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Unsere Tipps, damit Ihre Post-Sendungen aus einem Nicht-EU-Land problemlos nach Deutschland eingeführt und zugestellt werden.

Sie erhalten regelmäßig Briefe bzw. Pakete per Post aus einem Nicht-EU-Land? Wurden diese in der Vergangenheit schon einmal zurück geschickt, weil z.B. Informationen für die Verzollung fehlten?

Dann hilft Ihnen bzw. Ihren Absendern diese FAQs beim künftigen Versand. Sie finden diese Hilfestellung bei Bedarf auch auf Russisch, Türkisch, Französisch und Englisch, damit Sie diese an Ihren Absender weiterleiten können.

Häufige Fragen:

Auf jeder Warensendung muss unbedingt eine Zollinhaltserklärung (Formular CN 22/ CN 23) angebracht werden. Diese muss:

  • auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgefüllt sein. Andere Sprachen werden nicht verstanden. 
  • gut lesbar in Druckbuchstaben und in lateinischer Schrift ausgefüllt werden. Andere Schriftarten wie kyrillisch oder arabisch können nicht gelesen werden. 
  • unbedingt richtig und vollständig sein, vor allem die Angaben zum Inhalt der Sendung und Warenwert.
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Jeder Warensendung muss eine Rechnung beigefügt werden. 

Ausnahme: Bei Geschenksendungen ist in der Regel keine Rechnung notwendig. Damit der Zoll eine Geschenksendung als solche anerkennt, gelten bestimmte Voraussetzungen, die Sie auf der Internetseite des Deutschen Zolls finden.

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Für bestimmte Waren (z.B. Lebensmittel oder Pflanzen*) gelten Einschränkungen oder Verbote für die Einfuhr. 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Ware in die EU oder nach Deutschland eingeführt werden darf. Manchmal sind auch zusätzliche Dokumente für die Einfuhr notwendig. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Zolls.

*eine vollständige Auflistung der möglichen Einschränkungen ist hier aufgrund der Vielzahl der Produkte nicht möglich.

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Geben Sie diese Informationen gerne an Ihre Absender im Nicht-EU-Land weiter. Sie finden diese unter nachfolgenden Links auch auf Russisch, Türkisch, Englisch oder Französisch.

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