von DHL Express Sendungen in die und aus der Ukraine vorübergehend ausgesetzt.

Unsere größte Sorge gilt derzeit der Sicherheit unserer Mitarbeiter in der Ukraine. Daher haben wir allen unseren Mitarbeitern geraten, sich an einem sicheren Ort aufzuhalten. Die Büros und Standorte sind bis auf Weiteres geschlossen.

Gebühr für zollpflichtige Sendungen mit geringem Wert

Die US-Zollbehörden (Customs and Border Protection, CBP) haben eine Gebühr für den Import von zollpflichtigen Sendungen mit geringem Wert in die USA eingeführt. Seit dem 17. Januar 2023 wird für zollpflichtige Sendungen mit einem Wert zwischen 800 USD und 2.500 USD eine Abfertigungsgebühr in Höhe von 1,19 USD in Rechnung gestellt. Diese wird zusätzlich zu den entstehenden Einfuhrabgaben und den DHL Services berechnet.

ABRECHNUNG ÜBER IHRE DHL EXPRESS RECHNUNG

Die Abfertigungsgebühr der US-Zollbehörde wird als "Verwaltungsgebühr" unter dem globalen Charge Code "XK" und dem IAS Code "REG" für alle zollpflichtigen Sendungen in die USA mit einem Wert von 800 USD bis 2.500 USD in Rechnung gestellt.

Abrechnungsbeispiel:

Abrechnungsbeispiel

Die Gebühr gilt sowohl für Abrechnung als DTU (Duty Taxes Unpaid) als auch DTP (Duty Taxes Paid). Die Kosten werden dem Zahler der Zölle und Steuern in Rechnung gestellt.

Export von Datenträgern

Der Export von Datenträgern als nicht zollpflichtige Dokumentensendung ist nur dann zulässig, wenn die Daten auch als ausgedrucktes Dokument verschickt werden können. Bei Datenträgern ohne gespeicherte Daten, sowie Datenträgern mit kommerziellen Inhalten, wie z. B. Filmen oder Computerspielen, ist nur der zollpflichtige Versand als Warensendung möglich.

Laufzeitverzögerungen vermeiden - korrekte Adressdaten für USA-Sendungen

Korrekte Adressdaten, Warenwert-Angaben sowie Warenbeschreibungen für USA-Sendungen gehören zu den besten Vorkehrungen, um eine reibungslose Bearbeitung durch die US-Zollbehörden und somit eine pünktliche Zustellung Ihrer Express-Sendungen in den USA sicherzustellen. Alle Details finden Sie hier.

Das Vereinigte Königreiche (UK) hat zum 01. Januar 2021 die EU verlassen.

Trotz des Handelsabkommens, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) verständigt haben, müssen bei allen Warensendungen nach und aus UK seit dem 01.01.2021 die üblichen Zollbegleitdokumente beigefügt werden. Das Abkommen regelt u.a. die Erhebung von Zöllen zwischen UK und der EU auf bestimmte Warengruppen sowie gegenseitige Präferenzgewährungen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Sendungen nach/aus Großbritannien bitte die entsprechenden Begleitdokumente beilegen, damit wir diese reibungslos und verzögerungsfrei zustellen können.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen ausschließlich für Warensendungen gelten. Dokumentensendungen sind von den Änderungen nicht betroffen, da sie auch weiterhin zollfrei versendet werden können.

Detailinformationen

In einem Brexit-Special haben wir für Sie alle relevanten Informationen zusammengefasst:

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen nach Großbritannien (UK) auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: FR620001
Calais port
tunnel bureau
Eurotunnel ZAC2
Boulevard de l´Euro
62100 Calais

Aufgrund der Lage in der Ukraine und der Sperrung des Luftraums haben wir die Annahme von DHL Express Sendungen nach Weißrussland (Belarus) vorübergehend ausgesetzt.

Diese Hinweise stellen wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der uns derzeit zur Verfügung stehenden Informationen wie z. B. Sekundärquellen im Internet, der deutschen Handelskammern, der deutschen Zollverwaltung usw., aber auch Erfahrungswerten unserer Spezialisten weltweit, zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass diese nur unverbindlich erteilt werden können und insbesondere jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ausgeschlossen ist. DHL Express Germany GmbH bietet keine Beratung im Bereich Zoll, Steuern oder Exportkontrolle an.