auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Es handelt sich bei einem AEO um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien: Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards bewertet. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und, oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

Abkürzung für Automated Export System (Software-Modul für elektronische Ausfuhranmeldungen).

Sie können Ihre Ausfuhranmeldung auch durch DHL Express vornehmen lassen mit dem AES Ausfuhranmeldeservice.

AES 3.0 - Angaben zum Beförderer
Bisher war der Beförderer in dem Zusammenhang nicht verpflichtend anzugeben. Nun muss der Beförderer in der Ausfuhranmelding wie folgt angegeben werden:
DHL EXPRESS Germany GmbH / EORI:DE2477343 - Niederlassungsnummer: 0000

(Die einheitliche bundesweite Verwendung dieser EORI-Nummer des Hauptsitzes wurde von der Generalzolldirektion, Zentrale Auskunft, als korrekt bestätigt.)

Weitere wichtigen Punkte im Bezug auf die Umstellung finden Sie hier.

"Anmelder" ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung, eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, eine summarische Eingangsanmeldung, eine summarische Ausgangsanmeldung, eine Wiederausfuhranmeldung oder eine Wiederausfuhrmitteilung abgibt oder die Person, in deren Namen diese Anmeldung oder Mitteilung abgegeben wird.

Kann bei Ausbleiben der elektronischen Ausgangsbestätigung durch die Ausgangszollstelle frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr zur nachträglichen Erledigung des Ausfuhrvorgangs bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden. Diese können damit einen sog. "Alternativ-Ausgangsvermerk" erstellen. Da dieser als Alternativnachweis für Umsatzsteuerzwecke gilt, können von der Ausfuhrzollstelle als Alternativnachweise insbesondere Spediteursbescheinigungen, Frachtbriefe sowie Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland anerkannt werden.

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellte IT-Verfahren zur weitgehend automatisierten Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Warenverkehrsbescheinigung (förmlicher Präferenznachweis) im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei (beidseitig)

Bevor eine Importware durch den Zoll zum sog. freien Verkehr überlassen wird, müssen die Einfuhrabgaben gezahlt werden. Dies kann mit einem vom Zoll bewilligten Aufschubkonto erfolgen, sodass die Einfuhrabgaben erst am 16. des Folgemonates abgebucht werden.

Jede Ware muss mit einer Zollanmeldung zur Ausfuhr angemeldet werden. Es wird unterschieden zwischen elektronischer, mündlicher und konkludenter Zollanmeldung. Standard ist die elektronische Anmeldung. Abhängig von der Art der Ware und dem Warenwert kann die Anmeldung erleichtert mündlich oder konkludent abgegeben werden.

Details finden Sie auf unserer Seite zum ATLAS AES Ausfuhranmeldeservice

Wichtig für die Ausfuhranmeldung sind korrekte und vollständige Zolldaten! Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen in unserem Special zu den perfekten Zolldaten.

Ein Ausfuhrbegleitdokument (kurz ABD, oder englisch ‚Export Accompanying Document’ (EAD)) ist der Ausdruck der elektronischen Ausfuhranmeldung und erforderlich, wenn der Wert der Ausfuhrsendung 1.000 EUR oder 1.000 kg übersteigt.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle über ATLAS angemeldeten Sendungen mit dem dazugehörigen Ausfuhrbegleitdokument (ABD) übergeben werden, welches bei der Anmeldung über ATLAS ausgedruckt werden muss. Sie können die Anmeldung Ihrer Sendung über ATLAS und die Erstellung des ABDs auch mit dem AES Ausfuhranmeldeservice von DHL Express durchführen lassen. 

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Länder ggf. Ausnahmen oder Embargovorschriften gelten können, so dass ein Ausfuhrbegleitdokument auch unter 1.000 EUR Sendungswert Pflicht sein kann. Selbiges gilt, wenn der konkludierte Warenwert taggleich versendeter Ausfuhrsendungen einen Warenwert von 1.000 EUR überschreitet.

