Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer) entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einfuhrumsatzsteuer: entspricht der Mehrwertsteuer und beträgt 7% oder 19%. Erhebung ab einem Warenwert bis einschließlich 22 EUR.
Zoll: der Zollsatz einer spezifischen Ware ist im Zolltarif festgelegt. Erhebung ab einem Warenwert von über 150 EUR.
Verbrauchssteuern: werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfum erhoben. Erhebung unabhängig vom Warenwert. Entscheidend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Gesamtwarenwert/Rechnungsendbetrag der Sendung.
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