Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und Harmonisierung von Zollprozessen wird die elektronische Übermittlung von Zolldaten für internationale Sendungen zunehmend wichtiger. Diese Entwicklung zielt darauf ab, den Versandprozess effizienter zu gestalten und die Abwicklung bei Zollbehörden zu optimieren.
Darüber hinaus sind wir als Beförderer verpflichtet, alle rechtlichen Änderungen in der Informations- und Datenübermittlung zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen. So gelten auch die Vorgaben des Versandverfahrens NCTS Phase 5, die seit dem 21.01.2025 beim Versand von DHL Paket International in die Schweiz und DHL Europaket in alle Zolldestinationen eingehalten werden müssen.
Um sicherzustellen, dass auch Sendungen mit unvollständigen oder fehlerhaften elektronischen Zolldaten ausgeführt werden können, hat DHL geeignete Maßnahmen zur Nachbearbeitung dieser Daten eingeführt. Diese Nachbearbeitung bzw. Aufbereitung elektronischer Daten erfolgt, sofern die erforderlichen Informationen in anderer Form vorliegen, beispielsweise durch Dokumente, die der physischen Sendung beigefügt sind.
Ab dem 01.07.2025 werden wir für jede nachbearbeitete und erfolgreich ausgeführte Sendung ein Entgelt erheben.
Dadurch vermeiden wir Rücksendungen und unterstützen Sie bei Ihren internationalen Geschäftstätigkeiten.
Aktuell führen wir für folgende Produkte bzw. Zielländer, in denen die NCTS-Phase 5 Datenanforderungen gelten, eine Zolldatennachbearbeitung durch: