Energiezuschlag

MonatZuschlagshöhe ab 1. des MonatsZuschlagshöhe ab 11. des MonatsZuschlagshöhe ab 21. des Monats
April 20261,25 %1,25 %1,25 %
Mai 20261,25 %1,25 %1,25 %
Juni 20263,25 %  

Mit dem Energiezuschlag reagieren wir auf die primären und sekundären Auswirkungen sich verändernder Energiekosten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.  Der prozentuale Aufschlag auf den Sendungspreis basiert auf zwei Komponenten - einer langfristigen und einer kurzfristigen Komponente. Beide Komponenten werden addiert und gemeinsam als prozentualer Aufschlag auf den Basispreis erhoben:

Energiezuschlag = langfristige Komponente + kurzfristige Komponente

Die langfristige Komponente bildet langfristige Trends am Energiemarkt ab, während die kurzfristige Komponente insbesondere disruptive Veränderungen, wie zum Beispiel den Ausbruch von Krisen oder Angebotsengpässen auf den Transportmarkt, adressiert.

Langfristige Komponente

Die langfristige Komponente basiert auf dem aktuell gültigen Energiemix einer durchschnittlichen Sendung und berücksichtigt die gewichteten Werte relevanter statistischer Indizes für Diesel, Erdgas und Strom1.

Seit Jahren arbeiten wir intensiv an der Reduktion der durch uns verursachten CO2e-Emissionen, z. B. durch den Einsatz von gasbetriebenen Fahrzeugen und inzwischen über 38.500 Elektrofahrzeugen in der Zustellung. In den kommenden Jahren soll der Einsatz fossiler Kraftstoffe daher schrittweise verringert werden. Mehr zu unserem Weg zu null Emissionen in Deutschland finden Sie hier.

Basis für die Berechnung der langfristigen Komponente ist jeweils der durchschnittliche Index des Jahres 2025. Der mittlere Zuschlagswert im Basisjahr 2025 lag bei 1,25 %.

Eine Änderung der langfristigen Komponente erfolgt einmal im Monat. Ausschlaggebend für die Berechnung sind die veröffentlichten Indizes zum ersten Tag des Abrechnungsmonats. Rückwirkende Änderungen der Indizes werden nicht betrachtet.

Die genauen Schwellenwerte und jeweils gültigen langfristigen Komponenten entnehmen Sie bitte der Tabelle unten.

IndexintervalleLangfristige Komponente
vonbis 
 750,00 %
> 75850,75 %
> 851151,25 %
> 1151252,50 %
> 1251353,25 %
je weitere 10 Indexpunkte + 0,75 %

Der aktuelle Indexwert (März 2026) liegt bei 132,3. Die langfristige Komponente des Energiezuschlags für den Juni 2026 liegt daher bei 3,25 %.

MonatLangfristige Komponente
April 20261,25 %
Mai 20261,25 %
Juni 20263,25 %

Kurzfristige Komponente

Die kurzfristige Komponente gilt erstmalig ab dem 01. Juni 2026.

Die aktuellen geopolitischen Ereignisse, insbesondere der Krieg im Iran, führen zu erheblichen Verwerfungen auf den globalen Energie- und Rohstoffmärkten und zu stark schwankenden Ölpreisen, die sich kurzfristig auf den Transportmarkt auswirken. Während der bestehende Energiezuschlag vor allem langfristige Entwicklungen abbildet, berücksichtigt die kurzfristige Komponente außergewöhnliche kurzfristige Marktbewegungen.

Die maximale Höhe der kurzfristigen Komponente orientiert sich an dem durchschnittlichen Ölpreis der Nordseesorte Brent der letzten 10 verfügbaren Handelstage. Die konkrete Höhe wird durch DHL innerhalb des jeweils definierten Rahmens festgelegt. Anpassungen sind zum 01., 11. und 21. eines Monats möglich. Die kurzfristige Komponente wird additiv zur jeweils geltenden langfristigen Komponente des Energiezuschlags erhoben.

