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Änderungen ab 01. Juli 2026

Ab dem 01. Juli 2026 gelten in der EU neue Regeln für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, die an Privatpersonen in Deutschland geschickt werden. Für Waren mit einem Wert bis 150 EUR fällt dann grundsätzlich ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Warenart an. Diese Änderung gilt in der gesamten EU.

Für Kundinnen und Kunden heißt das: Wenn Sie ab dem 01. Juli 2026 in einem Online-Shop bestellen und die Ware aus einem Nicht-EU-Land kommt, können zusätzliche Zollabgaben entstehen. Die Deutsche Post setzt dabei die gesetzlichen Vorgaben für Deutschland um. Die Höhe des Zolls wird nicht von der Deutschen Post festgelegt.

Was ändert sich generell bei postalischen Importsendungen mit Waren aus Nicht-EU-Ländern ab 01. Juli 2026?

Ab dem 01. Juli 2026 entfällt in der EU die bisherige Zollfreigrenze von 150 EUR. Für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert bis 150 EUR wird stattdessen grundsätzlich ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Warenart erhoben. Entscheidend ist, welche Warenarten in der Zollanmeldung oder auf der Rechnung getrennt aufgeführt sind.

Beispiel 1: Sie bestellen zwei Halsketten, eine Sonnenbrille und drei Kopfhörer in einem Online-Shop. Diese Waren werden in einer Sendung verschickt. Die zwei Halsketten, die Sonnenbrille und die drei Kopfhörer gelten jeweils als eigene Warenart. Es fallen insgesamt 9 EUR Zoll an.

Beispiel 2: Sie bestellen eine Damenhose und eine Kinderhose. Auch wenn beides Hosen sind, gelten sie zollrechtlich als zwei verschiedene Warenarten. Dann fallen insgesamt 6 EUR Zoll an.

Damit solche Sendungen in Deutschland zugestellt werden können, müssen die erforderlichen Zolldaten vollständig vorliegen. Dazu gehören vor allem genaue Angaben zur Ware und zum Unternehmen, das die Zollanmeldung auf Absenderseite verantwortet. Fehlen diese Angaben, kann die Sendung nicht wie vorgesehen bearbeitet werden. Sie muss dann an den Absender zurückgeschickt werden.

Was ändert sich beim Empfang solcher Sendungen ab dem 01. Juli 2026?

Die Deutsche Post arbeitet mit den ausländischen Postgesellschaften daran, dass der Empfang Ihrer Sendung weiterhin möglichst einfach bleibt. Je nach Angebot des Versenders können die Einfuhrabgaben bereits beim Kauf im Online-Shop bezahlt werden oder bei der Zustellung beziehungsweise Abholung in der Filiale anfallen.

Weitere Informationen zum Empfang von Sendungen, die durch die Deutsche Post im Import verzollt werden, finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Häufige Fragen zu den Änderungen ab 01. Juli 2026:

Betroffen sind vor allem Waren, die Privatpersonen in Deutschland bei einem Online-Shop bestellen und die aus einem Nicht-EU-Land per Post verschickt werden. Die neue Regel gilt für sogenannte Fernabsatzsendungen an Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn der Warenwert der Sendung höchstens 150 EUR beträgt.

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Auch bei Sendungen von Privatperson zu Privatperson mit einem Warenwert bis 150 EUR entfällt die bisherige Zollfreigrenze. Deshalb können auch hier Zollabgaben anfallen.

Wichtig: Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson mit einem Warenwert bis 45 EUR bleiben weiterhin abgabenfrei.

Sendungen mit einem Warenwert über 150 EUR werden weiterhin nach den regulären Zollverfahren bearbeitet.

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Nein. Die 3 EUR gelten nicht pro Paket, sondern je Warenart. Wenn in einer Sendung mehrere unterschiedliche Warenarten enthalten sind, kann der Betrag mehrfach anfallen.

Beispiel 1: Sie bestellen zwei Halsketten, eine Sonnenbrille und drei Kopfhörer in einem Online-Shop. Diese Waren werden in einer Sendung verschickt. Die zwei Halsketten, die Sonnenbrille und die drei Kopfhörer gelten jeweils als eigene Warenart. Es fallen insgesamt 9 EUR Zoll an.

Beispiel 2: Sie bestellen eine Damenhose und eine Kinderhose. Auch wenn beides Hosen sind, gelten sie zollrechtlich als zwei verschiedene Warenarten. Dann fallen insgesamt 6 EUR Zoll an.

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Für vollständige und richtige Zolldaten ist die Absenderseite verantwortlich. Das kann der Versender oder die ausländische Postgesellschaft sein.

Fehlen ab dem 01. Juli 2026 wichtige Angaben zur Ware oder zur Zollanmeldung, kann die Deutsche Post die Sendung in Deutschland nicht für die Einfuhr bearbeiten.

In diesem Fall kann die Sendung nicht zollabgefertigt werden und muss an den Absender zurückgeschickt werden.

Übergangsregel: Für ausländische Versender, die das IOSS-Verfahren nicht nutzen, gibt es eine zweimonatige Übergangszeit. In dieser Zeit kann die Deutsche Post die Zollanmeldung weiterhin direkt für den Empfänger vornehmen. Die Einfuhrabgaben einschließlich des neuen Pauschalzolls werden dann bei der Zustellung an der Haustür oder bei der Abholung in der Filiale bezahlt. Dies gilt nicht für Sendungen an Selbstverzoller.

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Empfänger können den Import- und Verzollungsprozess nach dem Versand leider nicht mehr beeinflussen. Klären Sie deshalb am besten schon vor der Bestellung mit dem Versender, ob alle notwendigen Angaben vollständig übermittelt werden. Die Sendung muss von Anfang an korrekt auf den Weg gebracht werden, da im Nachhinein keine Korrekturen mehr möglich sind.

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Bei Online-Bestellungen unter 150 EUR wird der Zoll von 3 EUR je Warenart in der Regel nicht bei der Zustellung bezahlt. Meist zahlt der Käufer die Abgaben bereits beim Bestellvorgang im Online-Shop. Wie genau dies im Kaufprozess umgesetzt wird, entscheidet der jeweilige Versender oder Online-Shop.

Übergangsregel: Für ausländische Versender, die das IOSS-Verfahren nicht nutzen, gibt es eine zweimonatige Übergangszeit. In dieser Zeit kann die Deutsche Post die Zollanmeldung weiterhin direkt für den Empfänger vornehmen. Die Einfuhrabgaben einschließlich des neuen Pauschalzolls werden dann bei der Zustellung an der Haustür oder bei der Abholung in der Filiale bezahlt. Dies gilt nicht für Sendungen an Selbstverzoller.

Bei Geschenksendungen mit einem Warenwert zwischen 45 EUR und 150 EUR können Zollabgaben anfallen. Diese werden bei der Zustellung an der Haustür oder bei der Abholung in der Filiale bezahlt. 

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Wenn Sie bei einer Online-Bestellung den Zollbetrag bereits an den Versender oder Online-Shop bezahlt haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Versender oder Online-Shop.

Wenn die Zollabgaben bei der Zustellung oder in der Filiale bezahlt wurden, wenden Sie sich mit Fragen oder einem Widerspruch bitte an das zuständige Zollamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid.

Wichtig: Zollabgaben werden vom Zoll festgelegt. Die Deutsche Post kann diese Beträge nicht ändern oder erstatten.

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