EXPRESS-VERSAND & BREXIT - MIT DHL EXPRESS GUT INFORMIERT

Trotz des Handelsabkommens, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) verständigt haben, müssen bei allen Warensendungen nach und aus UK ab dem 1.1.2021 Zollbegleitdokumenten beigefügt werden. Das Abkommen regelt lediglich die Erhebung von Zöllen zwischen UK und der EU auf bestimmte Warengruppen. Dadurch entfällt allerdings nicht die zollseitige Prüfung der Sendungen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Sendungen nach/aus Großbritannien bitte die entsprechenden Begleitdokumente beilegen, damit wir diese reibungslos und verzögerungsfrei zustellen können. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen ausschließlich für Warensendungen gelten. Dokumentensendungen sind von den Änderungen nicht betroffen, da sie auch weiterhin zollfrei versendet werden können.

Seit dem 01. Januar 2021 ist das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Seitdem gelten für Express-Sendungen die folgenden Regeln:

  • Für Ihre Warensendungen zwischen UK und EU sind ab dem 1. Januar 2021 Zollerklärungen erforderlich. Obwohl sich das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien auf "Nulltarife" (Null Zoll-Sätze) bezieht, besteht trotzdem die Notwendigkeit eine Zollerklärung zu erstellen, so dass eine Handels- oder Pro-Forma-Rechnung erforderlich ist. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen keine Zölle auf Waren erhoben werden, wenn die erforderlichen "Ursprungsregeln" erfüllt sind. Die Einfuhr-Umsatzsteuer wird weiterhin erhoben. Länderspezifische Beschränkungen bleiben weiterhin bestehen und alle damit verbundenen Lizenzen bleiben ebenfalls erforderlich.
  • Anforderungen an die Ursprungsregeln (Präferenzerklärung): Durch das Abkommen wurde ebenso geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine Präferenzerklärung stattfinden kann. Dazu muss unbedingt das Ursprungsland in der Handels- oder Proforma-Rechnung für B2B- und B2C-Sendungen ausgewiesen sein. Bitte verwenden Sie für den Versand von Waren aus UK oder der EU, die die Anforderungen an die Ursprungsregeln erfüllen, unten stehende Erklärung.
    Ohne die Erklärung ist es DHL Express nicht möglich, die Zollbefreiung zu beantragen, eine nachträgliche Änderung der Dokumentation nach der Abfertigung ist, falls überhaupt möglich, kostenpflichtig.
DHL Express – Angaben Präferenzerklärung

Foot note:
(2) Indicate the reference number by which the exporter is identified. For the Union exporter, this will be the number assigned in accordance with the laws and regulations of the Union. For the United Kingdom exporter, this will be the number assigned in accordance with the laws and regulations applicable within the United Kingdom. Where the exporter has not been assigned a number, this field may be left blank.
(3) Indicate the origin of the product: the United Kingdom or the Union.
(4) Place and date may be omitted if the information is contained on the document itself"

WICHTIG: Das Ursprungsland und der Wert der Waren muss genau berechnet und angegeben werden, die Verantwortung obliegt dem Versender. Für Sendungen aus der EU nach Großbritannien: Die Präferenzerklärungen müssen bei Sendungswerten unter 6.000 EUR original unterschrieben sein, sofern der Ausführer nicht über eine Bewilligungsnummer als "Ermächtigter Ausführer" verfügt und diese angibt. Bei Angabe einer Bewilligungsnummer (Exporter Ref. No) ist keine Unterschrift erforderlich.

Weitere Informationen dazu können bei der lokalen Zollstelle und der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Erfahrung gebracht werden.

  • Änderungen der britischen USt-Vorschriften sind am 1. Januar 2021 eingeführt worden, da diese regulatorische Änderung nicht Teil des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und UK ist und für Sendungen gilt, die aus jedem Drittland nach UK importiert werden. Das bedeutet, dass die meisten Sendungen mit einem Wert von mehr als £135 bei der Einfuhr aus jedem Land, einschließlich der EU, umsatzsteuerpflichtig sind. Für Sendungen mit einem Wert von £0-£135, die von Unternehmen an Privatkunden in UK verkauft werden, muss die USt durch den Verkäufer am Point of Sale erhoben werden.
  • Der Warenversand von/nach Nordirland erfolgt unverändert, es sind keine Zollformalitäten erforderlich, so dass alle Warensendungen nach und von Nordirland, weiterhin als zollfreie ECX Sendungen gebucht und versendet werden können. Die Zuordnung von Destinationen in Nordirland erfolgt auf Grundlage der Postleitzahl.

Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links oder sprechen Sie Ihren DHL Express Ansprechpartner im Vertrieb an.

UK GOVERNMENT:

EUROPEAN COMMISSION:

Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden UK-Geschäft

Die britischen VAT-Regeln haben sich geändert. Was diese Änderungen für Sie und den Verkauf von Waren nach UK bedeutet, haben wir in einem Video für Sie zusammengefasst.

AKTUELLE SERVICEMELDUNGEN & HINWEISE

Brexit-Servicemeldungen

Die aktuellen Laufzeiten für Express-Sendungen in das Vereinigte Königreich können immer tagesaktuell über unser Tool DCT abgerufen werden. DCT finden Sie unter folgendem Link: dct.dhl.com

Für den Transport von Waren gelten für den Handel mit UK seit dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt auch neue Vorschriften für die Holzpaletten. Bei Exporten ins und Importen aus dem Nicht-EU-Ausland - mit Ausnahme der Schweiz - müssen Holzpaletten nach dem ISPM-15-Standard behandelt sein, um sicherzustellen, dass Schädlinge nicht in andere Ökosysteme verbreitet werden. In diesen Tagen liegt der Fokus noch nicht verstärkt auf Kontrollen zur Einhaltung der Paletten-Norm. Dies kann sich jedoch schon in Kürze ändern und hätte unter Umständen Laufzeitverzögerungen zur Folge. 

Nach einer Neubewertung der Situation hat DHL Express die Entscheidung getroffen, den Transport von Produkten tierischen Ursprungs oder Pflanzen aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien (GB) nicht auszusetzen. Wir bitten Sie jedoch, sich über die spezifischen veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Einschränkungen zu informieren, die für Ihre Sendungen gelten. Die gesamte Verantwortung und Haftung für die Einhaltung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften liegt beim Versender und daher liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre Sendungen über alle ordnungsgemäßen Begleitpapiere/Genehmigungen verfügen und dass die richtigen Kategorisierungen für Ihre Sendung vorgenommen wurden. Machen Sie sich daher bitte mit folgenden Dokumenten (nur in englischer Sprache verfügbar) vertraut:

Wichtige Hinweise zum Versand veterinärmedizinischer und phytosanitärer Güter

FAQ zum Versand veterinärmedizinischer und phytosanitärer Güter

Übersicht veterinärmedizinischer und phytosanitärer Güter

Wichtige Hinweise

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Ihren Express-Versand nach Großbritannien einschließlich der Isle of Man und Nordirland für den Versand von ExpressEasy Sendungen.

Was bedeutet "Zollfreiheit" in dem Abkommen?
Nur für Produkte, die aus GB importiert werden, für die entweder eine tarifliche Zollfreiheit gilt oder ein entsprechender Ursprungsnachweis auf der Rechnung enthalten ist, kann ein Zollsatz von 0 % angewendet werden (und umgekehrt von der EU nach GB). Trotz eines 0-Prozent-Zollsatzes wird die Einfuhrumsatzsteuer auf Basis des länderspezifischen Umsatzsteuersatzes erhoben, unabhängig davon, ob ein Ursprungsnachweis vorgelegt wird oder nicht. Dies bedeutet, dass in jedem Fall Einfuhrzollanmeldungen zu erstellen sind, die Abrechnungs-/Einzugsprozesse gelten, die Einfuhrumsatzsteuer und  ggf. Zoll für Importe in die EU zu zahlen ist (entweder durch DHL oder über eigene Aufschubkonten der Kunden) und Kapitalbereitstellungsprovision und Serviceentgelte gemäß unseren Standardbedingungen gelten.

Bedeutet das Abkommen, dass alle Waren aus der EU/UK automatisch von dem 0%-Zollsatz gemäß des Freihandelsabkommens profitieren?
Nein, nur Waren mit entsprechender Präferenzerklärung, die Großbritannien oder die EU als Ursprungsland angibt, können von dem 0 %-Zollsatz des Abkommens profitieren.  Um von dem 0%- Zollsatz zu profitieren, muss die präferenzielle Ursprungserklärung entweder UK oder EU als Ursprungsland ausweisen.

Wann stammt ein Produkt aus der EU oder UK?
Zur Einordnung des Ursprungslands gibt es allgemeingültige und produktspezifische Ursprungsregeln, die auf der zolltariflichen Einstufung einer Ware basieren. Diese Regeln sind im Großen und Ganzen mit anderen Freihandelsabkommen (FTAs) der EU vergleichbar.

Weitere Details zum Ursprungsrecht und den präferenziellen Ursprungserklärungen kann man bei seiner lokalen Zollstelle, den ortsansässigen Industrie- und Handelskammern sowie Zollberatungs-unternehmen in Erfahrung bringen.

Wer muss die Präferenzielle Ursprungserklärung beantragen?
DHL muss im Rahmen der Einfuhrzollanmeldung die Präferenzbegünstigung beantragen, die zur Reduktion des Zollsatzes führt. Dazu muss die präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung des Versenders/Exporteurs angegeben sein. Der Versender/Exporteur ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zum Ursprung der Waren verantwortlich.

Details zur präferenziellen Ursprungserklärung:

  • Kann in einer der Amtssprachen der EU und in Englisch ausgestellt werden;
  • Der Exporteur muss die Erklärung auf der Handels- oder Proforma-Rechnung angeben, die das Ursprungserzeugnis ausreichend detailliert beschreibt, um die Identifizierung dieses Erzeugnisses zu ermöglichen;
  • Wichtig - Der Wortlaut der Erklärung muss genau wie unten angegeben und mit allen genannten Informationen versehen sein. Ort und Datum können weggelassen werden, wenn die Informationen im Dokument selbst enthalten sind. 

Wortlaut der präferenziellen Ursprungserklärung auf der Rechnung:

DHL Express – Angaben Präferenzerklärung

Was ist die Exporter Reference Number/Nummer des Ermächtigten Ausführers in der Präferenziellen Ursprungserklärung und wann muss sie vom Ausführer angegeben werden?

  • Für Sendungen aus GB in die EU ist die „Exporter Reference Number“ die GB EORI Nummer des Exporteurs und muss in der Erklärung unabhängig vom Warenwert angegeben werden.
  • Für Sendungen aus der EU nach GB ist das die Nummer des Ermächtigten Ausführers anzugeben, insbesondere bei Sendungswerten über 6.000,00 EUR.
  • Bei Angabe einer Bewilligungsnummer (Exporter Ref. No) ist keine Unterschrift erforderlich. Wir empfehlen, die Präferenzerklärungen bei Sendungswerten unter 6.000,00 EUR original zu unterschreiben, sofern der Ausführer nicht über eine Bewilligungsnummer als „Ermächtigter Ausführer“ verfügt und diese angibt. Es kann sein, dass Präferenzen ohne Bewilligungsnummer auch ohne Unterschrift anerkannt werden. Der Sachverhalt liegt zur Zeit bei der Generalzolldirektion (GZD) zur Prüfung, daher empfehlen wir Ihnen, vorsorglich die Präferenzen ohne Bewilligungsnummer zu unterschreiben, bis die Klarstellung durch die Generalzolldirektion erfolgt ist.

Gibt es Ausnahmen von der Präferenzerklärung, wenn kein Zoll anfallen soll?
Ausnahmen gibt es nur für Waren, die tariflich zollfrei sind, also der Zollsatz für eine Ware bei 0% liegt.

