Informationen zum Paketversand nach Großbritannien

Am 24.12.2020 haben sich die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich auf ein Handelsabkommen geeinigt. Das neue Handelsabkommen ist seit dem 01.01.2021 bis zur finalen Ratifizierung vorrübergehend in Kraft und beinhaltet unter anderem, dass für Waren mit Ursprung in Europa bzw. dem Vereinigten Königreich keine Zölle erhoben werden. Dies gilt entsprechend nicht für Waren, die ihren Ursprung in Drittländern haben. Dabei ist zu beachten, dass auch für nach Deutschland bzw. Europa importierte Waren (nochmals) Zölle in Großbritannien berechnet werden. Für alle Importe fallen außerdem Steuern in Großbritannien an. Somit sind warentragende Sendungen wie bereits kommuniziert für den Export in eine Zolldestination vorzubereiten.

Unten finden Sie Informationen zum "Brexit-Handling" als Auszug aus der aktuellen Leistungsbeschreibung DHL PAKET GMBH.
Das vollständige Dokument können Sie im Post & DHL Geschäftskundenportal einsehen.

FAQ

Die erforderlichen Zolldokumente sind grundsätzlich sicher außen am Paket zu befestigen und müssen, genau wie die zu übermittelnden Zolldaten, in englischer Sprache vorliegen, da die Ermittlung der Steuern und gegebenenfalls anfallenden Zölle für nicht in der Europäischen Union produzierte Waren durch die Behörden vor Ort erfolgt. Fehlende Zolldaten oder Zolldokumente und Informationen in anderen Sprachen als Englisch führen zu Laufzeitverzögerungen oder gar kostenpflichtigen Rücksendungen.

DHL Paket International:

  • Zollinhaltserklärung CN23 (2-fache Ausführung)
  • Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausführung)
  • Ggf. Ausfuhrbegleitdokument
  • Ggf. Präferenznachweis
  • Zolldaten

DHL Retoure International:

  • Ursprüngliche Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke oder offizieller Retourenschein des Versenders, als Nachweis der Rückwareneigenschaft
  • Zollinhaltserklärung CN23
  • Zolldaten (ab 01.02.2021)

DHL Europaket:

  • Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausführung)
  • Ggf. Ausfuhrbegleitdokument
  • Ggf. Präferenznachweis
  • Zolldaten

Die Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke dient als Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr ins Exportland und als rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren. Sie ist Grundlage für die Verzollung und dient zur Berechnung der Einfuhrabgaben.

Entsprechend dem Zollwert ist außerdem eine elektronische Ausfuhranmeldung über das Zoll-Onlinetool IAA Plus oder als ATLAS-Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle notwendig. Das Ausfuhrbegleitdokument ist, gemeinsam mit den anderen Zolldokumenten außen am Packstück zu übergeben. Sendungen mit Ausfuhranmeldung sind, wie üblich, zusätzlich im Versandlogistiksystem und mit einem Aufkleber zu kennzeichnen

Beim DHL Europaket muss außerdem die Frankaturart vollständig ausgeschrieben, im vorgegebenen Wortlaut, in Englisch oder der jeweiligen Landessprache, auf der Handelsrechnung vermerkt sein und in den EDI-Daten übermittelt werden.

Die DHL Paketmarke International EU und die länderindividuelle DHL Paketmarke International GB sind auf den Versand in Länder der Europäischen Union bzw. nach Großbritannien begrenzt. Relationen in zollpflichtige Drittstaaten sind bei dieser vorausbezahlten Abrechnungsvariante ausgeschlossen.

Die DHL Paketmarke International EU ist nicht mehr für den Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man und die Kanalinseln gültig. Sie kann weiterhin für den Versand in andere Länder der Europäischen Union genutzt werden.

Die länderindividuelle DHL Paketmarke GB verliert ihre Gültigkeit. Für bereits erworbene Paketmarken können Rückerstattungen eingefordert werden. Bitte nutzen Sie dafür die auf dem Lieferschein genannte Adresse des Zentralen Rücklieferungslagers in Koblenz.

Für das DHL Paket International werden die CN23-Dokument relevanten Informationen als Pflichtfelder in dem internen Versandlogistiksystem (VLS) Versenden angezeigt, das kürzlich aktualisierte CN23-Dokument (Zollinhaltserklärung) wird mit den eingegebenen Informationen automatisch erstellt und mit dem Label ausgegeben.

Eigenprogrammierer müssen das Dokument selbstständig in den relevanten Systemen hinterlegen bzw. zum 01. Januar 2021 aktualisieren.

Der Bereitstellungsprozess für die DHL Retoure International ergibt sich mit der Bereitstellungsvariante:

DHL Buchungsmaske im Geschäftskundenportal:

  • Seit 25.12.2020 wird ein Retourenlabel mit einer leeren/blanko Zollinhaltserklärung (CN23) erstellt. Das Dokument ist manuell vom Retouren-Versender in GB auszufüllen.
  • Ab  01.02.2021 wird die DHL Buchungsmaske für das Produkt DHL Retoure International aus GB erweitert um die Pflichtfelder der Zollinhaltserklärung (CN23). Ab diesem Zeitpunkt müssen die Zollinformationen elektronisch erfasst werden.

