Zur Abholung Ihrer Sendung brauchen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Sollten Sie Ihre Sendung einmal nicht innerhalb der Lagerfrist persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit jemandem Dritten eine Vollmacht zu erteilen.
Bitte füllen Sie dafür die einmalige Vollmacht vollständig aus und geben Sie es ausgedruckt und unterschrieben der Person mit, die Ihr Paket für Sie abholen soll.
Die Person benötigt zur Abholung die Bevollmächtigung mit Ihrer Unterschrift sowie den eigenen amtlichen Lichtbildausweis.
Vielen Dank für Ihr Feedback.