Die Ausfuhrbescheinigung legt der Versender dem Finanzamt als Nachweis über die erfolgte Ausfuhr vor. Sie muß die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Ausstellers sowie Tag der Ausstellung
  • Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist
  • Handelsübliche Bezeichnung und die Menge des ausgeführten Gegenstands
  • Ort und Tag der Ausfuhr oder den Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet
  • Empfänger und Bestimmungsort im Drittlandsgebiet
  • Die MRN Nummer des ABD (Ausfuhrbegleitdokument)
  • Eine Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind

Bestimmte Waren unterliegen besonderer Überwachung durch Behörden und dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden. Hierzu zählen z.B. geschützte Tierarten (CITES), Betäubungsmittel, Dual Use-Güter. Solche Waren müssen immer im zweistufigen Ausfuhrverfahren abgefertigt werden.

Eine Ausfuhrsendung umfasst die Waren, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle an einen Empfänger nach demselben Bestimmungsland ausführt. (Absatz 115 der Dienstvorschrift Ausfuhr und Wiederausfuhr, A 0610)
"gleichzeitig" wird in der Praxis i.d.R. sinngemäß mit "an einem Kalendertag" gleichgesetzt. Sprechen Sie bei Fragen gern Ihr zuständiges Binnenzollamt (=Ausfuhrzollstelle) oder Ihre IHK an.

Die Zollstelle, bei der die Ausfuhranmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung abgeben wird, wenn die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden

Bezeichnet den Nachweis der erfolgten Ausfuhr nach der förmlichen Anmeldung mittels eines Ausfuhrbegleitdokuments. Dieser erfolgt elektronisch und wird dem Anmelder/Exporteur automatisch von ATLAS zur Verfügung gestellt, sobald die Ausfuhr vom Zoll bestätigt wurde.

Die Zollstelle des tatsächlichen Ausgangs der Waren, bei der die Waren im Ausfuhrverfahren gestellt werden und zum Ausgang freigegeben werden

Bestimmte Waren unterliegen der besonderen Überwachung durch den Zoll und die Fachbehörde, aufgrund von rechtlichen Vorschriften aus den Bereichen "Verbote und Beschränkungen", Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle (z.B. Embargo).

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument. Es wurde nach den Bestimmungen des Admission Temporaire (ATA) und des Istanbul-Abkommens herausgegeben und beinhaltet eine international gültige Garantie.

Das Carnet kann anstelle von nationalen Zollpapieren und als Sicherheit für Importzölle und Abgaben verwendet werden. Die temporäre Warenzulassung und der Warentransport werden hiermit abgedeckt.

Das Carnet ATA kann ferner zur Kontrolle bei der vorübergehenden Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren eingesetzt werden. In diesem Fall ist jedoch die internationale Garantie nicht gültig.

CITES ist die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen oder auch Washingtoner Artenschutzabkommen - WA). Im Jahre 1973 unterschrieben und 1975 in Kraft getreten regelt das WA für 175 Länder (Stand 2011) den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Zu diesen zählen unter anderem Kakteen, Orchideen, Korallen, Papageien und auch Kaviar sowie Elfenbein. Durch die Kontrolle der Ex- und Importe soll das Überleben der geschützten Tiere und Pflanzen gewährleistet werden.

Mehr Infos finden Sie auf dieser englischsprachigen Seite oder in deutscher Sprache hier.

Dual-Use-Güter sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, das heißt Güter, einschließlich Datenverarbeitungsprogramme und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können; darin eingeschlossen sind alle Waren, die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.

Electronic Data Interchange - der elektronische Datenaustausch. Alle Exporte in nicht EU Länder müssen seit 2009 ausschließlich elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Mit dem papierlosen Datenaustausch über das ATLAS System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungs-System) werden Zollprozesse bei der Ein- und Ausfuhr stark vereinfacht und automatisiert.

Einfuhrabgaben setzen sich aus Zöllen, Steuern und ggf. Zoll-Handlingkosten zusammen. Die Be- und Abrechnung erfolgt immer anhand des auf der Handelsrechnung vermerkten INCOTERMS.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist der Steuersatz, der bei der Einfuhr im jeweiligen Zielland anfällt und entspricht dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Importlandes.

Einfuhrzölle sind Abgaben, die beim Überführen einer Ware über eine Zollgrenze entstehen. Die Abrechnung erfolgt anhand des auf der Handelsrechnung vermerkten INCOTERMS. Die Höhe des Zollsatzes ist innerhalb der EU einheitlich.

Einfuhrabgaben werden vom Zoll festgesetzt und buchmäßig erfasst. Als Beleg mit Zahlungsaufforderung wird der Einfuhrabgabenbescheid erstellt.

Eine Einfuhrsendung umfasst alle Sendungen, die an einem Tag vom gleichen Versender an den gleichen Empfänger gesendet werden.

Die Einfuhr von Gegenständen in das deutsche Steuergebiet unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung und wird von den Zollbehörden verwaltet und erhoben.

Vor dem elektronischen ATLAS-System wurden Zollanmeldungen auf dem Einheitspapier erstellt. Der Vordruck wird mittlerweile genutzt für die Abfertigung im ATLAS-Ausfallverfahren.

Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, eine sogenannte Nomenklatur. Alle Waren, die als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr auftreten können, sind in diesem Zolltarifschema aufgeführt, d.h. jeder Ware ist eine bestimmte Nummer, sogenannte Codenummer, zugeordnet. Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif. Die Tarifierung erfolgt im Bereich Einfuhr in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung bis zur 11-stelligen Codenummer und für Marktordnungszwecke auch darüber hinaus. Im Bereich Ausfuhr erfolgt sie bis zur 8-stelligen Warenummer. Jede einzelne Codenummer enthält Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten.

Mit einem Embargo kann der Warenhandel bzw. Rohstoffhandel zwischen einzelnen Staaten unterbunden werden. Ziel eines Embargos ist es, Völkerrechtsverletzungen entgegenzuwirken bzw. das betreffende Land zu bestimmten Handlungen zu bewegen oder davon abzuhalten. Ein ausgerufenes Embargo bewirkt meist wirtschaftliche Probleme die wiederum Auswirkungen auf die innerpolitische Situation haben können.

Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (ohne Kaffee und Alkopops).

Die EORI-Nummer (oder auch Zollnummer) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene Nummer zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und ggf. anderen Personen gegenüber den Zollbehörden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Unionszollkodex (Art. 1 Nr. 18 UZK-DA). Alle Wirtschaftsbeteiligten Personen, die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befassen, die unter das Zollrecht fallen, benötigen eine EORI-Nummer.

Wie sieht eine EORI-Nummer aus?
In Deutschland wird der bestehenden siebenstelligen Zollnummer das Länderkürzel DE vorangestellt. Also z.B. DE1234567. Neu erteilte EORI-Nummern sind 15-stellig, ebenfalls mit vorgestelltem DE. Äußerlich kann man Zoll-Nummern und bislang erteilte EORI-Nummern nicht voreinander unterscheiden (ungeachtet des "DE").

Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import).

Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag von der Generalzolldirektion - DO Dresden - Stammdatenmanagement, Telefax +49 (0) 351 - 44834 - 442, -443, -444, Telefon +49 (0) 351 - 44834 - 540.

Informationen zur Beantragung und das Antragsformular 0870 finden Sie unter diesem Link. Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion - DO Dresden - Stammdatenmanagement vergeben und in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.

Welche Daten Ihre zusätzlich wichtig sind, damit Ihre Sendung reibungslos den Zoll passiert, finden Sie in unserem Special zu den perfekten Zolldaten.

EU-Ausnahmegebiete gehören zwar geografisch betrachtet zu Europa, werden jedoch zollrechtlich nicht zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft gerechnet. Somit sind für Sendungen in diese Gebiete ebenfalls Zolldokumente erforderlich.

Warenverkehrsbescheinigung (förmlicher Präferenznachweis) im Warenverkehr mit der EU (beidseitig)

Warenverkehrsbescheinigung (förmlicher Präferenznachweis) im Warenverkehr mit der EU (beidseitig)

Ursprungszeugnis (förmlicher Präferenznachweis) für den Import in die EU (einseitig)

Ein Gebiet innerhalb eines Landes (Hafen, Flughafen, Lager oder designierter Bereich), der als außerhalb des Zollgebiets gilt. Importeure dürfen daher Waren ausländischen Ursprungs ohne Zahlung von Zöllen und Abgaben in eine Freizone einführen. Dies hängt jedoch immer von der dort möglichen Verarbeitung, Umladung oder Wiederausfuhr ab.

