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Nicht alles, was Sie sich im Internet im Ausland bestellen können oder von "Privat" aus dem Ausland zugesandt bekommen, ist auch für die Einfuhr nach Deutschland zugelassen. Der Zoll prüft daher anhand der Zollanmeldung, ob möglicherweise ein Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen vorliegt.  

Bitte informieren Sie sich daher im Voraus einer Bestellung über die rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen.

Häufige Fragen zum Warenimport:

Waren aus Nicht-EU-Ländern müssen beim Import nach Deutschland zollrechtlich behandelt werden. Die Zollanmeldung dient dem Zoll für die Erhebung von Einfuhrabgaben und zur Kontrolle der Einhaltung von Einfuhrbestimmungen.

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Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer) entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einfuhrumsatzsteuer: entspricht der Mehrwertsteuer und beträgt 7% oder 19%. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine Freigrenze mehr. Eine Ausnahme gibt es für nichtkommerzielle Geschenksendungen mit einem Wert bis 45 EUR.

Ist der Warenwert jedoch so gering, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als EUR 1,00 beträgt, verzichtet der Zoll auf den Einzug der Einfuhrumsatzsteuer.

Zoll: der Zollsatz einer spezifischen Ware ist im Zolltarif festgelegt. Erhebung ab einem Warenwert von über 150 EUR. Wichtig: muss eine Sendung mit einem Warenwert von über 150 EUR aus zollrechtlichen Gründen oder weil es sich um eine Selbstverzoller-Sendung handelt an ein Binnenzollamt weitergeleitet werden, wird der Empfänger der Sendung darüber durch die Deutsche Post informiert. Die Sendung muss dann vom Empfänger online beim Zoll zur Einfuhr angemeldet werden (Internet-Zollanmeldung- Einfuhr, sog. "IZA Verfahren"). Den Link des Zolls zum Anmeldesystem finden Sie hier:

Zoll online - Zugang zu den Internetzollanmeldungen

Dieses Verfahren liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Deutschen Post und kann auch nicht durch die Deutsche Post beeinflusst werden.  

Verbrauchsteuern: werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfum erhoben. Erhebung unabhängig vom Warenwert. Entscheidend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Gesamtwarenwert/Rechnungsendbetrag der Sendung.

Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten.

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Im Sinne des Zollrechts sind Verbote und Beschränkungen alle Sonderregelungen aus nationalem und europäischem Recht, die den freien Warenverkehr einschränken, mit dem Ziel, besonders gefährdete Bereiche zu schützen. Diese Regelungen finden bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Warensendungen im Geltungsbereich der Vorschriften der Europäischen Union Anwendung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Wenn der Verdacht besteht dass eine Ware gegen ein Verbot oder eine Beschränkung verstößt, wird die Sendung zur weiteren Prüfung vom Zoll übernommen.

Stellt sich heraus, dass der Inhalt einer Sendung nicht zur Einfuhr zulässig ist, erfolgt die Beschlagnahmung durch die Zollverwaltung. In der Regel wird daraufhin eine Rücksendung zum Versender oder eine Vernichtung der Ware vom Zoll angeordnet.

Durch Vorlage geeigneter Unterlagen bzw. Nachweise kann eine Sendung dennoch zur Einfuhr zugelassen werden. Solche Unterlagen können sein:

  • Vorlage von Einfuhrgenehmigungen, Bescheinigungen, Zertifikaten  
  • Inhaltsstoffangaben, Warnhinweise, bestimmte Kennzeichnungen (z.B. CE-Kennzeichen) usw. welche belegen, dass die Produktsicherheitsvorschriften eingehalten wurden.
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Unter einer privaten Geschenksendung versteht man eine Sendung nichtkommerzieller Art, die gelegentlich von einer natürlichen Privatperson in einem Drittland an eine andere natürliche Privatperson in Deutschland gesendet wird und ausschließlich zum persönlich Ge- und Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt ist.

Für die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Höchstmengen, bis zu deren Erreichen die Einfuhr abgabenfrei erfolgen kann. Werden diese Höchstmengen überschritten, so werden in Abhängigkeit von Art und Menge der Waren Einfuhrabgaben erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Deutschen Post AG als Selbstverzoller zu registrieren. Dies bedeutet, dass zukünftig alle abgabenpflichtigen Sendungen direkt an das für Sie zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Sie nehmen die zollrechtliche Abfertigung der Sendung im Anschluss selbst beim Zollamt vor. Der Zustellauftrag der Deutschen Post und DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt. Die Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR wird in diesem Fall nicht erhoben.

