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Hilfe zur Zollanmeldung bei Sendung aus dem Ausland

Bitte beachten Sie, dass Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, bevor Sie zugestellt werden können, durch die DHL Group zollangemeldet werden müssen. Werden dann Sendungen tatsächlich durch den Zoll begutachtet und geprüft, hat die DHL Group darauf keinen Einfluss. Dies kann erfahrungsgemäß einige Zeit (auch mehrere Tage) in Anspruch nehmen

Häufig gestellte Fragen zur Einfuhr

Wenn Ihre internationale Sendung alle notwendigen Unterlagen (z. B. richtig ausgefüllte Zollinhaltserklärung, Angaben zum Inhalt der Sendung, Warenwert) beinhaltet, wird Ihre Sendung beim Import nach Deutschland durch die Deutsche Post beim Zoll angemeldet und kann in der Regel anschließend an die angegebene Empfängeradresse zugestellt werden.

Wenn Ihrer internationalen Sendung nicht alle notwendigen Unterlagen (z. B. Zollinhaltserklärung ist unzureichend, fehlerhaft ausgefüllt oder nicht lesbar) zur Verzollung beilagen, kann diese Sendung von uns (Deutsche Post DHL Group) als gesetzlicher Vertreter für den Empfängerkunden nicht beim Zoll angemeldet werden.

Somit verzögert sich der Zollabfertigungsprozess und die Sendung muss gegebenenfalls an den Absender zurückgesandt werden (wenn keine Möglichkeit besteht die notwendigen Daten nachzuerfassen) oder wird an das der Empfängeradresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir Sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente nachzureichen.

Generell muss der Absender sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt beigefügt sind.

Unsere Tipps, damit Ihre Post-Sendungen aus einem Nicht-EU-Land problemlos nach Deutschland eingeführt und zugestellt werden, können Sie hier nachlesen.

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Bitte beachten Sie, dass z. B. nicht alle Geschenksendungen grundsätzlich abgabenfrei sind. Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Zoll.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch an Ihr zuständiges Zollamt. Nur dort können die Zollgebühren (z. B. Einfuhrabgaben) nachträglich verändert werden.

Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid.

Wichtig: Die Abgaben bzw. Zollgebühren legt der Deutsche Zoll fest und kann somit auch nicht durch die Deutsche Post DHL erstattet werden.

Die Auslagepauschale erstatten wir Ihnen, sofern Ihnen diese unberechtigt entstanden ist. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice.

Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Für eine Zollanmeldung und Überprüfung der Einhaltung von Einfuhrbestimmungen sind Angaben zum Warenwert und Wareninhalt erforderlich. Diese Angaben sind mittels einer Zollinhaltserklärung (Formular CN22 oder CN23) vom Versender der Sendung beizufügen. Seit dem 1.7.2021 sind diese Zollinformationen auch elektronisch durch den Absender zu übermitteln.

Wichtig: Es muss im Adressfeld eine natürliche oder juristische Person und eine valide Zustelladresse angegeben werden. Die Adressierung an eine Packstation, Postfach oder Filiale ist nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bitte beachten Sie, dass Güter einem generellen Einfuhrverbot unterliegen können. Sendungsinhalte dürfen nicht gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Produktsicherheitsverordnung, Pflanzenbeschau-Verordnung) verstoßen. Bitte informieren Sie sich daher im Voraus einer Bestellung über die rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen.

Weitere Informationen

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Beschlagnahmte Sendungen  können auf Anordnung des Zolls entweder vernichtet oder an den Versender zurückgeschickt werden. Ebenfalls können Sendungen, die vom Zoll als nicht einfuhrfähig angesehen werden, an den Versender zurückgeschickt werden.

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Waren, die nicht einfuhrfähig sind, werden vom Zoll beschlagnahmt. Dies gilt auch für Waren, die nicht ausreichend deklariert wurden oder vom Zoll nicht identifiziert werden können. Eine Information zur Beschlagnahmung sowie der weiteren Verfahrensweise erhalten Sie, als Empfänger der Sendung, von den Zollbehörden. Sollten Sie im Besitz von Dokumenten sein, die die Einfuhr des Produktes erlauben, so sind diese an die Zollbehörde, mit Vermerk des Zollaktenzeichens, zu senden. Die Deutsche Post AG hat keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf. Diese Überprüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Tage dauern.

Wichtig: Warensendungen aus Nicht-EU Ländern, die an eine Packstation, an ein Postfach oder an eine Filiale adressiert sind, werden vom Zoll als nicht einfuhrfähig angesehen.

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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch an Ihr zuständiges Zollamt. Nur dort können die Zollgebühren (z. B. Einfuhrabgaben) nachträglich verändert werden.

Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid.

Wichtig: Die Abgaben bzw. Zollgebühren legt der Deutsche Zoll fest und kann somit auch nicht durch die Deutsche Post DHL erstattet werden.

Die Auslagepauschale erstatten wir Ihnen, sofern Ihnen diese unberechtigt entstanden ist. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice.

Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Das tut uns leid. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.

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Sollte die Sendung nicht ausreichend deklariert worden sein, oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt, wird Ihre Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente (z.B. die Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate) nachzureichen.

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Sendungen mit Einfuhrabgaben werden standardmäßig an die Haustür zugestellt und die Einfuhr-/Zollabgaben sowie die Auslagepauschale werden direkt durch den Zusteller in Bar kassiert.

Falls der Empfänger nicht anzutreffen ist, werden die Sendungen grundsätzlich an die Filiale benachrichtigt.

Wichtig: Der Absender sollte bei der Anschrift von Sendungen nur an gewöhnliche Hausanschriften adressieren, da eine Adressierung von zollanmeldepflichtigen Sendungen an Packstationen, Filialen und Postfach nicht möglich ist. Wenn die Sendungen nicht Zoll angemeldet werden können, gehen sie zurück an den Absender.

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Standardmäßig werden Sendungen mit Einfuhr-/Zollabgaben an die Haustür zugestellt und die Abgaben inkl. Auslagepauschale werden durch den Zusteller in Bar kassiert.

Falls der Empfänger nicht anzutreffen ist, werden Sendungen mit Abgaben grundsätzlich an die Filiale benachrichtigt. Dort können die Abgaben und Auslagepauschale z. B. auch mit Girocard bezahlt werden.

Handelt es sich bei den Empfängern um Geschäfts- oder Gewerbekunden und besitzen diese eine POSTCARD, kann auch damit bezahlt werden.

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DHL Group hat Ihnen eine Sendung mit Einfuhrabgaben zugestellt und Sie benötigen einen Abgabenbescheid?

Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und fordern Sie den Abgabenbescheid an. Achten Sie dabei bitte darauf, Ihre Kontaktdaten so anzugeben, wie sie auch auf Ihrer Sendung erscheinen. 

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Muss eine Sendung zur weiteren Bearbeitung an das Zollamt weitergeleitet werden, gelten bestimmte Lagerfristen.

  • Max. Lagerdauer Briefsendungen: 7 Kalendertage
  • Max. Lagerdauer Pakete: 9 Kalendertage
  • Nach Ablauf der Frist wird die Sendung an den Versender zurückgesandt.
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Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 7,50 EUR.

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