Erstellen Sie eine Übersicht aller verwendeten Verpackungen.
Produktverpackung
Versandkarton oder Versandtasche
Füllmaterial
Klebeband, Etiketten und Versandlabel
Paletten und Folien
Versenden oder verkaufen Sie verpackte Waren in Deutschland oder andere EU-Länder? Dann können neue Pflichten für Ihre Verpackungen gelten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - kurz: EU-Verpackungsverordnung - regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen - von Gestaltung und Herstellung über Verwendung und Kennzeichnung bis zu Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung. Sie gilt grundsätzlich für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Unnötige Verpackungen und Verpackungsabfälle vermeiden, Wiederverwendung, Wiederbefüllung und hochwertiges Recycling fördern, den Einsatz von Primärrohstoffen und problematischen Stoffen reduzieren und unterschiedliche nationale Vorgaben stärker harmonisieren, um den EU-Binnenmarkt zu vereinfachen.
11.02.2025
Die PPWR tritt in Kraft.
12.08.2026
Zentrale Pflichten der Verordnung finden Anwendung und gelten grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Einzelne Pflichten greifen jedoch erst später.
ab 2028
Einführung einer einheitlichen europäischen Kennzeichnung für Verpackungen (Ziel: Harmonierung der Kennzeichnung)
ab 2030
Wichtige Anforderungen werden wirksam, unter anderem zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen, Verpackungsminimierung, Leerraum und Wiederverwendung - abhängig von Verpackungsart und Anwendungsfall. Es gelten umfangreiche Dokumentationspflichten z.B. für die Materialzusammensetzung der Verpackungen.
ab 2035
Verpackungen müssen zusätzlich nachweislich in großem Maßstab gesammelt, sortiert und recycelt werden können.
ab 2040
Weitere Zielstufen für Rezyklatanteile, Abfallvermeidung und Wiederverwendung werden schrittweise verschärft.
Die PPWR stellt Anforderungen (z.B. zu Recyclingfähigkeit bzw. Rezyklatanteile) an Verpackungen und deren Dokumentation. EPR (Extended Producer Responsibility, erweiterte Herstellerverantwortung) betrifft unter anderem Registrierung, Mengenmeldungen und Bezahlung der Gebühren im jeweiligen Land.
Eine Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID erfüllt nicht automatisch Ihre Pflichten in anderen EU-Ländern. Alle Mitgliedstaaten treffen ihre eigenen Regelungen, die befolgt werden müssen. Auch mögliche Sanktionen müssen von den Mitgliedsländern definiert werden.
Die EU-Institutionen beraten derzeit über Erleichterungen bei der Pflicht, für den grenzüberschreitenden EU-Verkauf einen EPR-Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland zu benennen. Welche Unternehmen davon profitieren könnten und unter welchen Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend entschieden. Bis entsprechende Änderungen gelten, bleiben die bestehenden Pflichten maßgeblich. Weitere Informationen finden Sie unten unter "Links zu Dokumenten der EU-Kommission".
Für DHL-Standardverpackungen stellen wir ihnen für ihr EPR-Reporting die notwendigen Informationen zur Verfügung. Ihre eigene Rollen-, Länder- und EPR-Prüfung bleibt grundsätzlich Ihre Verantwortung. Wir nennen weiter unten Dienstleister, hilfreiche Informationsquellen und Links zu Dokumenten der EU-Kommission.
Erstellen Sie eine Übersicht aller verwendeten Verpackungen.
Produktverpackung
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Füllmaterial
Klebeband, Etiketten und Versandlabel
Paletten und Folien
Die PPWR unterscheidet mehrere gesetzliche Rollen, insbesondere Hersteller, Importeur, Vertreiber, Bevollmächtigter sowie Erzeuger im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. Welche Rolle Sie haben, hängt nach Artikel 3 der Verordnung unter anderem davon ab, wer die Verpackung oder das verpackte Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, wer aus einem Drittland einführt, wer die Verpackung auf dem Markt bereitstellt, wo das Unternehmen niedergelassen ist und in welchem Mitgliedstaat die Verpackung erstmals bereitgestellt wird. Ein Unternehmen kann je nach Verpackung, Lieferkette und Vertriebsweg unterschiedliche Rollen gleichzeitig haben. Prüfen Sie deshalb Ihre Rolle für jede Verpackung und jeden Vertriebsweg gesondert, u.a. geht es um Fragen wie:
Wer bestimmt Design und Material der Verpackung - Sie oder ein Verpackungshersteller?
Wessen Marke wird verwendet?
Wer importiert oder befüllt?
Zu kompliziert? Weiter unten stellen wir Links zu Dienstleistern und weiteren hilfreichen Quellen zur Verfügung
Erfassen Sie alle EU-Länder, in die Sie verkaufen oder versenden. Prüfen Sie EPR anschließend je Land.
