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Seit dem 1. Juli 2021 ist die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhr von Waren nach Deutschland entfallen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. 

Haben Sie Fragen zu den Änderungen zum 01. Juli 2021?

Seit dem 1. Juli 2021 muss grundsätzlich für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung erfolgen. Diese Aufgabe übernimmt Deutsche Post / DHL als Ihr Transportdienstleister. Die Freigrenze für Sendungen mit einem Warenwert unter 22 EUR entfällt. Das bedeutet, dass alle Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern abgabepflichtig sind. Abgaben von weniger als 1 EUR werden jedoch nicht erhoben. Informationen über die zu entrichtenden Abgaben finden Sie hier.

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Die EU Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll. Ebenfalls soll durch die Neuerung dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.

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Für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land sind Abgaben zu entrichten, wenn sie den Betrag von 1 EUR überschreiten. Die Abgaben, zzgl. einer Auslagenpauschale von 6 EUR, werden von Ihnen bei der Zustellung oder Abholung in der Filiale eingezogen, wenn sie nicht bereits vom Versender entrichtet wurden. Dies ist z.B. der Fall bei Warensendungen von kommerziellen Versandhändlern, die sich für das neue Mehrwertsteuersystem IOSS registriert haben. Bei diesen Waren zahlen Sie die Abgaben an den Versandhändler. In der Regel sind sie bereits im Rechnungsendbetrag enthalten.   

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