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Häufig gestellte Fragen:

Wenn Ihre internationale Sendung alle notwendigen Unterlagen (z.B. richtig ausgefüllte Zollinhaltserklärung, Angaben zum Inhalt der Sendung, Warenwert) beinhaltet, wird Ihre Sendung beim Import nach Deutschland durch die Deutsche Post beim Zoll angemeldet und kann in der Regel anschließend an die angegebene Empfängeradresse zugestellt werden.

Wenn Ihrer internationalen Sendung nicht alle notwendigen Unterlagen (z.B. Zollinhaltserklärung ist unzureichend, fehlerhaft ausgefüllt oder nicht lesbar) zur Verzollung beilagen, kann diese Sendung von uns (Deutsche Post DHL Group) als gesetzlicher Vertreter für den Empfängerkunden nicht beim Zoll angemeldet werden.
Somit verzögert sich der Zollabfertigungsprozess und die Sendung muss gegebenenfalls an den Absender zurückgesandt werden (wenn keine Möglichkeit besteht die notwendigen Daten nachzuerfassen) oder wird an das der Empfängeradresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir Sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente nachzureichen.

Generell muss der Absender sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt beigefügt sind.
Unsere Tipps, damit Ihre Post-Sendungen aus einem Nicht-EU-Land problemlos nach Deutschland eingeführt und zugestellt werden, können Sie hier nachlesen.

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Bitte beachten Sie, dass z.B. nicht alle Geschenksendungen grundsätzlich abgabenfrei sind. Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Zoll.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch an Ihr zuständiges Zollamt. Nur dort können die Zollgebühren (z.B. Einfuhrabgaben) nachträglich verändert werden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid.

Wichtig: Die Abgaben bzw. Zollgebühren legt der Deutsche Zoll fest und kann somit auch nicht durch die Deutsche Post DHL erstattet werden.
Die Auslagepauschale erstatten wir Ihnen, sofern Ihnen diese unberechtigt entstanden ist. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice.

Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Gerne! Bitte legen Sie dafür im Shop der Deutschen Post DHL ein Kundenkonto an und registrieren sich dort als Selbstverzoller. Sie können dort selbstständig jederzeit Ihre Empfängerinformationen ändern oder aber auch die Registrierung als Selbstverzoller wieder löschen. 

Die Zollanmeldung für eine zollpflichtige Brief- und Paketsendung muss dann persönlich und dauerhaft beim zuständigen Zollamt vorgenommen werden. Der Zustellauftrag der Deutschen Post DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt.
Die Auslagepauschale in Höhe von EUR 6,00 entfällt in diesem Fall für den Empfängerkunden.

Mit der Anlegung des Kundenkontos entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Sie können dieses Konto ausschließlich für Ihre Registrierung als Selbstverzoller führen. 

Sie können aber das Konto auch für andere im Shop erhältliche Dienstleistungen der Deutschen Post nutzen, eine nochmalige Registrierung ist nicht notwendig.

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Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch an Ihr zuständiges Zollamt. Nur dort können die Zollgebühren (z.B. Einfuhrabgaben) nachträglich verändert werden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid.

Wichtig: Die Abgaben bzw. Zollgebühren legt der Deutsche Zoll fest und kann somit auch nicht durch die Deutsche Post DHL erstattet werden.
Die Auslagepauschale erstatten wir Ihnen, sofern Ihnen diese unberechtigt entstanden ist. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice.

Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Bei Übergabe der Sendung an das nächstgelegene Zollamt (Binnenzollamt) wird eine sogenannte PÜB (Postübergabenbogen)-Nummer vergeben und per Benachrichtigungs-schreiben an den Empfänger der Sendung versandt.
Darin enthalten sind alle notwendigen Zollinformationen zur Abholung der Sendung beim Binnenzollamt.

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Bitte haben sie 2-3 Werktage Geduld, das Schreiben mit der PÜB-Nummer ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Wenn Sie am vierten Werktag noch kein Schreiben erhalten haben - kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

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Sendungen mit Einfuhrabgaben werden standardmäßig an die Haustür zugestellt und die Einfuhr-/Zollabgaben sowie die Auslagepauschale werden direkt durch den Zusteller in Bar kassiert.
Falls der Empfänger nicht anzutreffen ist, werden die Sendungen grundsätzlich an die Filiale benachrichtigt.

Wichtig: Der Absender sollte bei der Anschrift von Sendungen nur an gewöhnliche Hausanschriften adressieren, da eine Adressierung von zollanmeldepflichtigen Sendungen an Packstationen, Filialen und Postfach nicht möglich ist. Wenn die Sendungen nicht Zoll angemeldet werden können, gehen sie zurück an den Absender.

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Standardmäßig werden Sendungen mit Einfuhr-/Zollabgaben an die Haustür zugestellt und die Abgaben inkl. Auslagepauschale werden durch den Zusteller in Bar kassiert.
Falls der Empfänger nicht anzutreffen ist, werden Sendungen mit Abgaben grundsätzlich an die Filiale benachrichtigt. Dort können die Abgaben und Auslagepauschale z.B. auch mit Girocard bezahlt werden.
Handelt es sich bei den Empfängern um Geschäfts- oder Gewerbekunden und besitzen diese eine POSTCARD, kann auch damit bezahlt werden.

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Deutsche Post DHL hat Ihnen eine Sendung mit Einfuhrabgaben zugestellt und Sie benötigen einen Abgabenbescheid?

Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und fordern Sie den Abgabenbescheid an. Achten Sie dabei bitte darauf, Ihre Kontaktdaten so anzugeben, wie sie auch auf Ihrer Sendung erscheinen. 

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Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular bei unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR.

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