Freizonen sind auch unter der Bezeichnung Freihafen, Freilager oder Freihandelszone bekannt.

Die zollrechtliche Anmeldung als Geschenksendung ist nur möglich, wenn sie von einer Privatperson zu einer anderen adressiert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Verzollung in den freien Warenverkehr erfolgen. 

Mit Hilfe von Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen stellen die Grenzkontrollstellen die Einfuhrtauglichkeit von tierischen Waren fest. Ohne eine entsprechende Prüfung ist die Einfuhr in die Europäische Union nicht gestattet.

Mehr Infos hier

Handelspolitische Maßnahmen sind nichttarifäre Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind. Beispielhaft können Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Ein- und Ausfuhrverbote genannt werden.

Eine Handelsrechnung ist für Warensendungen zu erstellen, deren Inhalt für den Wiederverkauf bestimmt ist. Sie dient als Abrechnungsgrundlage zwischen den Geschäftspartnern und zur Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr im Exportland sowie als rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren.

Die Handelsrechnung muss auf jeden Fall in englischer Sprache verfasst sein und sollte mindestens folgende Angaben beinhalten, um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten:

  • Genaue Warenbeschreibung und Tarifnummer
  • Realistischer Warenwert und Frachtkosten
  • Ursprungsland der Waren
  • Rechnungsnummer und -Datum
  • Absender- und Empfängeradresse
  • Steuernummer des Absenders (im Export) oder des Empfängers (im Import)
  • Zollnummer des Absenders (im Export) oder des Empfängers (im Import)
  • Export- oder Importgrund (z. B. Verkauf von Waren)
  • Ursprungserklärung
  • Präferenz je nach Handelsland

Bei kostenfreien Musterwarensendungen (z. B. Kataloge oder Gebrauchsmuster) oder Waren, die keine Zahlung an den Versender auslösen und somit nicht zum Wiederverkauf gedacht sind, wird anstelle der Handelsrechnung eine Proforma-Rechnung zur Vorlage beim Zoll verwendet.

Welche Daten Ihre Zollrechnung enthalten sollte, damit Ihre Sendung reibungslos den Zoll passiert, finden Sie in unserem Special zu den perfekten Zolldaten.

Grundlage der elfstelligen Codenummer ist das Harmonisierte System, das durch die Weltzollorganisation (WZO/WCO) verwaltet wird und die ersten sechs Stellen der Codenummer festlegt.

Das von der Zollverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellte Portal "Internetausfuhranmeldung Plus". Elektronische Ausfuhranmeldungen können ohne eigene ATLAS-Anbindung über Internet erstellt werden; ELSTER-Signatur der Finanzverwaltung erforderlich.

Mit der Import-Anweisung teilen Sie uns schriftlich mit, welche Art der Zollabfertigung Sie für Ihre Importsendungen möchten.

Die INCOTERMS (International Commercial Terms) stellen eindeutige Regeln für die Interpretation kommerzieller Bedingungen dar, die Kosten, Risiken und Pflichten der Käufer und Verkäufer bei internationalen Transaktionen festlegen.

Übersicht Incoterms

Welche Daten Ihre zusätzlich wichtig sind, damit Ihre Sendung reibungslos den Zoll passiert, finden Sie in unserem Special zu den perfekten Zolldaten.

Eine genaue Aufstellung der Versandwaren, die vom Konsulat bzw. der Botschaft des Landes bestätigt wird. Manche Regierungen, die eine verstärkte Kontrolle über ihre Importe haben wollen, verlangen diese Konsulatsfaktura. In Deutschland wird diese auf Vordruck 0349 erstellt.

Die Lagerung aufgrund kundenseitig verursachter Verzögerungen wird pro Sendung ab dem 4. Tag mit 11,00 EUR pro Tag und 0,22 EUR pro Kilo/Tag zzgl. MwSt. lagergeldpflichtig.

Der Begriff bezieht sich oft auf die Provision, die anfällt, wenn Dritte die Abfertigung von ein- oder ausgehenden Sendungen übernehmen.