Unterhalb eines Ölpreisniveaus von 70 Euro gilt ausschließlich der langfristige Energiezuschlag - die kurzfristige Komponente beträgt in diesem Fall 0%. Ab einem Ölpreisniveau von 70 Euro steigt der Maximalwert der kurzfristigen Komponente. Bei einem Ölpreisniveau bis 75 Euro steigt er auf 1,5 %. Mit jeder weiteren Erhöhung des durchschnittlichen Ölpreises um 5 Euro erhöht sich der maximale Wert um 0,5 Prozentpunkte, begrenzt auf maximal +3,0 %. 

Ölpreis Nordseesorte Brent - UntergrenzeÖlpreis Nordseesorte Brent - ObergrenzeMaximalwert der kurzfristigen Komponente
 <= 70,00 €0,0 %
> 70,00 €<= 75,00 €Bis zu 1,5 % 
> 75,00 €<= 80,00 €Bis zu 2,0 % 
> 80,00 €<= 85,00 €Bis zu 2,5 % 
> 85,00 € Bis zu 3,0 % 

Der aktuelle 10-Tage-Durchschnitt (17.04.-30.04.2026) der Nordseesorte Brent liegt beispielsweise bei 86,11 Euro. Die kurzfristige Komponente des Energiezuschlags kann damit zwischen 0,0 % und 3,0 % liegen.

Zum 01. Juni 2026 beträgt die kurzfristige Komponente 0,0 %. 

MonatKurzfristige Komponente ab 1. des MonatsKurzfristige Komponente ab 11. des MonatsKurzfristige Komponente ab 21. des Monats
April 2026///
Mai 2026///
Juni 20260,00 %  

Berechnung des Energiezuschlags

Der Zuschlag wird prozentual auf den Basispreis Ihrer Sendung gerechnet und auf volle Centbeträge kaufmännisch gerundet.

Beispiel: 

Der durchschnittliche Ölpreis der Nordseesorte Brent der letzten 10 verfügbaren Handelstage liegt bei 72 Euro. Damit ergibt sich gemäß der definierten Stufen eine maximale kurzfristige Komponente von 1,5 %. Auf Basis der aktuellen Marktlage wird eine kurzfristige Komponente von 0,5 % angewendet. Die langfristige Komponente liegt bei 3,25 %. 

Ihr Paketpreis liegt bei 5,00 Euro. Die langfristige Komponente des Energiezuschlags beträgt 3,25 % und die kurzfristige Komponente liegt bei 0,5 %. Daraus ergibt sich in Summe ein Energiezuschlag in Höhe von 3,75 %. Ihr Paketpreis inkl. Energiezuschlag liegt dann bei 5,19 Euro.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

In der Zustellung sind unsere 120.000 Zusteller*innen bereits viel zu Fuß, per Fahrrad und in E-Fahrzeugen unterwegs, daher stellen wir in etwa der Hälfte aller Bezirke bereits CO2-frei zu. In den Fernverbindungen, zwischen unseren Paketzentren, haben wir schon 6 % auf der Schiene. Der Rest fährt, wie auch in der Abholung, derzeit fast ausschließlich mit Diesel. Doch auch hieran arbeiten wir, weswegen wir den Energiemix einer Sendung jährlich anpassen. Dank unserer vielen Investitionen in die Nachhaltigkeit können wir den Energiezuschlag schon heute deutlich niedriger ansetzen als unsere Wettbewerber.

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1Die folgenden Indizes werden herangezogen: Erzeugerpreisindex Diesel Großverbraucher (GP19 20 26 005 2), Erzeugerpreisindex Erdgas Gewerbe (GP09-3522 22) und Erzeugerpreisindex Strom Sondervertragskunden (GP09-35 11 14/15).

Die hier veröffentlichten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Wir behalten uns vor, die Referenzwerte, die Berechnungsgrundlagen sowie die dargestellten Zuschlagstabellen monatlich mit einem Vorlauf von vier Wochen anzupassen; eine gesonderte vorherige Ankündigung erfolgt nicht.