Materialzusammensetzung
Verpackungsgewichte
Recyclingfähigkeit
Rezyklatanteile
Prüfberichte und Spezifikationen
Alle DHL-Verpackungen sind für einen konformen Versand geeignet! Sie finden alle erforderlichen Daten und Konformitätsinformationen hier.
Registrierung
Systembeteiligung
Mengenmeldung
Gebühren
gegebenenfalls Bevollmächtigter im Zielland
Prüfen Sie regelmäßig neue Produkte, Verpackungen, Lieferanten, Zielländer und regulatorische Änderungen.
Die europäischen Verpackungsregeln entwickeln sich weiter. Hier finden Sie ausgewählte Links, die für Unternehmen mit grenzüberschreitendem EU-Versand besonders relevant sein können.
Europäisches Parlament und Rat beraten über eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht, einen EPR-Bevollmächtigten in anderen EU-Zielländern zu benennen. Das Parlament sieht die Ausnahme für kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz in der EU vor. Der Rat schlägt dagegen eine Mengenschwelle von weniger als einer Tonne Verpackungen je Zielland und Kalenderjahr vor. Eine abschließende Einigung steht noch aus. Die übrigen EPR-Pflichten, etwa Registrierung, Mengenmeldungen und Gebühren, sollen davon unberührt bleiben.
Die EU-Kommission arbeitet an einheitlicheren Formaten für die Registrierung und Meldung von Verpackungsmengen. Ein zentrales europäisches EPR-Register oder ein verbindlicher One-Stop-Shop ist damit jedoch noch nicht beschlossen.
Die EU-Kommission hat ihre Informationen zur PPWR konkretisiert. Bei direkten Online-Verkäufen an Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat entstehen EPR-Pflichten im jeweiligen Zielland. Weitere Details zu Sanktionen in XVI. 1.
Die verbindlichen EU-Piktogramme und technischen Formate für die harmonisierte Verpackungskennzeichnung sind noch nicht abschließend festgelegt.
Verpackungsprüfung bzgl. Schutz vor Beschädigungen
Nachweise bereithalten
Spezialisierte Compliance-Dienstleister können Sie beispielsweise bei Länderprüfung, Registrierung, Mengenmeldungen und Dokumentation unterstützen. Kunden von uns nutzen z. B.:
Self-Service und Full Service für EPR sowie Unterstützung bei PPWR-Readiness und Dokumentation.
Anbieter ansehen: www.ecosistant.eu
Neben dem umfassenden Service, bei dem ecosistant für Sie alle administrativen Prozesse erledigt, besteht auch ein kostengünstiger Informations- bzw. Self-Service. Dort sind alle Informationen zu jedem Land erhältlich und eine Anleitung hilft Ihnen bei der eigenen Umsetzung.
Probieren Sie kostenlos die Schritt-für-Schritt Anleitung für Deutschland. Wenn Ihnen dies bei der eigenen Umsetzung hilft, können Sie Zugriff auf diese Informationen für jedes weitere Land einzeln oder alle EU-Länder auf einmal kaufen. Als DHL Kunde erhalten Sie 10% Discount auf alle Services im ersten Vertragsjahr mit dem Code: ecodhl10
Unterstützung bei Verpackungs-EPR, Registrierung, Mengenmeldungen und internationaler Verpackungslizenzierung.
Anbieter ansehen: lizenzero.com/de/
Unterstützung bei internationalen EPR-Registrierungen, Mengenmeldungen und Bevollmächtigtenlösungen.
Anbieter ansehen: take-e-way.de/leistungen/ppwr-registrierung-bevollmaechtigter/
Hinweis: Die genannten Unternehmen sind Beispiele externer Anbieter, u.a. genannt durch unsere Kunden. Die Nennung stellt keine Empfehlung oder Zertifizierung durch DHL dar.
PPWR - Verordnung (EU) 2025/40
Verbindlicher EU-Verordnungstext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040
Europäische Kommission
Informationen zur PPWR: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en?prefLang=de
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Informationen zu Verpackungspflichten: https://verpackungsregister.org
LUCID
Deutsches Verpackungsregister: https://lucid.verpackungsregister.org
(Außen-)Handelskammer
Die jeweiligen Handelskammern informieren und beraten zu PPWR- und EPR-Pflichten, z. B.:
https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/fokusthemen/erweiterte-herstellerverantwortung-epr-in-europa/
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ihre konkreten Pflichten hängen insbesondere von Ihrer Rolle, der Verpackungsart, dem Waren- und Vertriebsweg, dem Zielland und dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab. Prüfen Sie offizielle Informationen und holen Sie bei Unsicherheit fachkundige Beratung ein.