Medikamente, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, können nicht von Privatpersonen importiert werden. Sofern diese Medikamente jedoch in der EU erworben wurden und für die noch ein Kaufbeleg oder bei verschreibungspflichtigen Medikamenten das Rezept vorliegt, können diese Unterlagen zur Abfertigung eingereicht werden.

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der EU. Einige Gebiete innerhalb der EU sind nicht Bestandteil der Richtlinie, sodass abweichende Regelungen gelten.

Unter Messewaren verstehen wir Sendungen, die zu Ausstellungszwecken importiert werden. Streuartikel (z.B. Stifte, Brochüren, Schlüsselbänder) können hierbei i.d.R. freigeschrieben werden. Die Abfertigung aller anderen Waren erfordert die Angabe einer EORI Nummer. 

Sollte Ihnen kein EU-ansässiger Importeur zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an den Service Point der Messe.

MRN steht für Master Reference Number und ist eine Zoll-Registriernummer, die es der Zollbehörde ermöglicht, einen Vorgang in ATLAS zu identifizieren und zu bearbeiten. MRN werden vergeben in den Bereichen Ausfuhr, Versand, Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen. Vormals Movement Reference Number

Eine Einfuhrabgabenfreie Abfertigung von Mustern ist möglich, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 

  • Nicht mehr als 5 Artikel je Warengruppe (z.B. 5 T-Shirts and 4 Jeanshosen)
  • Der Warenwert je Warengruppe übersteigt 50 EUR nicht

Sogenannte Drittländer, d.h. alle Länder, die nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind

Vormals Nichtgemeinschaftsware oder Zollgut. Waren, die nicht im freien Verkehr der EU sind und somit der zollamtlichen Überwachung unterliegen.

Mit dem kostenlosen Service DHL Paperless Trade können Sie Ihre Zollbegleitdokumente bei internationalen Warensendungen einfach online übermitteln und brauchen Handels- oder Proforma-Rechnung sowie Ausfuhrbegleitdokumente nicht mehr auszudrucken und an der Sendung anzubringen. Sie können PLT im Online-Versandsystem MyDHL+ sofort aktivieren. Erfahren Sie hier, wie es geht und wie Sie Paperless Trade mit einem anderen Versandsystem nutzen können.

Ein von einer Regierungsstelle (meistens dem Landwirtschaftsministerium) ausgestelltes Zeugnis zur Erfüllung der Importvorschriften für pflanzliches Material. Das Zeugnis bestätigt, dass die Sendung geprüft wurde und keine Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten enthält.

Mit einigen Ländern wurden seitens der EU Präferenzabkommen geschlossen, welche Zollvergünstigungen regeln. Zollvergünstigung bedeutet, dass die Einfuhr in das Empfängerland zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern ein entsprechender Präferenznachweis vorliegt. Tätigt ein Kunde Exportgeschäfte in diese Länder und möchte er in den Genuss dieser Zollvergünstigungen kommen, ist ein Präferenznachweis erforderlich. Ebenso wird dieser für den Import in die EU benötigt.

Als Präferenznachweis können dienen:

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED ab 6.000 EUR Warenwert, A.TR
  • Ursprungszeugnis FormA
  • Ursprungserklärung auf der Rechnung unter 6.000 EUR Warenwert, oder unbegrenzt als Ermächtigter oder registrierter Ausführer

Die Art des Nachweispapiers richtet sich nach dem Bestimmungsland und dem Warenwert. Lieferantenerklärungen dienen als Basis zum Ausstellen von Präferenznachweisen, können selbst aber nicht zum Erhalt von Präferenzen genutzt werden. Informationen zu Präferenzen finden Sie hier.

Präferenzen stellen eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten dar. Es existieren zahlreiche Präferenzregelungen mit den unterschiedlichsten Ländern. Diese sind zumeist bilateral. Eine Übersicht der Präferenznachweise finden sie hier.

Bei kostenfreien Musterwarensendungen für Gewerbetreibende (z.B. Kataloge oder Gebrauchsmuster) oder solchen, die keine Zahlung an den Versender auslösen und somit nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind, wird eine Proforma-Rechnung zur Vorlage beim Zoll genutzt.