Außerdem gilt für Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (C2C-Sendungen): solange sie bei den Zollbehörden entsprechend der Ursprungsregeln entsprechend deklariert werden, können einige Waren zollfrei ohne formellen Ursprungsnachweis eingeführt werden.

Für die Einfuhr in die EU gilt diese Befreiung für Waren mit einem Wert von weniger als 500 EUR für Produkte, die in kleinen Paketen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden. Die Befreiung gilt nicht, wenn festgestellt wird, dass die Einfuhr eine Reihe von Einfuhren bildet, die getrennt erfolgen, um die normalen Anforderungen zu umgehen.

Ist es möglich, nach bereits erfolgter Zollabfertigung einen Abgabenbescheid zu ändern und eine Rückerstattung der gezahlten Zölle zu erhalten, wenn doch eine Präferenz vorliegt?
Der Anspruch kann entweder zum Zeitpunkt der Einfuhr oder technisch gesehen auch nach dem Datum der Einfuhr geltend gemacht werden (gemäß britischem Recht und EU-Recht). Der Kunde muss die Grundlage für den Antrag vorlegen (d. h. eine Rechnung mit präferenzieller Ursprungserklärung), und das Produkt muss alle anderen Anforderungen erfüllen, die für die Inanspruchnahme der Präferenzbehandlung erforderlich sind. DHL muss eine Genehmigung des Importeurs/Empfängers der Sendung einholen, um den Erstattungsantrag bei den Zollbehörden einzureichen.

Gibt es eine Frist und eine Gebühr für die Beantragung einer Erstattung?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Anträge auf Korrekturen (Post Clearance Modification/PCM) für EU/UK -Sendungen aus EU nach UK innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gestellt werden. DHL wird die länderspezifischen Zeitrahmen zu gegebener Zeit kommunizieren. Um den Korrektur-Service anbieten zu können, muss auf die Original-Zollanmeldung verwiesen werden und DHL muss vom Importeur/Empfänger autorisiert werden, den Erstattungsantrag bei der zuständigen Zollbehörde zu stellen. Wenn eine Autorisierung des Importeurs/Empfängers durch DHL nicht mehr eingeholt werden kann und/oder andere betriebliche oder rechtliche Gründe einem Erstattungsantrag entgegenstehen, ist DHL nicht verpflichtet, eine Korrektur einzuleiten.

Der Service Post Clearance Modification ist kostenpflichtig.

Wo erhalte ich Informationen über die Anforderungen an den Ursprungsnachweis?

Sowie bei Ihrer ortsansässigen IHK, Ihrer zuständigen Zollstelle und bei Zollberatungsunternehmen. 

Sendungen, die noch vor dem BREXIT verschickt wurden, zählten bis zum 31.12.2020 als zollfreie Sendungen und mussten somit nicht beim Zoll deklariert werden, was sich jedoch mit Austritt Großbritanniens aus der EU zum 01.01.2021 geändert hat.

Um Zollrechnungen für Sendungen bei DHL Express einreichen zu können, für die bereits vor dem Brexit ein Versandlabel (mit EXC-Kennzeichnung für zollfreie Sendungen) erstellt worden ist, steht Ihnen das DHL Invoice Submission Tool zur Verfügung. Es ist vor allem bei Retourensendungen hilfreich, wenn für einzelne Artikel einer Sendung eine Rechnung eingereicht werden muss. Über das Tool können Rechnungs- und Begleitdokumente für Versender von UK-Retouren zum Download bereitgestellt, sowie Rechnungen online erstellt werden.

Alle Details zum Invoice Submission Tool sowie eine Anleitung finden Sie hier.

Der Warenversand von/nach Nordirland erfolgt unverändert, es sind keine Zollformalitäten erforderlich, so dass alle Warensendungen nach und von Nordirland, weiterhin als zollfreie ECX Sendungen gebucht und versendet werden können. Die Zuordnung von Destinationen in Nordirland erfolgt auf Grundlage der Postleitzahl.

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Wichtig für die Verzollung: Diese Begriffe sollten Sie kennen

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