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Gerne! Bitte legen Sie dafür im Shop der Deutschen Post ein Kundenkonto an und registrieren sich dort als Selbstverzoller. Sie können dort selbstständig jederzeit Ihre Empfängerinformationen ändern oder aber auch die Registrierung als Selbstverzoller wieder löschen.
Die Zollanmeldung für eine zollpflichtige Brief- und Paketsendung muss dann persönlich und dauerhaft beim zuständigen Zollamt vorgenommen werden. Der Zustellauftrag der Deutschen Post DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt.
Die Auslagepauschale in Höhe von 7,50 EUR entfällt in diesem Fall für den Empfängerkunden.
Mit der Anlegung des Kundenkontos entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Sie können dieses Konto ausschließlich für Ihre Registrierung als Selbstverzoller führen.
Sie können aber das Konto auch für andere im Shop erhältliche Dienstleistungen der Deutschen Post nutzen, eine nochmalige Registrierung ist nicht notwendig.
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Die Deutsche Post führt stellvertretend für Sie eine postalische Verzollung durch und legt die fälligen Zollentgelte bis zur Zustellung aus.
Der Zusteller oder die Filialkollegen kassieren diesen Zollbetrag dann zusammen mit der Auslagenpauschale vom Empfänger.
Die Auslagepauschale dient der Deckung der Kosten und Aufwände, die im Rahmen der postalischen Verzollung entstehen, damit Ihre Sendung zugestellt werden darf.
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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch an Ihr zuständiges Zollamt. Nur dort können die Zollgebühren (z. B. Einfuhrabgaben) nachträglich verändert werden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid.
Wichtig: Die Abgaben bzw. Zollgebühren legt der Deutsche Zoll fest und kann somit auch nicht durch die Deutsche Post DHL erstattet werden.
Die Auslagepauschale erstatten wir Ihnen, sofern Ihnen diese unberechtigt entstanden ist. Bitte wenden Sie sich über dieses Formular an unserem Kundenservice.
Wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihr Anliegen.
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Wenn Ihre Sendung aus dem Ausland nicht direkt zollrechtlich abgefertigt werden kann, wird sie an ein zuständiges Zollamt weitergeleitet. Für die Abholung und Zollabfertigung benötigen Sie in der Regel:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
Zusätzlich sollten Sie darauf vorbereitet sein, eventuell anfallende Einfuhrabgaben oder Lagerkosten zu bezahlen, in bar ggf. ist auch eine bargeldlose Zahlung per EC-Karte möglich.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung und Zollabfertigung beauftragen.
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Für Wirtschaftsbeteiligte ist eine elektronische Anmeldung verpflichtend.
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Ja. Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen können ohne Ihre persönliche Anwesenheit beim Zollamt abgefertigt werden. Informationen zu Zollanmeldungen und dem Verfahren zur Postabfertigung von zu Hause finden Sie unter www.zoll.de/sendung-zollamt oder in der ZOLL-App.
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Wenn Sie die Annahme der Sendung verweigern möchten, senden Sie bitte zeitnah eine E-Mail an das angegebene Zollamt des Benachrichtigungsschreibens unter Angabe der Püb Nr. und Laufende Nr. (siehe Seite 1) mit dem Vermerk "Annahme verweigert".
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Wird eine Sendung beim Zollamt gelagert, können ab dem 10. Kalendertag nach Einlieferung Lagerkosten in Höhe von 0,50 EUR pro Kalendertag entstehen.
Daher gelten folgende Lagerfristen für Sendungen, die zur weiteren Bearbeitung an das Zollamt weitergeleitet werden:
Max. Lagerdauer: 9 Kalendertage
Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt schriftlich eine Verlängerung der Lagerfrist beantragen.
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