Da die Proforma-Rechnung im Einzelfall skeptisch bei Zollstellen im In- und Ausland betrachtet werden kann, empfiehlt es sich, stattdessen eine Handelsrechnung mit dem Vermerk "Rechnung nur für Zollzwecke" (engl. "value for custom purposes only") beizulegen.

Welche Daten Ihre Zollrechnung enthalten sollte, damit Ihre Sendung reibungslos den Zoll passiert, finden Sie in unserem Special zu den perfekten Zolldaten.

Sofern der Inhalt Ihrer Sendung Reisegepäck darstellt und Sie sich für maximal 12 Monate im Ausland aufgehalten haben, benötigen wir folgende Informationen/Dokumente:

  1. Kopie Ihres Reisepasses
  2. Kopie Ihrer Tickets/Reiseunterlagen
  3. schriftliche Erklärung, dass der Inhalt der Sendung aus persönlichen und gebrauchten Waren einer reisenden Person besteht
  4. Inhaltsbeschreibung

Diese Unterlagen können digital per E-Mail unter Angabe der Sendungsnummer an Zollabfertigung-Leipzig@dhl.com gesendet werden, oder als Rückantwort auf eines unserer Templates.

Seit 01. Januar 2017 gibt es den Status des Registrierten Ausführers, zu beantragen und zu verwalten über das System REX. Diesen gibt es zunächst im Allgemeinen Präferenzsystem APS, wobei die teilnehmenden Staaten sukzessive umgestellt werden, und im Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, sobald dieses anwendbar ist.

Die Erklärung zum Ursprung durch einen Registrierten Ausführer ersetzt den förmlichen Präferenznachweis bzw. die bisherige Ursprungserklärung auf der Rechnung. Dabei werden ein vorgeschriebener Wortlaut sowie die REX-Nummer auf der Rechnung angebracht. In der Zollanmeldung wird eine Erklärung zum Ursprung mit gesonderter Unterlagencodierung und der REX-Nummer angemeldet.

Sofern Ihre Lieferanten bereits Registrierte Ausführer sind, weisen Sie sie bitte darauf hin, immer die vollständige REX-Nummer anzugeben. 

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.zoll.de unter dem Suchbegriff "REX".

Um Ihre Sendung als Rückware abfertigen zu können, benötigen wir noch folgende Informationen/Unterlagen:

  1. Exportfrachtbrief
  2. Exportrechnung
  3. Ausfuhranmeldung - MRN (bei Wert über 1.000 EUR)
  4. Grund der Rücksendung

Bitte beachten Sie, dass eine Rückwarenabfertigung nur bis zu 3 Jahre nach Export möglich ist.

Diese Unterlagen können digital per E-Mail unter Angabe der Sendungsnummer an Zollabfertigung-Leipzig@dhl.com gesendet werden, oder als Rückantwort auf eines unserer Templates.

Gegen bestimmte Länder und Personen gibt es handelspolitische Maßnahmen in Form von Embargos. Auch DHL Express ist rechtlich daran gebunden seine Beförderungsleistung auf sanktionsrelevante Themen hin zu überprüfen. Dies muss auch geschehen, wenn vom Versender schon eine hausinterne Überprüfung seines Versandgeschäftes stattgefunden hat.

Bei der Überprüfung wegen unzureichender Informationen oder fehlenden Nachweisen, ist mit einer Laufzeitverzögerung zu rechnen. Verzögerungen können durch Angabe vollständiger Empfänger- und Versenderdaten vermieden werden. Dazu zählen insbesondere die vollständige Angabe von Vor- und Zunamen der beteiligten Parteien.

Steuern werden auf Waren auferlegt, die über eine politische Grenze befördert werden (allerdings gibt es weltweit einige Freihandelszonen). Steuern sind Teil der nationalen Wirtschaftspolitik. Sie beschränken den internationalen Handel mit bestimmten Waren, mit dem Ziel, deren nationale Märkte oder Hersteller zu schützen.

Dies ist ein kostenpflichtiger Service (45 EUR zzgl. MwST. pro Sendung),  bei welchem ein externes Unionsversandverfahren durch die DHL Express eröffnet und die Sendung unverzollt ausgeliefert wird.

