Schützen Sie Pakete mit wertvollen Inhalten durch eine zusätzliche Transportversicherung!
So stellen Sie sicher, dass Ihre Pakete auch oberhalb der Haftungsgrenze von 500 EUR für den gesamten Transportweg gegen Verlust und Beschädigung abgesichert sind - und zwar bis zum Maximalbetrag von 25.000 EUR.
Ihre Vorteile mit der Transportversicherung
- Schutz beim Versand hochwertiger Pakete.
- Erhöhtes Sicherheitslevel durch Versicherung bis 2.500 bzw. 25.000 EUR.
- Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung - auch im Falle von z.B. höherer Gewalt.
Versicherungssumme | Preis |
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bis 2.500 EUR | +6,99 EUR (zusätzlich zum Paketpreis) |
bis 25.000 EUR | +19,99 EUR (zusätzlich zum Paketpreis) |
Haben Sie Interesse an einer Transportversicherung?
Ich bin bereits Geschäftskunde bei DHL Paket und möchte Waren mit Transportversicherung versenden.
Ich bin noch kein Geschäftskunde bei DHL Paket und habe Interesse am Warenversand mit Transportversicherung.
DHL leistet Entschädigung für auf dem Transportweg beschädigte oder verloren gegangene Pakete.
- Versichert ist der nachgewiesene, materielle Wert Ihrer Sendung zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung.
- Bei Totalverlust: Wiederbeschaffungskosten.
- Bei Beschädigung oder Teilverlust: tatsächlich entstandene Wertminderung.
- Die Transportversicherung wird pro Paket abgeschlossen.
- Bestimmte Wertgegenstände sind nur bis zu einem Wert von 500 EUR zugelassen und können somit darüber hinaus nicht versandt und nicht versichert werden. Mehr Informationen zu den zulässigen Gütern finden Sie hier.
Die DHL Transportversicherung deckt bei ausreichender Verpackung alle Risiken für den gesamten Zeitraum des Transports (von Übergabe des Pakets an DHL bis zu dessen Auslieferung) bis zu einer Höhe von 25.000 EUR ab. Sie bietet somit einen über die beim deutschlandweiten Paketversand bereits bis 500 EUR inkludierte Haftung hinausgehenden Schutz.
Haftung | Transportversicherung | |
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Ersatz für den materiellen Schaden am versandten Gut (Wertersatz), wenn DHL den Schaden schuldhaft verursacht hat |
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Wertersatz, selbst wenn DHL für das Schadensereignis kein Verschulden trifft, zum Beispiel bei höherer Gewalt (wie Brand, Unwetter) |
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In Paketen mit Transportversicherung können Sie Gegenstände bis zu einem Wert von maximal 25.000 EUR versichert verschicken.
Bestimmte Wertgegenstände (sogenannte Valoren Klasse II) sind jedoch lediglich bis zu einem Wert von 500 EUR pro Tag und pro Empfänger zulässig. Valoren dieser Art mit einem Wert über 500 EUR sind somit nicht versicherbar. Dazu gehören beim nationalen Versand beispielsweise:
Wertpapiere (Bank- und geldwerte Papiere), z.B.: | Weitere Wertgegenstände, z.B.: |
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Gültige Briefmarken (inländische und ausländische) | Bargeld (Papier- und Münzgeld) |
Dividendengutscheine/ Gewinnanteilscheine | Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin) |
Schecks, Blankoreiseschecks | Schmuck |
Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar) | Uhren, außer Wearables (z.B. Smartwatches) |
Gutscheine, Kupons | Edelsteine |
Steuerbanderolen, Zinsscheine | Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammelobjekte, die einen Sammlerwert besitzen, wie beispielsweise Briefmarken, Münzen, Figuren etc.) |
Mehr Informationen zu den zulässigen Gütern finden Sie hier.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Paket gut und sicher verpackt ist. Dazu gehört eine stabile Außen- und passende Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss. Für nicht ausreichend verpackte Pakete kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.
Nützliche Hinweise und Tipps zum Thema Verpackung finden Sie hier.
Bitte vermeiden Sie bei Paketen möglichst eine Verpackung, die Rückschlüsse auf einen erhöhten Wert zulässt.
Nicht von der DHL Transportversicherung gedeckt sind beispielsweise folgende Schäden:
- Schäden, die durch fehlende oder mangelnde Verpackung oder Vorbereitung des Pakets Ihrerseits verursacht wurden.
- Schäden an Paketen, die nicht in DHL Filialen / Paketshops eingeliefert bzw. persönlich übergeben wurden. Die Abgabe z.B. in der Packstation ist somit bei Paketen mit Transportversicherung nicht zulässig.
- Gewöhnliche Leckschäden, gewöhnliche Gewichts- oder Volumenminderung oder gewöhnliche Abnutzung der Sendung.
- Schäden, die vom Absender vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- Schäden aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der Sendung, z. B. innerer Verderb.