Login nicht sichtbar?

Mit der folgenden Schaltfläche können Sie die Login-Anmeldemaske anzeigen und die sichere Anmeldung abschließen.

Ihre Sitzung läuft bald ab

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden die aktuellen Inhalte ausgeblendet, weil Sie längere Zeit nicht mehr aktiv waren. Bitte klicken Sie auf „Weiter“, um zurückzukehren.

Ihre Sitzung läuft bald ab.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden die aktuellen Inhalte ausgeblendet, weil Sie längere Zeit nicht mehr aktiv waren. Nach 15 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch abgemeldet. Bitte klicken Sie auf „Weiter“, um zurückzukehren.

Sie wurden automatisch ausgeloggt.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden Sie nach 15 Minuten Inaktivität automatisch ausgeloggt. Bitte melden Sie sich erneut an, wenn Sie zum DHL Kundenkonto zurückkehren möchten.

Sie wurden automatisch ausgeloggt.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden Sie nach 15 Minuten Inaktivität automatisch ausgeloggt. Bitte melden Sie sich erneut an, wenn Sie zum DHL Kundenkonto zurückkehren möchten.

Ihre Sitzung läuft bald ab

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden die aktuellen Inhalte ausgeblendet, weil Sie längere Zeit nicht mehr aktiv waren. Bitte klicken Sie auf „Weiter“, um zurückzukehren.

Hilfe zur Selbstverzollung

Häufig gestellte Fragen zur Selbstverzollung

Gerne! Bitte legen Sie dafür im Shop der Deutschen Post ein Kundenkonto an und registrieren sich dort als Selbstverzoller. Sie können dort selbstständig jederzeit Ihre Empfängerinformationen ändern oder aber auch die Registrierung als Selbstverzoller wieder löschen. 

Die Zollanmeldung für eine zollpflichtige Brief- und Paketsendung muss dann persönlich und dauerhaft beim zuständigen Zollamt vorgenommen werden. Der Zustellauftrag der Deutschen Post DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt.

Die Auslagepauschale in Höhe von 7,50 EUR entfällt in diesem Fall für den Empfängerkunden.

Mit der Anlegung des Kundenkontos entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Sie können dieses Konto ausschließlich für Ihre Registrierung als Selbstverzoller führen. 

Sie können aber das Konto auch für andere im Shop erhältliche Dienstleistungen der Deutschen Post nutzen, eine nochmalige Registrierung ist nicht notwendig.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Bei Übergabe der Sendung an das nächstgelegene Zollamt (Binnenzollamt) wird eine sogenannte PÜB (Postübergabenbogen)-Nummer vergeben und per Benachrichtigungsschreiben an den Empfänger der Sendung versandt.

Darin enthalten sind alle notwendigen Zollinformationen zur Abholung der Sendung beim Binnenzollamt.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Bitte haben sie 2-3 Werktage Geduld, das Schreiben mit der PÜB-Nummer ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Wenn Sie am vierten Werktag noch kein Schreiben erhalten haben - kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular bei unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Muss eine Sendung zur weiteren Bearbeitung an das Zollamt weitergeleitet werden, gelten bestimmte Lagerfristen.

  • Max. Lagerdauer Briefsendungen: 7 Kalendertage
  • Max. Lagerdauer Pakete: 9 Kalendertage
  • Nach Ablauf der Frist wird die Sendung an den Versender zurückgesandt.
Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Hinweise zur Abholung und Abfertigung von Sendungen am Zollamt

Wenn Ihre Sendung aus dem Ausland nicht direkt zollrechtlich abgefertigt werden kann, wird sie an ein zuständiges Zollamt weitergeleitet. Für die Abholung und Zollabfertigung benötigen Sie in der Regel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,

  • das Benachrichtigungsschreiben,
  • einen Nachweis über den Warenwert, am besten eine Rechnung, ggf. werden auch Bestellbestätigungen oder Zahlungsnachweise (z.B. Überweisungsbeleg, PayPal-Beleg) akzeptiert
  • gegebenenfalls weitere im Schreiben angeforderte Unterlagen.

Zusätzlich sollten Sie darauf vorbereitet sein, eventuell anfallende Einfuhrabgaben oder Lagerkosten zu bezahlen, in bar ggf. ist auch eine bargeldlose Zahlung per EC-Karte möglich.

Sie können auch eine andere Person mit der Abholung und Zollabfertigung beauftragen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

  • Für Wirtschaftsbeteiligte ist eine elektronische Anmeldung verpflichtend.

  • Zur Anmeldung von kommerziellen Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 EUR können folgende Anwendungen genutzt werden
    • die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK). Die IPK erreichen Sie über das Zoll-Portal oder die eZOLL-App; oder
    • die Internetzollanmeldung (IZA) unter www.zoll.de.
  • Bei kommerziellen Sendungen mit einem Sachwert von über 150 EUR (z. B. Internetkäufen) ist immer eine elektronische (ATLAS) bzw. eine elektronisch übermittelte Internet-Zollanmeldung (IZA) erforderlich. Dasselbe gilt für Sendungen, die besonderen Einfuhrbedingungen unterliegen (z. B. Verboten und Beschränkungen).
  • Für private Geschenksendungen können weiterhin mündliche Zollanmeldungen abgegeben werden.
Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ja. Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen können ohne Ihre persönliche Anwesenheit beim Zollamt abgefertigt werden. Informationen zu Zollanmeldungen und dem Verfahren zur Postabfertigung von zu Hause finden Sie unter www.zoll.de/sendung-zollamt oder in der ZOLL-App.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Wenn Sie die Annahme der Sendung verweigern möchten, senden Sie bitte zeitnah eine E-Mail an das angegebene Zollamt des Benachrichtigungsschreibens unter Angabe der Püb Nr. und Laufende Nr. (siehe Seite 1) mit dem Vermerk "Annahme verweigert".

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Wird eine Sendung beim Zollamt gelagert, können ab dem 10. Kalendertag nach Einlieferung Lagerkosten in Höhe von 0,50 EUR pro Kalendertag entstehen.

Daher gelten folgende Lagerfristen für Sendungen, die zur weiteren Bearbeitung an das Zollamt weitergeleitet werden:

  • Max. Lagerdauer: 9 Kalendertage

  • Nach Ablauf der Frist wird die Sendung an den Versender zurückgesandt.

Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt schriftlich eine Verlängerung der Lagerfrist beantragen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

War Ihr Thema nicht dabei?