Der Auftraggeber oder der von ihm benannte Spediteur sind als Warenempfänger nach Art. 233 (4) Unionszollkodex verpflichtet,  die beförderten Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen.

Sollten Sie ein zugelassener Empfänger sein, oder einen Spediteur nutzen, so senden Sie uns bitte:

  • Die Bewilligungsnummer des Zugelassenen Empfängers
  • Die Bestimmungszollstelle

Oder

  • Den Namen und die Adresse Ihres Spediteurs

Diese Informationen können digital per E-Mail unter Angabe der Sendungsnummer an Zollabfertigung-Leipzig@dhl.com gesendet werden, oder als Rückantwort auf eines unserer Templates.

Die Dokumente T2L bzw. T2LF dienen dem Nachweis der Unionsware im Warenverkehr mit den EU-Ausnahmegebieten.

Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlt oder noch zu zahlende Wert für eine Ware

Sofern der Inhalt Ihrer Sendung Übersiedlungsgut/Umzugsgut darstellt und Sie sich für mindestens 12 Monate im Ausland aufgehalten haben, benötigen wir folgende Informationen/Dokumente:

  1. Kopie Ihres Reisepasses
  2. Anmeldebestätigung in Deutschland
  3. Abmeldebestätigung (in deutsch oder englisch) aus dem Land des vorherigen Wohnortes
  4. schriftliche Erklärung, dass der Inhalt der Sendung aus persönlichen und gebrauchten Waren besteht
  5. Inhaltsbeschreibung
  6. Nachweis über die Dauer des Aufenthaltes (z. B. Arbeitsvertrag)

Diese Unterlagen können digital per E-Mail unter Angabe der Sendungsnummer an Zollabfertigung-Leipzig@dhl.com gesendet werden, oder als Rückantwort auf eines unserer Templates.

Eine in der Europäischen Union niedergelassene natürliche (Wohnsitz) oder juristische Person oder Personengesellschaft (Hauptsitz oder ständige Niederlassung)

Vormals Gemeinschaftsware oder Freigut. Waren, die entweder in der EU hergestellt worden sind oder nach Zollabfertigung im freien Verkehr der EU sind und somit nicht mehr der zollamtlichen Überwachung unterliegen.

Die Ursprungerklärung auf der Rechnung bestätigt, dass die Ware in der EU hergestellt/produziert ist. Maßgeblich sind die im EU-Recht vorgeschriebenen Ursprungsregeln. Kann bis zu einem Warenwert von 6.000 EUR als präferenzielle Ursprungserklärung genutzt werden.

Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch bestimmter Güter und Dienstleistungen wie z.B. Alkohol, Tabakwaren, Energieerzeugnisse.

VUB steht für Verbote und Beschränkungen und umfasst alle Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr durch die EU oder Deutschland verbieten oder beschränken. Sie dienen u.a. dem Schutz der Gesundheit, der Pflanzen- und Tierwelt und der öffentlichen Ordnung. Darunter fallen z.B. geschützte Tier- und Pflanzenarten, Arzneimittel und Medizinprodukte, Spielzeuge, verfassungswidrige Literatur und Filme und Waffen.

Zur schnellen und korrekten Zollabfertigung muss in den Sendungsunterlagen eine aussagekräftige, detaillierte Warenbeschreibung erfasst sein. Neben dem handelsüblichen Namen sollten auch Zusammensetzung und Verwendungszweck genannt sein.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) wurde 1973 unterschrieben und regelt für 175 Länder (Stand 2011) den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Zu diesen zählen unter anderem Kakteen, Orchideen, Korallen, Papageien und auch Kaviar sowie Elfenbein. Durch die Kontrolle der Ex- und Importe soll das Überleben der geschützten Tiere und Pflanzen gewährleistet werden.

Entscheidend ist hierfür die Art des Transportweges. Hier unterscheiden wir zwischen Standardversand (DHL Paket) und Express (DHL Express). 