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Gemäß ihres Auftrags und ihrer gesetzlichen Befugnis nimmt die Deutsche Post bei aus dem nicht-EU-Ausland eingehenden Postsendungen mit Wareninhalt (Briefe oder Pakete) die Anmeldung in Vertretung des Empfängers beim Deutschen Zoll vor. Dafür müssen alle erforderlichen Informationen, insbesondere der Wert der Ware, welcher in der Regel auf der Zollinhaltserklärung (sogenanntes Formular CN 22/23) oder auf einer der Sendung beigefügten Rechnung ausgewiesen ist, vorhanden sein. Sonst kann die Zollanmeldung nicht erfolgen.

Der Service "Wertermittlung" wird Empfängern angeboten, damit in Fällen, in denen vom Zoll ein Wertnachweis benötigt wird, durch die Bereitstellung von geeigneten Unterlagen (in der Regel einer Rechnung) eine Zollanmeldung und - nach erfolgreicher Verzollung - die anschließende Zustellung durch die Deutsche Post ermöglicht werden kann. Eventuell fällige Einfuhrabgaben werden auch in diesem Fall durch die Deutsche Post verauslagt und zusammen mit der Auslagepauschale bei der Zustellung eingezogen. Über den Service "Wertermittlung" wird eine separate Rechnung erstellt.

Wichtiger Hinweis: Sie werden für jede einzelne Sendung individuell angeschrieben und die Wertermittlung muss für jede einzelne Sendung separat beauftragt werden. Eine Art "Dauerauftrag" ist leider nicht möglich.

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Häufige Fragen zur Wertermittlung:

Grundsätzlich ist eine Rechnung als Wertnachweis erforderlich. Alternative Wertnachweise (z.B. Zahlungsbeleg, PayPal-Beleg, Screenshots oder ähnliches) werden möglicherweise vom Deutschen Zoll ebenfalls für die Zollanmeldung akzeptiert.

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Wenn Ihnen der Service "Wertermittlung" angeboten wurde, finden Sie die Sendungsnummer im Betreff des Anschreibens (z.B. RW12356461ES).

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Die Deutsche Post ist gesetzlich dazu befugt, für von ihr beförderte Waren, die gemäß des Zollkodex der EU zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers vorzunehmen.

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Binnenzollämter sind erster Anlaufpunkt und Ansprechpartner für die in ihrem Bereich ansässigen Firmen und Privatpersonen in allen Fragen der Ein- und Ausfuhr von Waren und zur Abwicklung der verschiedenen Zollverfahren. Öffnungszeiten und eine detaillierte Funktionsbeschreibung der Zollämter finden Sie auf der Webseite des Deutschen Zolls

Zoll online - Ämter und Öffnungszeiten - Ämter und Öffnungszeiten

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Pakete bis zu 9 Tagen und Brief bis zu 7 Tagen.

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Hierzu kann die Deutsche Post keine Auskunft geben, da nicht bekannt ist, wie bzw. von wo Verkäufer die Waren versenden. Wenden Sie sich daher bitte an den Verkäufer.

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Das Entgelt für den Service der Wertermittlung ist unabhängig von anfallenden bzw. nicht anfallenden Einfuhrabgaben. Dies liegt daran, dass der Bearbeitungsaufwand unabhängig von den sich bei der Zollanmeldung ergebenden Einfuhrabgaben ist.

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Das Entgelt für den Service "Wertermittlung" wird mit der separaten Rechnung fällig, die bei Inanspruchnahme des Service gestellt wird. Der Service wird in Rechnung gestellt, sobald die betroffene Sendung erfolgreich beim Zoll angemeldet wurde - und zwar unabhängig davon, ob im  Anschluss Einfuhrabgaben fällig werden. Nach einer erfolgreichen Zollanmeldung kann die Sendung zugestellt werden. 

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Die Zollanmeldung erfolgt durch den Empfänger bzw. dessen Vertreter, in diesem Fall vertreten durch die Deutsche Post.

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Dies kann verschiedene Ursachen haben, z.B. dass die Information, dass für eine bestimmte Sendung bereits Einfuhrabgaben entrichtet wurden, nicht zusammen mit der Sendung übermittelt wurden. Darum ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten.  Sollte dieser Fall bei Ihnen eingetreten sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Zum Kontaktformular

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Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Die Deutsche Post führt für den Empfänger die postalische Verzollung durch. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Der Verzollungsaufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für die Deckung der Kosten und Aufwände, die dabei entstehen, erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR brutto.

