Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer, Bearbeitungsgebühren) entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen zu Zoll und Steuern
Einfuhrumsatzsteuer: entspricht der Mehrwertsteuer und beträgt 7% oder 19%. Eine Ausnahme gibt es für nichtkommerzielle Geschenksendungen mit einem Wert bis 45 EUR.
Ist der Warenwert jedoch so gering, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 EUR beträgt, verzichtet der Zoll auf den Einzug der Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten. Seit dem 1. Juli 2026 muss auch der Zollbetrag direkt vom Versender abgeführt werden.
Zoll: der Zollsatz einer spezifischen Ware ist im Zolltarif festgelegt. Seit dem 1. Juli 2026 ist in der EU die bisherige Zollfreigrenze für viele Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern bis 150 Euro entfallen. Stattdessen wird für entsprechende Sendungen ein vereinfachter Zoll von 3 EUR je Warenart erhoben. Maßgeblich ist, welche Warenarten in der Zollanmeldung oder auf der Rechnung getrennt aufgeführt sind.
EU Handling Fee: Ab dem 01. November 2026 wird zusätzlich eine sogenannte Handling Fee (Bearbeitungsgebühr für den Zoll) von 2 EUR je Warenart von der EU erhoben. Diese Gebühr gilt für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern an Privatpersonen und fällt unabhängig vom Warenwert an.
Wichtig: muss eine Sendung mit einem Warenwert von über 150 EUR aus zollrechtlichen Gründen oder weil es sich um eine Selbstverzoller-Sendung handelt an ein Binnenzollamt weitergeleitet werden, wird der Empfänger der Sendung darüber durch die Deutsche Post informiert. Die Sendung muss dann vom Empfänger online beim Zoll zur Einfuhr angemeldet werden (Internet-Zollanmeldung- Einfuhr, sog. "IZA Verfahren"). Den Link des Zolls zum Anmeldesystem finden Sie hier:
Zoll online - Zugang zu den Internetzollanmeldungen
Dieses Verfahren liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Deutschen Post und kann auch nicht durch die Deutsche Post beeinflusst werden.
Verbrauchsteuern: werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfum erhoben. Erhebung unabhängig vom Warenwert. Entscheidend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Gesamtwarenwert/Rechnungsendbetrag der Sendung.