DHL Paket

Ja, da die Fracht über den See- bzw. Landweg kommt, ist eine Weiterleitung an das zuständige Binnenzollamt möglich. Um sich für die Selbstverzollung anzumelden, schreiben Sie gern eine E-Mail an selbstverzoller@deutschepost.de

DHL Express

Nein. Da es sich hierbei meist* um Luftfracht handelt, kann keine Weiterleitung an Zollämter erfolgen. Die Zollabfertigung erfolgt in direkter Vertretung für den Empfänger. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Fracht vom zuständigen Binnenzollamt angenommen wird. Siehe auch hier (Zollinformationen)

Wir kümmern uns sehr gern um Ihre Zollsendung. Für weitere Fragen hierzu kontaktieren Sie gern unsere Zollexperten: lejhubcustoms@dhl.com. 

*Im Frachtzentrum Kassel/Göttingen werden ausschließlich Sendungen aus GB abgefertigt, welche über den Landweg per LKW kommen. Es handelt sich dabei zwar nicht um Luftfracht, jedoch erfolgt die Abfertigung wie auch in allen anderen Express-Gateways in direkter Vertretung, weshalb auch in solchen Fällen keine Weiterleitung an Zollämter möglich ist. 

Als Zahlungsnachweis können Bestellbestätigungen, Paypal-Auszüge, Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen verwendet werden. Ein Zahlungs - oder auch ein Wertnachweis sollte immer folgende gut leserliche Informationen enthalten:

Zahlungsempfänger, Rechnungsadresse, Betrag und Währung, Warenbezeichnung und Kaufdatum sowie im Idealfall Frachtkosten, Lieferadresse und Art der Transaktion. Bei der Bestellung unterschiedlicher Waren ist eine Aufstellung der Positionen inkl. Einzelwarenwerten notwendig (Bestellbestätigung).

Eine Rechnung ist kein Zahlungsnachweis.

Das Zollrecht sieht Zollbefreiungen vor, sodass die Waren ohne Zoll, aber mit Einfuhrumsatzsteuer importiert werden können. Es gibt tarifliche Zollbefreiungen, die ohne weitere Voraussetzungen für bestimmte Waren gelten (zu finden im elektronischen Zolltarif), und außertarifliche Zollbefreiungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 zu finden sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Unter letztere fallen z.B. Sendungen mit geringem Wert, Geschenksendungen, Handelsmuster und Erprobungswaren.

Eine zwingende Erklärung oder ein Handlungsablauf zur Weitergabe der erforderlichen Informationen in einer von der Zollbehörde vorgeschriebenen oder akzeptierten Form. Die Zolldeklaration dient außerdem beim Export oder Import zur Ermittlung der Einfuhrabgaben oder zur Einhaltung der Exportvorschriften.

Ehemaliger bzw. heute noch umgangssprachlicher Begriff für Nichtunionswaren

Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und ist Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.

Zolltarifnummern (oder TARIC Nr.) werden zur eindeutigen Klassifizierung von Waren benötigt. Nach einem einheitlichen System (harmonisiertes System) aufgebaut finden sie weltweit Anwendung. So ist zum Beispiel die Zolltarifnummer bei Einfuhranmeldungen in Europa stets 11stellig und bei Ausfuhranmeldungen 8stellig. Seit 1988 werden die sogenannten Zolltarifs bzw. TARICS von der Weltzollorganisation (WCO) in Form der HS-Nomenklatur weltweit geregelt. Die ersten 6 Stellen des Warencodes sind in fast allen Ländern weltweit identisch.

Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden (Freihandelszone). Die EU ist in Zollunion mit der Türkei, mit Andorra und mit San Marino. Der Warenverkehr zwischen der EU und diesen Ländern unterliegt bei entsprechendem Nachweis keinen Zöllen.

Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung und werden erhoben bei Eingang in den Wirtschaftskreislauf der EU; Sie dienen dem Schutz der EU-Wirtschaft. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, etwa nach Masse, Volumen oder Stückzahl. Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes, Mischzölle beinhalten beide Instrumente.

In Deutschland müssen Waren zur Ausfuhr grundsätzlich bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle am Ort des Verpackens/Verladens der Ware angemeldet werden. Im zweiten Schritt des Ausfuhrverfahrens werden die Ware an der Ausgangszollstelle (Grenze) gestellt und zum Ausgang freigegeben.

Einer Person, die im gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Waren ohne Gestellung bei der Bestimmungsstelle in ihrem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen möchte, kann der Status eines zugelassenen Empfängers bewilligt werden.