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Wie erhalte ich meinen Abgabenbescheid?
Häufige Fragen zum Abgabenbescheid:
Was ist der Abgabenbescheid?
Bei der Bearbeitung von abgabenpflichtigen Einfuhrsendungen erstellt der Zoll einen Abgabenbescheid über die eingezogenen Einfuhrabgaben. Dieser Bescheid wird durch den Zoll nur der Deutschen Post DHL in ihrer Funktion als Vertreter des Empfängers / der Empfängerin zur Verfügung gestellt. Bei Sendungen mit einem Warenwert über 150 EUR ist der Abgabenbescheid der Sendung beigefügt. Bei Sendungen mit einem Warenwert bis einschließlich 150 EUR, die auch mit dem unten abgebildeten Aufkleber gekennzeichnet sind, können Sie den Abgabenbescheid über die Deutsche Post DHL anfordern. Wichtig: Sie benötigen dafür die Sendungsnummer.
Hier können Sie den Abgabenbescheid anfordern.
Wichtiger Hinweis: Bei Sendungen mit einem Warenwert über 150 EUR ist der Sendung bereits ein verkürzter Abgabenbescheid beigefügt, dem Sie auch entnehmen können, wie Sie bei Bedarf einen detaillierten Bescheid erhalten können.
Aufkleber zur Kennzeichnung von Sendungen mit Einfuhrabgaben:
Warum benötige ich die Sendungsnummer und wo finde ich sie?
Um den Abgabenbescheid für Sie beim Zoll anfordern zu können, wird die Sendungsnummer benötigt. Die Sendungsnummer finden Sie auf Ihrer Sendung. Die Sendungsnummer beginnt immer mit den Buchstaben C, E, L ,R oder U.
Eingabe der Beispiel-Sendungsnummer im Formular: EE000000000XX
Eingabe der Beispiel-Sendungsnummer im Formular: LE000000000XX
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Kann ich den Abgabenbescheid per E-Mail erhalten?
Den Abgabenbescheid können Sie gerne per E-Mail erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Versender Ihre E-Mail-Adresse an Deutsche Post DHL übermittelt hat und Sie bei der Anforderung des Bescheids dem elektronischen Versand zustimmen. Ansonsten geht Ihnen der Abgabenbescheid per Post zu.
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Wie fordere ich den Abgabenbescheid an?
Bei Sendungen mit einem Warenwert über 150 EUR ist der Sendung bereits ein verkürzter Abgabenbescheid beigefügt, dem Sie auch entnehmen können, wie Sie bei Bedarf einen detaillierten Bescheid erhalten können. Bei Sendungen mit einem Warenwert bis einschließlich 150 EUR können Sie einen Abgabenbescheid über den nachfolgenden Link anfordern.
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