API Retoure:

  • Seit 25.12.2020 bis 31.07.2021 wird eine blanko Zollinhaltserklärung (CN23) ausgegeben, wenn keine Zollangaben übermittelt werden.
  • Ab 01.02.2021 können die Zollinformationen pro Sendung auch für GB übermittelt werden. Bei Übermittlung der Zollinformationen, erfolgt die Prüfung auf die Pflichtfelder in der Zollinhaltserklärung (CN23).
  • Ab 01.08.2021 müssen zu jeder Retouren-Sendung die  Zollinformation elektronisch übermittelt werden. Fehlen die Zollangaben kann das Label für die DHL Retoure International nicht erzeugt werden.
  • Die Dokumentation ist im Entwicklerportal hinterlegt.

Die Zollinhaltserklärung sowie die Handelsrechnung/Rechnung für Zollzwecke und die elektronischen Zolldaten müssen in englischer Sprache übergeben werden, da die Ermittlung der Steuern und gegebenenfalls anfallenden Zölle durch die Behörden vor Ort erfolgt. Fehlende Zolldaten oder Zolldokumente und Informationen in anderen Sprachen als Englisch führen zu Laufzeitverzögerungen oder gar kostenpflichtigen Rücksendungen.

Im Falle des Fehlens der zollrelevanten Informationen kann es zu Laufzeitverzögerungen oder einer kostenpflichtigen Rücksendung kommen, da die Sendung nicht zollrechtlich behandelt werden kann. In diesem Fall sind nachgelagerte Zollprozesse nötig, die in der Verantwortung des Versenders durchzuführen sind.

Durch das Fehlen von sendungsbegleitenden Pflichtangaben kann es im VLS Versenden außerdem bereits dazu kommen, dass die Label-Erstellung nicht durchgeführt werden kann.

Ab dem 01.01.2021 sind neben den physischen Dokumenten auch die vollständigen elektronischen Daten inklusive der relevanten Zollinformationen für den internationalen Versand außerhalb der EU verpflichten. Dies gilt somit auch für den Versand nach Großbritannien.

Neben dem Befüllen der Pflichtfelder empfehlen wir auch die Übermittlung von freiwilligen Angaben, um den Verzollungsprozess im Falle von Rückfragen möglichst effizient und schnell für die ausländischen Zollbehörden und Empfänger zu gestalten:

Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, ggf. Zollreferenznummer, EORI oder UKEORI-Nummer von Absender und Empfänger;
Warenbeschreibung; Anzahl, Gewicht und Wert der Ware (Werte <=0 werden nicht akzeptiert); Warenzolltarifnummer; Ursprungsland (Herstellungsland der Ware); Versandkosten

Es entstehen die üblichen internationalen Rücksendeentgelte.

Das DHL Paket International wird grundsätzlich nur auf den Empfänger verzollt, sodass die Verwendung einer anderen Frankatur nicht möglich ist.

Das DHL Europaket wird mit den Frankaturen DAP und DDP angeboten.

Die Vertragsleistungsbeschreibung wird entsprechend um „Brexit-Handling“ ergänzt. Eine Information über die Zuschläge erhalten Geschäftskunden per Anschreiben, GKP-Meldung bzw. E-Mail. Seit November 2020 erhalten Neukunden die Information über die Brexit-Handling Zuschläge mit den Vertragsunterlagen.

Wir tun unser Möglichstes, damit die Qualität und die Laufzeiten für den Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln wie gewohnt hoch bleibt, bitten aber um Ihr Verständnis, dass einige Effekte nicht durch uns beeinflusst werden können. So kann es aufgrund der massiven Änderungen für den Export ins Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln ggf. zu Rückstau bei der Bearbeitung vor Ort und zu Laufzeitverzögerungen kommen.

Informationen für die Einfuhrbestimmungen sind auf den britischen Internetseiten der Behörden zu erhalten, u. a. auf www.gov.uk/eori.

Die Übermittlung einer EORI-Nummer mit den Paketinformationen ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert im Feld "Kennnummer des Absenders für Zollzwecke" bzw. "Customs reference of sender".

Informationen zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie bei den deutschen und ausländischen Zollbehörden sowie den Handelskammern.

Bitte berücksichtigen Sie auch die spezifischen Informationen und Anforderungen im Handelsabkommen für den Versand Ihrer Waren.

Allgemeine Informationen zum Versand mit DHL Paket in Zollrelationen finden Sie unter www.dhl.de/zoll. Hier auf dieser Seite, unter www.dhl.de/brexit, können spezielle Informationen für die Vorbereitung des Versands ins Vereinigte Königreich gefunden werden.

Für weitergehende Informationen und allgemeine Fragen zur Verzollung, ausgenommen sind also Fragen zu postalischen Dokumenten und Verzollungsprozessen, können sich Geschäftskunden an die deutschen Zollbehörden, die Handelskammern sowie die Internationale Außenhandelskammer wenden.

Außerdem können Sie die kostenpflichtigen Zollberatungsservices unseres Tochterunternehmens Gerlach Zolldienste GmbH nutzen.