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Sie möchten wissen, wo sich Ihre Sendung gerade befindet oder weshalb Ihre Sendung nicht zugestellt wird? 

Bitte beachten Sie, dass Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, bevor Sie zugestellt werden können, durch die DHL Group zollangemeldet werden müssen. Werden dann Sendungen tatsächlich durch den Zoll begutachtet und geprüft werden müssen, hat die DHL Group darauf keinen Einfluss. Dies kann erfahrungsgemäß einige Zeit (auch mehrere Tage) in Anspruch nehmen

Häufige Fragen zum Sendungsstatus von Import-Sendungen:

Bitte beachten Sie, dass eine (Post-) Sendung aus dem Ausland in Deutschland nicht zwangsläufig durch die Deutsche Post bzw. DHL Paket zugestellt wird. Sendungen werden auch über andere Marktteilnehmer an Empfänger in Deutschland zugestellt.

Sie können über die Sendungsverfolgung prüfen, ob eine Sendung bereits an die Deutsche Post oder DHL Paket übergeben wurde, indem Sie dort die Sendungsnummer eingeben. Sollten zu der von Ihnen eingegeben Sendungsnummer keine Sendung gefunden  werden können, ist die Sendung ggf. noch nicht im Netz der Deutschen Post oder DHL Paket eingetroffen, oder sie wird möglicherweise über einen anderen Marktteilnehmer zugestellt. Bei einer Zustellung über einen anderen Marktteilnehmer können die Deutsche Post und DHL Paket leider keine Auskunft über die Sendung geben.

Hier geht es zur Sendungsverfolgung

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Bitte beachten Sie, dass nicht alle Prozessschritte, die eine Sendung zwischen Aufgabe beim Versender bis zur Zustellung beim Empfänger durchläuft, im Sendungsverlauf sichtbar gemacht werden können. Des Weiteren kann es zu Zeitverzögerungen und Differenzen bei der Übermittlung des Sendungsstatus (sog. Tracking Events) zwischen ausländischen Postunternehmen und der Deutschen Post kommen. Zollermittlungsrelevante Schritte werden nur begrenzt im Sendungsverlauf angezeigt.

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Bitte beachten Sie, dass Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union von der Deutschen Post AG zollrechtlich angemeldet werden. So prüfen die Zollbehörden, ob ein Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Produktsicherheit usw.) vorliegt. Diese Überprüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Tage dauern.

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Für eine Zollanmeldung und Überprüfung der Einhaltung von Einfuhrbestimmungen sind Angaben zum Warenwert und Wareninhalt erforderlich. Diese Angaben sind mittels einer Zollinhaltserklärung (Formular CN22 oder CN23) vom Versender der Sendung beizufügen.Seit dem 1.7.2021 sind diese Zollinformationen auch elektronisch durch den Absender zu übermitteln.

Wichtig: Es muss im Adressfeld eine natürliche oder juristische Person und eine valide Zustelladresse angegeben werden. Die Adressierung an eine Packstation, Postfach oder Filiale ist nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Sollte die Sendung nicht ausreichend deklariert worden sein, oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt, wird Ihre Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente (z.B. die Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate) nachzureichen.

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Muss eine Sendung zur weiteren Bearbeitung an das Zollamt weitergeleitet werden, gelten bestimmte Lagerfristen.

  • Max. Lagerdauer Briefsendungen: 7 Kalendertage
  • Max. Lagerdauer Pakete: 9 Kalendertage
  • Nach Ablauf der Frist wird die Sendung an den Versender zurückgesandt.
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Bitte beachten Sie, dass Güter einem generellen Einfuhrverbot unterliegen können. Sendungsinhalte dürfen nicht gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Produktsicherheitsverordnung, Pflanzenbeschau-Verordnung) verstoßen. Bitte informieren Sie sich daher im Voraus einer Bestellung über die rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Waren, die nicht einfuhrfähig sind, werden vom Zoll beschlagnahmt. Dies gilt auch für Waren, die nicht ausreichend deklariert wurden oder vom Zoll nicht identifiziert werden können. Eine Information zur Beschlagnahmung sowie der weiteren Verfahrensweise erhalten Sie, als Empfänger der Sendung, von den Zollbehörden. Sollten Sie im Besitz von Dokumenten sein, die die Einfuhr des Produktes erlauben, so sind diese an die Zollbehörde, mit Vermerk des Zollaktenzeichens, zu senden. Die Deutsche Post AG hat keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf. Diese Überprüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Tage dauern.

Wichtig: Warensendungen aus Nicht-EU Ländern, die an eine Packstation, an ein Postfach oder an eine Filiale adressiert sind, werden vom Zoll als nicht einfuhrfähig angesehen.

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Beschlagnahmte Sendungen  können auf Anordnung des Zolls entweder vernichtet oder an den Versender zurückgeschickt werden. Ebenfalls können Sendungen, die vom Zoll als nicht einfuhrfähig angesehen werden, an den Versender zurückgeschickt werden.

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