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Eine EORI-Nummer wurde bei der GZD Dresden beantragt, aber noch nicht zugeteilt. Die EORI-Nummer wird nach Erhalt sofort nachgereicht.
Eine Niederlassungsnummer ist nur anzugeben, wenn diese vom Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion einem nicht rechtsfähigen Unternehmensteil (Niederlassung oder Betriebsstätte) zugeordnet wurde. Sofern Sie eine Niederlassungsnummer angeben, übermitteln Sie uns bitte das Bestätigungsschreiben der Generalzolldirektion. Weitere Informationen zur EORI-Nummer erhalten Sie auf der Internetseite der Generalzolldirektion unter zoll.de.