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Dies ist darin begründet, dass eine fehlende EORI-Nummer (ebenso wie fehlende oder unplausible Angaben zum Warenwert) bei gewerblichen Empfängern dazu führt, dass eine Sendung nicht angemeldet werden kann. Grundsätzlich muss bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, die an einen gewerblichen Empfänger gerichtet sind, bei der Anmeldung eine EORI Nummer vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, diese bereits bei jeden Bestellvorgang dem Versender mitzuteilen. Dieser kann dann auch die EORI-Nummer im elektronischen Datensatz übermitteln. Fehlt diese Information, muss die betroffene Sendung zwischengelagert und ein Sonderprozess der Verzollung ausgelöst werden. In beiden Fällen - d.h. bei fehlendem Wertnachweis und/oder fehlender EORI-Nummer wird der Empfänger (mit einem einheitlichen Schreiben) kontaktiert und um Übersendung der Rechnung bzw. Mitteilung der EORI-Nummer gebeten.  D.h. im Einzelfall kann der Sendung zwar möglicherweise eine physische Rechnung beiliegen, aber eine fehlende EORI-Nummer verhindert auch in diesem Fall eine Zollanmeldung. Da beide Fälle nahezu identische Bearbeitungsschritte und -kosten auslösen, wird für beide Fälle der Service "Wertermittlung" angeboten.

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Häufige Fragen zur Selbstverzollung:

Alle Warensendungen aus Nicht-EU Ländern sind anmelde- und einfuhrabgabenpflichtig. Bis zu einem Warenwert von 150 EUR wird nur die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Liegt der Warenwert darüber, fallen zusätzlich Zollabgaben und ggf. Verbrauchsteuern an. Im Regelfall übernimmt Deutsche Post die Zollanmeldung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei Deutsche Post als Selbstverzoller zu registrieren. Dies bedeutet, dass zukünftig alle abgabenpflichtigen Sendungen direkt an das für Sie zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Trifft eine Warensendung aus Nicht-EU Ländern für Sie ein, wird diese an das Binnenzollamt weitergeleitet und Sie werden von uns schriftlich informiert, wo die Sendung für Sie zur Verzollung bereit liegt. Sie nehmen die zollrechtliche Abfertigung der Sendung im Anschluss selbst beim Zollamt vor. Der Zustellauftrag der Deutschen Post und DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt. Die Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR wird in diesem Fall nicht erhoben.

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Wichtig insbesondere für Selbstverzoller: Sendungen mit einem Warenwert von über 150 EUR müssen aus zollrechtlichen Gründen vom Empfänger vor Abholung der Sendung im Binnenzollamt online beim Zoll zur Einfuhr angemeldet werden (Internet-Zollanmeldung- Einfuhr, sog. "IZA Verfahren"). Den Link des Zolls zum Anmeldesystem finden Sie hier:

Zoll online - Zugang zu den Internetzollanmeldungen

Dieses Verfahren liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Deutschen Post und kann auch nicht durch die Deutsche Post beeinflusst werden. 

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Um Selbstverzoller zu werden, müssen Sie im Shop der Deutschen Post und DHL ein Kundenkonto anlegen und sich dort als Selbstverzoller registrieren. Sie können dort selbstständig jederzeit ihre Empfängerinformationen ändern oder aber auch die Registrierung als Selbstverzoller wieder löschen. 

Mit der Anlegung des Kundenkontos im Shop der Deutsche Post entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Sie können dieses Konto ausschließlich für Ihre Registrierung als Selbstverzoller führen. 

Sie können aber das Konto auch für andere im Shop erhältliche Dienstleistungen der Deutschen Post nutzen, eine nochmalige Registrierung ist nicht notwendig.

Bitte beachten Sie dabei, dass wir ihre Sendungen nur dann dem Selbstverzoller-Prozess zuführen können, wenn die auf der Sendung angegebenen Empfängerdaten (Name und Anschrift) eindeutig mit einer bei uns hinterlegten Adressinformation übereinstimmen.

Wie erfolgt die Registrierung als Selbstverzoller im Shop der Deutschen Post?

