Aktueller Hinweis
Die ecuadorianische Postgesellschaft SPE EP informiert über eine Verschärfung der Zollvorschriften für internationale Postsendungen. Zollfreiheit gilt künftig nur noch für Sendungen mit einem nicht-kommerziellen Verwendungszweck, einem Gewicht = 2 kg und einem Warenwert = 2 USD (bisherige Freigrenze: 4 kg / 400 USD)
Wichtige Information
Für die Zollabfertigung ist zwingend die Identifikationsnummer des Empfängers erforderlich (z.B. Personalausweis, Steuernummer/RUC oder Reisepass). Sie ist auf der Zollinhaltserklärung (CN23) im Feld „Customs reference of addressee“ bzw. in der online Frankierung unter „Kennnummer des Empfängers“ (unter optionale Angaben) anzugeben. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Mobiltelefonnummer des Empfängers anzugeben, um die Zollabwicklung und Zustellung zu erleichtern. Fehlen diese Angaben, kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder zur kostenpflichtigen Rücksendung der Sendung kommen.