Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer, Bearbeitungsgebühren) entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen
Einfuhrumsatzsteuer: entspricht der Mehrwertsteuer und beträgt 7% oder 19%. Eine Ausnahme gibt es für nichtkommerzielle Geschenksendungen mit einem Wert bis 45 EUR.
Ist der Warenwert jedoch so gering, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1,00 EUR beträgt, verzichtet der Zoll auf den Einzug der Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten. Seit dem 01. Juli 2026 muss auch der Zollbetrag direkt vom Versender abgeführt werden.
Zoll: der Zollsatz einer spezifischen Ware ist im Zolltarif festgelegt. Seit dem 01. Juli 2026 ist in der EU die Zollfreigrenze für viele Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern bis 150 EUR entfallen. Stattdessen wird für entsprechende Sendungen ein vereinfachter Zoll von 3 EUR je Warenart erhoben. Maßgeblich ist, welche Warenarten in der Zollanmeldung oder auf der Rechnung getrennt aufgeführt sind.
Verbrauchsteuern: werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfum erhoben. Erhebung unabhängig vom Warenwert. Entscheidend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Gesamtwarenwert/Rechnungsendbetrag der Sendung.
EU Handling Fee: Ab dem 01. November 2026 wird zusätzlich eine sogenannte Handling Fee (Bearbeitungsgebühr für den Zoll) von 2 EUR je Warenart von der EU erhoben. Diese Gebühr gilt für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern an Privatpersonen und fällt unabhängig vom Warenwert an.
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