  1. Haben Sie bereits ein Kundenkonto beim Shop der Deutschen Post, gehen Sie bitte auf diese Seite und melden sich mit den Ihnen bekannten Anmeldedaten an. Gehen Sie dann zum Menüpunkt "Selbstverzoller".
  2. Wenn Sie noch kein Kundenkonto im Shop der Deutschen Post haben, werden Sie mit der Eingabe der auf dieser Seite geforderten Daten ein Kundenkonto anlegen. Die Registrierung ist für Privat- oder Geschäftskunden möglich.
  3. Im folgenden Schritt bestätigen Sie bitte diejenige Adresse, die als Zustelladresse zur Selbstverzollung hinterlegt sein soll. Bitte beachten Sie,
    a) dass die hinterlegte Zustelladresse exakt mit der Adresse auf ihren Post- und Paketsendungen übereinstimmen muss.
    b) dass keine Packstation, Postfach oder Filiale als Zustelladresse hinterlegt sein darf.
    c) dass die für die Selbstverzollung hinterlegte Zustelladresse nicht mit der Rechnungsadresse im Shop übereinstimmen muss.
    d) dass nur eine Zustelladresse pro Account für die Selbstverzollung hinterlegt werden kann.
  4. Nach Bestätigung, dass Sie sich "Als Selbstverzoller registrieren" wollen, erhalten Sie per Post einen Brief mit einem Verifikationscode zugesendet. Sie sollten den Brief nach wenigen Tagen erhalten.
  5. Nach Erhalt des Briefes mit einem Verifikationscode loggen Sie sich bitte unter folgenden Link ein https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp 
  6. Navigieren Sie in das Kundenkonto "Mein Konto" in den Bereich "Selbstverzoller".
  7. Bitte geben Sie den Verifikationscode ein.

Nach Eingabe des Verifikationscodes sind Sie erfolgreich als Selbstverzoller registriert. Alle zukünftigen zollpflichtigen Sendungen werden nun an das für Sie zuständige Zollamt weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass bis zur vollständigen Übernahme der Daten Ihre Warensendungen aus Nicht-EU Ländern ggf. noch durch die Deutsche Post zollrechtlich angemeldet werden können.

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Nein, pro Account kann nur eine Adresse angemeldet werden. Falls sich z.B. eine Behörde oder eine Firma mit mehreren Abteilungen und/oder Mitarbeitern registrieren möchte, bedarf es jeweils eines eigenen Accounts und einer eigenen Registrierung als Selbstverzoller, z.B.

Max Mustermann, Stadtbibliothek Musterstadt, Abteilung A, Muster Straße 1, 12345 Musterstadt

Erika Mustermann, Stadtbibliothek Musterstadt, Abteilung B, Muster Straße 1, 12345 Musterstadt

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Haben Sie bereits ein Kundenkonto im Shop der Deutschen Post, können Sie dieses gerne für Ihre Registrierung als Selbstverzoller nutzen. Gehen Sie dazu auf diese Seite und melden sich mit den Ihnen bekannten Anmeldedaten an. Gehen Sie dann zum Menüpunkt "Selbstverzoller".

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Loggen Sie sich hierfür in den Shop der Deutschen Post ein. Navigieren Sie in das Kundenkonto "Mein Konto" in den Bereich "Selbstverzoller". Sie sehen die Seite zur Eingabe des Verifikationscodes. Unten auf der Seite sehen Sie einen Schriftzug "Sie haben auch nach mehreren Werktagen keinen Brief erhalten? > Neuen Brief anfordern". Bitte klicken Sie auf "Neuen Brief anfordern" und Sie erhalten einen Brief an die hinterlegte Lieferadresse zur Selbstverzollung.

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Die Zustelladresse muss bei Warensendungen vom Versender elektronisch mitgeliefert werden, damit Deutsche Post diese an den Zoll weiterleiten kann. Ist die Zustelladresse nicht korrekt angegeben oder wird diese vom Versender falsch oder unvollständig angeben und stimmt damit nicht mit der vom Selbstverzoller angegebenen Adresse überein, kann die Sendung nicht zur Selbstverzollung an das Binnenzollamt geleitet werden. Sie wird in diesem Fall von Deutsche Post angemeldet und verzollt zugestellt.

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Sie können jederzeit wieder den Service der Deutschen Post nutzen und uns wieder mit der Zustellung ihrer Warensendungen beauftragen. Dazu müssen Sie die Anmeldung als Selbstverzoller aktiv löschen. Dies gilt dann für alle Bestellungen, die Sie zukünftig vornehmen. Gegebenenfalls können hierdurch wieder Gebühren anfallen (z.B. Auslagepauschale).

Eine Löschung des Selbstverzollerauftrags nehmen Sie wie folgt vor:

  1. Bitte loggen Sie sich auf https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp ein.
  2. Navigieren Sie in das Kundenkonto "Mein Konto" in den Bereich "Selbstverzoller".
  3. Klicken Sie den Button "Diesen Auftrag löschen".
  4. Bestätigen die Löschung durch Klick auf "Selbstverzollerauftrag löschen" im erscheinenden Dialogfenster.

Bitte beachten Sie, dass bereits im Bearbeitungsprozess befindliche Sendungen dabei leider nicht berücksichtigt werden können.

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